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   OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5686
OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13 (https://dejure.org/2014,5686)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.01.2014 - 2 Ws 366/13 (https://dejure.org/2014,5686)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Januar 2014 - 2 Ws 366/13 (https://dejure.org/2014,5686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 100a StPO; § 457 Abs. 3 S. 3 StPO; § 2 Abs. 2 JGG; § 83 Abs. 2 JGG
    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über Maßnahmen zur Festnahme eines Verurteilten i.R.d. Vollstreckung einer Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen über Maßnahmen zur Festnahme eines Verurteilten i.R.d. Vollstreckung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungen über Maßnahmen zur Festnahme eines Verurteilten unterliegen auch bei Vollstreckung einer Jugendstrafe dem Gericht des ersten Rechtszugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendhaft - Vollstreckungshaftbefehl - und die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92

    Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13
    Grundsätzlich wird der Vollstreckungsleiter als Organ der Justizverwaltung tätig; er ist dann weisungsgebunden und unterliegt der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 104; LG Koblenz, NStZ-RR 1997, 53).
  • LG Koblenz, 27.08.1996 - 2 Qs 57/96
    Auszug aus OLG Celle, 06.01.2014 - 2 Ws 366/13
    Grundsätzlich wird der Vollstreckungsleiter als Organ der Justizverwaltung tätig; er ist dann weisungsgebunden und unterliegt der Dienstaufsicht des Generalstaatsanwalts (OLG Karlsruhe, NStZ 1993, 104; LG Koblenz, NStZ-RR 1997, 53).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2019 - 1 Ws 203/19

    Zuständigkeit für Erlass eines Europäischen Haftbefehls

    Handelt es sich - wie hier - um eine Fahndungsmaßnahme im Vollstreckungsverfahren, ergibt sich die sachliche Zuständigkeit der Gerichte aus § 457 Abs. 3 S. 3 StPO (vgl. OLG Celle Beschluss vom 06.01.2014 - 2 Ws 366/13, BeckRS 2014, 6108 zur Telefonüberwachung sowie allgemein: Coen in BeckOK-StPO, 3. Ed. 1.4.2019, StPO § 457 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2018 - 2 VAs 36/18

    Gerichtszuständigkeit bei Öffentlichkeitsfahndungen

    Demzufolge werden hierdurch nur solche Maßnahmen der Vollstreckungsbehörde erfasst, bei welchen eine richterliche Entscheidung obligatorisch ist (beispielsweise Durchsuchungen bei Dritten; vgl. auch OLG Celle StraFo 2014, 172 [Telekommunikationsüberwachung]).
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