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   OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08   

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https://dejure.org/2009,2191
OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08 (https://dejure.org/2009,2191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.02.2009 - 2 Ws 360/08 (https://dejure.org/2009,2191)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 2 Ws 360/08 (https://dejure.org/2009,2191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Aushändigung eines Flachbildschirmfernsehgeräts an einen Untersuchungsgefangenen

  • Judicialis

    StPO § 119 Abs. 3; ; StPO § 119 Abs. 4; ; StPO § 126; ; StPO § 126 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 1; ; GVG §§ 23 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Aushändigung eines Flachbildschirmfernsehgeräts an einen Untersuchungsgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Fernsehgerät mit Flachbildschirm für Untersuchungshäftling

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Fernsehgerät mit Flachbildschirm für Untersuchungshäftling

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Röhrenfernseher

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Flachbildschirmfernseher für Untersuchungshäftling

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Fernsehgerät mit Flachbildschirm für Untersuchungshäftling

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.3.2009)

    Kein TV-Flachbildschirm mit Multimediafunktion für U-Häftling

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 46 KLs 4/08
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 578
  • NStZ 2010, 258
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
    - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 4 Ws 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4; vergleiche auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rnrn.

    Vielmehr muss die Justizvollzugsanstalt prüfen, ob der Missbrauchsgefahr durch die der Justizvollzugsanstalt zumutbaren Kontrollmittel im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufsicht begegnet werden kann, zum Beispiel durch die fachmännische Versiegelung oder Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, StV 2006, 540).

    Besondere Gründe in der Person des Beschwerdeführers, die seinem Interesse an der Benutzung eines Flachbildschirmfernsehers erhöhtes Gewicht verschafften und bei der Bestimmung des zumutbaren Kontrollaufwandes durch die Justizvollzugsanstalt zu berücksichtigen wären, hat er selbst nicht angeführt und sind auch sonst nicht erkennbar (vergleiche dazu: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 4 mit weiteren Nachweisen).

    Um die Einbringung eines Elektrogerätes mit diesen technischen Möglichkeiten zu versagen, kommt es ausschließlich auf dessen generelle Missbrauchseignung an, da nicht auszuschließen ist, dass der Untersuchungshäftling durch Mitgefangene zu einer manipulativen Nutzung veranlasst wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 19; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5).

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 1 Ws 500/04

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Genehmigung des Besitzes und der Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
    Es ist allgemein bekannt, dass Fernseher mit einem Flachbildschirm im Gegensatz zu herkömmlichen Röhrengeräten aufgrund vorhandener Multimediafunktionen eine Vielzahl abstrakter Missbrauchsmöglichkeiten gerade im Hinblick auf Datenübermittlung und -speicherung bieten (OLG Karlsruhe, StV 2006, 540).

    Nach nahezu einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung läuft die Benutzung von Elektrogeräten, die Datenverarbeitungs-, - übermittlungs- und -speicherfähigkeiten aufweisen, dem Zweck der Untersuchungshaft sowie der Anstaltsordnung im Sinne der §§ 119 Abs. 3 und 4, 126 StPO zuwider, weil die gespeicherten oder übertragenen Daten in der Anstalt mit zumutbarem zeitlichem Aufwand nicht hinreichend kontrolliert werden können (OLG Karlsruhe, StV 2006, 540; OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 .

    Vielmehr muss die Justizvollzugsanstalt prüfen, ob der Missbrauchsgefahr durch die der Justizvollzugsanstalt zumutbaren Kontrollmittel im Rahmen der ordnungsgemäßen Aufsicht begegnet werden kann, zum Beispiel durch die fachmännische Versiegelung oder Verplombung von Schnittstellen oder durch andere technische Maßnahmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 4; OLG Karlsruhe, StV 2006, 540).

  • OLG Celle, 05.01.2001 - 2 Ws 259/00

    Untersuchungshaft ; Vollzugsanstalt ; Fernsehgerät; Videotextempfang;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
    - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 4 Ws 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4; vergleiche auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rnrn.

    Um die Einbringung eines Elektrogerätes mit diesen technischen Möglichkeiten zu versagen, kommt es ausschließlich auf dessen generelle Missbrauchseignung an, da nicht auszuschließen ist, dass der Untersuchungshäftling durch Mitgefangene zu einer manipulativen Nutzung veranlasst wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 19; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5).

    Zum einen hat sein Informationsrecht angesichts des von dem Flachbildschirmgerät ausgehenden Gefahrenpotentials zurückzutreten (vergleiche dazu: OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4).

  • KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06

    Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
    5, 10; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 15; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 347; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 7 - jeweils zum Strafvollzug).

    Um die Einbringung eines Elektrogerätes mit diesen technischen Möglichkeiten zu versagen, kommt es ausschließlich auf dessen generelle Missbrauchseignung an, da nicht auszuschließen ist, dass der Untersuchungshäftling durch Mitgefangene zu einer manipulativen Nutzung veranlasst wird (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 19; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 5; OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5).

  • KG, 01.02.1999 - 4 Ws 298/98
    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
    - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 4 Ws 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4; vergleiche auch: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2003 - 2 BvR 1848/02 -, zitiert nach juris Rnrn.

    Zum einen hat sein Informationsrecht angesichts des von dem Flachbildschirmgerät ausgehenden Gefahrenpotentials zurückzutreten (vergleiche dazu: OLG Celle, Beschluss vom 05. Januar 2001 - 2 Ws 259/00 -, zitiert nach juris Rn. 6; KG Berlin, Beschluss vom 01. Februar 1999 - 1 AR 1352/98 - 4 Ws 298/98, 299/98 - zitiert nach juris Rn. 4).

  • OLG Stuttgart, 12.08.2003 - 1 Ws 195/03

    Untersuchungshaft: Anspruch auf Benutzung eines Computers oder Laptops

    Auszug aus OLG Hamm, 03.02.2009 - 2 Ws 360/08
    5, 10; OLG Hamm, Beschluss vom 05. November 1989 - 1 Vollz (WS) 156/89 -, zitiert nach juris Rn. 15; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2003, 347; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz -, zitiert nach juris Rn. 7 - jeweils zum Strafvollzug).
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