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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.01.2013 - III-2 Ws 308/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9483
OLG Köln, 14.01.2013 - III-2 Ws 308/11 (https://dejure.org/2013,9483)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.01.2013 - III-2 Ws 308/11 (https://dejure.org/2013,9483)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Januar 2013 - III-2 Ws 308/11 (https://dejure.org/2013,9483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Auferlegung der Kosten auf die Staatskasse bzgl. der notwendigen Auslagen des Angeklagten; Möglichkeit rechtlichen Vorgehens gegen die Kostenentscheidung einer rechtskräftigen Hauptsacheentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; StPO § 33a; StPO § 467 Abs. 1
    Fehlende Grundentscheidung zu den notwendigen Auslagen; Verwirkung der Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auferlegung der Kosten auf die Staatskasse umfasst nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 27.11.2015 - 117 Qs 3/15

    Kostengrundentscheidung, Verfahrenskosten, notwendige Auslagen

    Zur Begründung wies sie auf die Entscheidung des OLG Köln vom 14.01.2013 (2 Ws 308/11) hin.

    Werden der Staatskasse - wie vorliegend - nur die Verfahrenskosten auferlegt, so darf dies selbst dann nicht dahingehend ausgelegt werden, dass davon auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten umfasst sind, wenn es sich zweifelsfrei um einen Fall des § 467 Abs. 1 StPO handelt (Beschluss des OLG Köln vom 14.01.2013, 2 Ws 308/11; KG, NStZ-RR 2004, 190; LG Koblenz, NSt-RR 2003, 191; Meyer-Goßner, aaO, § 464 Rz. 12 und § 467, Rz 20 mwN; a.A. OLG Naumburg, NStZ-RR 2001, 189, allerdings für den hier nicht gegebenen Fall, dass in den Gründen ausdrücklich § 467 Abs. 1 StPO benannt wird; inzwischen überholt: OLG Köln, JurBüro 1985, 1206).

    So liegt der Fall hier, da die Bezirksrevisorin die für eine richtige Sachentscheidung maßgeblichen Erwägungen bereits frühzeitig vor Beschlussfassung mitgeteilt, insbesondere auch ausdrücklich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 14.01.2013 (2 Ws 308/11) hingewiesen hat.

  • OLG Hamm, 17.11.2022 - 5 Ws 282/22

    Adhäsionskläger; sofortige Beschwerde; Kostenbeschluss; Rücknahme der Berufung

    Die schlichte Nachholung einer unterbliebenen Kostenentscheidung ist grundsätzlich nicht möglich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 1987 - 3 Ws 22/87 -, juris); unterbleibt eine ausdrückliche Kostengrundentscheidung, trägt jeder Beteiligte seine notwendigen Auslagen selbst (vgl. OLG Köln Beschl. v. 14.1.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; OLG Zweibrücken Beschl. v. 15.2.2017 - 1 Ws 254/16.
  • LG Gera, 31.03.2021 - 11 Qs 96/21

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Hätte das Amtsgericht ohne Gewährung rechtlichen Gehörs nicht entscheiden dürfen, kann eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung nur über das in § 33 a StPO normierte Verfahren erreicht werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3. 2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 05. August 2020 - 2 Qs 41/20 -, juris ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.08.2020 - 2 Qs 41/20

    Auslagenerstattung durch die Staatskasse

    In einem derartigen Fall ist eine Abänderung der unanfechtbaren Entscheidung jedoch über das in § 33a StPO normierte Verfahren der Nachholung des rechtlichen Gehörs vorzunehmen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2004 - 4 WS 65/04 = NStZ-RR 2004, 320; OLG Köln, Beschluss vom 14.01.2013 - 2 Ws 308/11 = BeckRS 2013, 8026; LG Karlsruhe Beschluss vom 06.11.2009 - 2 AR 4/09 = BeckRS 2011, 18580).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2011 - III-2 Ws 308/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22096
OLG Köln, 10.06.2011 - III-2 Ws 308/11 (https://dejure.org/2011,22096)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2011 - III-2 Ws 308/11 (https://dejure.org/2011,22096)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - III-2 Ws 308/11 (https://dejure.org/2011,22096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfGH Berlin, 09.05.2019 - VerfGH 96/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verteidiger; Zustellung; Benachrichtigung;

    Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Literatur allgemein ein Wiedereinsetzungsgrund im Sinne des § 44 StPO angenommen, wenn es aufgrund einer unterbliebenen Benachrichtigung zu einem Fristversäumnis kommt (KG, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 2 Ws 2/14 - OLG Köln, Beschluss vom 10. Juni 2011 - 2 Ws 308/11 - OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. März 2010 - 2 Ws 500-09, 90/10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2009 - 4 Ws 127/09 - jeweils juris; Lüderssen/Jahn a. a. O. Rn. 12; Schmitt a. a. O. Rn. 14).
  • LG Köln, 10.03.2022 - 109 Qs 15/21

    Wiedereinsetzung, Vertrauen Auskunft Rechtsanwalt

    Ihr Unterbleiben berührt zwar nicht die Wirksamkeit der Zustellung, stellt in der Regel aber einen Wiedereinsetzungsgrund dar ( Schmitt in: Meyer-Goßner, § 145a, Rn. 14; OLG Köln, Beschluss v. 10.06.2011 - 2 Ws 308/11, BeckRS 2011, 21771).
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