Rechtsprechung
OLG Köln, 09.07.2010 - 2 Ws 325/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Freispruch, Kostenlast, Differenztheorie, Bruchteilsentscheidung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung aller Verfahrenskosten dem Angeklagten auch bei einem überwiegendem Freispruch mangels ausscheidbarer Kosten; Prüfung der Kostenlast nach der Differenztheorie mit Blick auf die Anklage und das Urteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Da staunt der Angeklagte nach einem weitgehenden Freispruch aber…
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 326 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14
Bewährungswiderruf wegen Auslandstat
Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG StraFo 2009, 377 - juris Rdn. 23; BGH NStZ 1993, 235; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 - Fischer, § 56f Rdn. 19a mit weit. - KG, 10.09.2012 - 2 Ws 55/12
Straferlass während Ermittlungsverfahren
Eine Höchstfrist für den nachträglichen Widerruf besteht nicht; § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB ist insoweit nicht entsprechend anwendbar (vgl. OLG Hamm NStZ 1998, 478; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 31. Januar 2012 - 2 Ws 580-583/11 -, 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 -). - KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13
Bewährungswiderruf
Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (…vgl. BVerfG StraFo 2009, 377 - juris Rdn. 23; BGH NStZ 1993, 235; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 - Fischer, § 56f Rdn. 19a m.w.N.).
- OLG Köln, 03.09.2013 - 2 Ws 462/13
Keine Einzelrichterentscheidung im strafrechtlichen Kostenbeschwerdeverfahren
In diesem ist nach der Differenzmethode zu prüfen, ob und ggfs. welche notwendigen Auslagen entstanden wären, wenn die Anklage von vorneherein so gelautet hätte wie das Urteil (SenE vom 9.7.2010, 2 Ws 325/10;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 465 Rn. 8 m.w.N.). - OLG Köln, 04.01.2013 - 2 Ws 859/12
Nichtfeststellbarer Anteil notwendiger Auslagen bei Teilsfreipruch
(SenE vom 9.7.2010 - 2 Ws 325/10- ; Meyer-Goßner, StPO, 55.Aufl., § 465 Randnr. 8 m.w.N.) Die Prüfung ist dahin vorzunehmen, dass von dem Gesamthonorar des Verteidigers das fiktive Honorar abzuziehen ist, welches ihm zustehen würde, wenn nur die zur Verurteilung führende Tat Gegenstand des Mandats gewesen wäre. - KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13
Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der …
Unzulässig wird ein Widerruf aus Gründen der Rechtssicherheit erst bei einer ungebührlichen Verzögerung im Widerrufsverfahren oder im Verfahren zur Feststellung der für die Widerrufsprüfung relevanten Straftat, sofern der Verurteilte darauf vertrauen durfte, dass sein Verhalten in der Bewährungszeit keine Konsequenzen mehr nach sich ziehen würde (…vgl. BVerfG StraFo 2009, 377 - juris Rdn. 23; BGH NStZ 1993, 235; OLG Zweibrücken MDR 1989, 178; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1997, 254; VRS 89, 365; Senat NJW 2003, 2468, 2469; Beschlüsse vom 21. Juni 2010 - 2 Ws 325-329/10 - und 10. Juli 2008 - 2 Ws 334/08 - Fischer, § 56f Rdn. 19a m.w.N.).