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   OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09   

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https://dejure.org/2010,7101
OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09 (https://dejure.org/2010,7101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.01.2010 - 2 Ws 347/09 (https://dejure.org/2010,7101)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 2 Ws 347/09 (https://dejure.org/2010,7101)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls; Begriff der Verdunkelungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Frankfurt, 30.08.1996 - 1 HEs 191/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Die demgemäß auch vorzunehmende Prüfung aller Umstände des Einzelfalls (so auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200) führt vorliegend nicht zur Bejahung von "Verdunkelungsgefahr".

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

  • OLG Köln, 08.05.1998 - 2 Ws 229/98
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).

    Den Umständen lässt sich darüber hinaus auch nicht entnehmen, dass die gesamte Lebensführung des Beschuldigten auf Verheimlichung, Täuschung und ggf. Drohung ausgerichtet wäre, was ggf. zur Annahme von Verdunkelungsgefahr führen könnte (siehe dazu OLG Köln StV 1999, 37 und OLG Frankfurt NStZ 1997, 200).

  • OLG Hamm, 14.07.1997 - 2 Ws 257/97
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Im Falle der Flucht des Beschuldigten würde der Verfall der Kaution die Familie I3, insbesondere T I3, schwer treffen und zu einem irreparablen Vertrauensmissbrauch führen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juli 1997, StV 1997, 643 f.).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Hinsichtlich der Strafbarkeit von Sportwetten und zur Schadensfeststellung beim Sportwettenbetrug wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06 -, abgedruckt in NJW 2007, 782, verwiesen.
  • OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98

    Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Hinzu kommen müssen für deren Annahme vielmehr noch weitere Umstände, aus denen auf die Gefahr der negativen, nämlich verdunkelnden Einflussnahme geschlossen werden kann (so insbesondere OLG Frankfurt, OLG Köln, jeweils a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 30; siehe auch Münchhalffen StraFo 1999, 335; zustimmend zu OLG Köln Paeffgen NStZ 2000, 75, 77).
  • OLG München, 27.04.1994 - 2 Ws 507/94

    Verdunkelungsgefahr; Begründung; Geheime Vereinbarungen; Konspiratives Verhalten;

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).
  • OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98

    Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Die Verdunkelungsgefahr lässt sich auch nicht allein aus der Eigenart des dem Beschuldigten vorgeworfenen Delikts ableiten (so u.a. auch OLG Frankfurt NStZ 1997, 200 und StV 2000, 152[ jeweils für §§ 331 ff. StGB]; OLG Köln StV 1999, 37; OLG München StV 1995, 86; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 30).
  • OLG Köln, 04.10.1996 - 2 Ws 489/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Dabei muss das Einwirken des Beschuldigten aktiv erfolgen (OLG Köln StV 1997, 37), das bloße Bestreiten oder das Verweigern einer Einlassung reicht nicht aus.
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 2 Ws 174/95

    Freiheitsstrafe; Höhe der Straferwartung; Anreiz zur Flucht ; Bestimmte

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Entscheidend ist, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, ein Beschuldigter werde dem in der hohen Straferwartung liegenden Fluchtanreiz nachgeben (Beschluss des erkennenden Senats vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04; so auch OLG Köln, StV 1995, 419).
  • OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00

    Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.01.2010 - 2 Ws 347/09
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats allein die Straferwartung die Fluchtgefahr noch nicht begründen (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 19. Juli 2004 in 2 Ws 185/04, vom 28. Januar 2000 in 2 Ws 27/2000 = NStZ-RR 2000, 188 mit weiteren Nachweisen).
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