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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27854
OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04 (https://dejure.org/2004,27854)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.03.2004 - 2 Ws 32/04 (https://dejure.org/2004,27854)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. März 2004 - 2 Ws 32/04 (https://dejure.org/2004,27854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04
    Der Vorgang ist insofern mit dem der polygraphischen Untersuchung ("Lügendetektor") vergleichbar, die einen Einblick "in die Seele" gewähren soll, nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu allerdings nicht geeignet und bei freiwilliger Mitwirkung zulässig ist (BGH StV 1999, 74).
  • OLG Schleswig, 24.10.1973 - 1 Ws 92/73
    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn mit der Beschwerde geltend gemacht wird, dass die Beweisanordnung unzulässig ist, denn Beweiserhebungen mit denen in unzulässiger Weise in seine Grundrechte eingegriffen wird, braucht der Angeschuldigte auch im Zwischenverfahren nicht hinzunehmen (OLG Hamm NJW 1974, 714; Tolksdorf, in Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 5. Aufl., 2003, § 202 Rdnr. 8; Rieß: in Löwe/Rosenberg, Großkommentar zur StPO, 25. Aufl., 2001; § 202 Rdnr. 17).
  • LG Hannover, 19.01.1977 - 31 Qs 154/76
    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04
    Bei der Phallographie wird der Betroffene dabei jedoch sexuellen Reizen (Bildern und Filmen unterschiedlicher Art) ausgesetzt, insbesondere um unter kriminalprognostischen Gesichtspunkten seine sexuelle Präferenz zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1973, 2255; LG Hannover NJW 1977, 1110).
  • OLG Hamburg, 14.06.1973 - 14 W 30/73
    Auszug aus OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04
    Bei der Phallographie wird der Betroffene dabei jedoch sexuellen Reizen (Bildern und Filmen unterschiedlicher Art) ausgesetzt, insbesondere um unter kriminalprognostischen Gesichtspunkten seine sexuelle Präferenz zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1973, 2255; LG Hannover NJW 1977, 1110).
  • OLG Hamm, 21.04.2020 - 4 Ws 64/20

    Körperliche Untersuchung; Bluprobenentnahme

    Die Statthaftigkeit soll - entgegen dem Gesetzeswortlaut - dann gegeben sein, wenn die angeordnete Beweisaufnahme unzulässig ist, insbesondere eine Grundrechtsverletzung - wie hier jedenfalls der Sache nach - geltend gemacht wird (OLG Köln, Beschl. v. 09.03.2004 - 2 Ws 32/04 - juris) oder bei ihr gesetzeswidrig verfahren wurde (vgl. Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 202 Rdn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären

    Die Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 29. Dezember 2003 - 102 - 65/03 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04

    Auf zwei Monate befristete, vorläufige Aussetzung einer angeordneten Untersuchung

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 -,.

    Die Vollziehung der Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 29. Dezember 2003 - 102 -65/03 - sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von zwei Monaten, einstweilen außer Kraft gesetzt.

  • OLG Köln, 27.11.2013 - 2 Ws 656/13

    Anfechtung einer Anordnung gemäß § 81a StPO mit Beschwerde auch während der

    Aus § 305 S. 2 StPO lässt sich daher auch kein Argument herleiten, die Statthaftigkeit der Beschwerde an die Erheblichkeit des angeordneten körperlichen Eingriffs zu knüpfen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.08.1998 - 1 Ws 157/98 - in NStZ-RR 1998, 337; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 28.09.2009 - 2 Ws 123/09 - in StV 2010, 122; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2011 - III-4 Ws 488/11 - in StraFo 2011, 505; SenE vom 09.03.2004 - 2 Ws 32/04 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 81a Rn. 30).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10002
OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04 (https://dejure.org/2004,10002)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.01.2004 - 2 Ws 32/04 (https://dejure.org/2004,10002)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Januar 2004 - 2 Ws 32/04 (https://dejure.org/2004,10002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Einlegen einer Berufung gegen eine Verurteilung per Telefax; Rechtsfolgen des Verlusts eines Faxes zwecks Einlegung einer Berufung; Entgegenstehen von durch einen Angeklagten nicht zu vertretenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nach Erlass des Ersturteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 82
  • StV 2004, 329
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 27.08.1993 - 2 Ws 429/93

    Aufhebung eines Haftbefehls; Haftbefehls wegen derselben Tat; Zuständiges

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren (Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • KG, 10.01.1985 - 4 Ws 336/84
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • OLG Koblenz, 13.02.2003 - 2 Ws 88/03

    Untersuchungshaft, Haftbefehl, Beschleunigungsgebot, Verfahrensverzögerung,

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2 Ws 32/04
    Vielmehr muss der Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz derart erheblich sein, dass dadurch die Gesamtdauer des Verfahrens unter Berücksichtigung von Schwere und Art des Tatvorwurfs sowie von Umfang und Schwierigkeit der Sache unangemessen lang wird (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. August 2003 - 2 Ws 583/03 - und vom 13. Februar 2003 - 2 Ws 88/03 - OLG Bamberg in StV 94, 142; KG in StV 85, 67; sowie die zu Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK vom Bundesgerichtshof entwickelten und auch hier anwendbaren Grundsätze, z.B. BGH in NStZ-RR 2002, 166 und 219 sowie NStZ 1999, 313 ).
  • OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06

    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des

    Es gilt insbesondere auch nach dem Erlass eines auf Freiheitsentziehung lautenden angefochtenen tatrichterlichen Urteils (OLG Koblenz, StV 2004, 329 f.; Boujong in KK, StPO , 5. Aufl., § 120 Rdnr. 8 m.w.N.) sowie für den Fall, dass der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde (OLG Düsseldorf StraFo 2003, 378 f.; BVerfG StV 1996, 156 ) oder die Untersuchungshaft zur Vollstreckung von Strafhaft in anderer Sache unterbrochen wird (vgl. OLG Hamm JMBl. NW 1982, 33 ff.).
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