Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19065
OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05 (https://dejure.org/2005,19065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.2005 - 2 Ws 37/05 (https://dejure.org/2005,19065)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 2005 - 2 Ws 37/05 (https://dejure.org/2005,19065)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19065) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Begründetheit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung ; Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten als Kernpunkt des Strafverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; Mitteilung der Einlassung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 39/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; Mitteilung der Einlassung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    2 Ws 37/05 OLG Hamm 2 Ws 39/05 OLG Hamm.
  • OLG Hamm, 18.04.1999 - 2 Ws 568/98

    Klageerzwinungsverfahren, Unzulässigkeit, allgemeine Voraussetzungen,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    Die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten bildet aber regelmäßig den Kernpunkt des Strafverfahrens, auf ihre Darstellung kann daher in aller Regel in einem Klageerzwingungsverfahren nicht verzichtet werden (vgl. Beschlüsse des Senats in 2 Ws 310/01, in 2 Ws 568/98, des 5. Strafsenats in 5 Ws 2/2000, in 5 Ws 29/2000 und in 5 Ws 128/2000, des 1. Strafsenats in 1 Ws 7/04 und des 3. Strafsenats in 3 Ws 30/94, sowie OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1989 - 2 Ws 229/89
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    Die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten bildet aber regelmäßig den Kernpunkt des Strafverfahrens, auf ihre Darstellung kann daher in aller Regel in einem Klageerzwingungsverfahren nicht verzichtet werden (vgl. Beschlüsse des Senats in 2 Ws 310/01, in 2 Ws 568/98, des 5. Strafsenats in 5 Ws 2/2000, in 5 Ws 29/2000 und in 5 Ws 128/2000, des 1. Strafsenats in 1 Ws 7/04 und des 3. Strafsenats in 3 Ws 30/94, sowie OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296).
  • OLG Hamm, 11.01.2002 - 2 Ws 310/01

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen, Antragsschrift, Inhalt,

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    Die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten bildet aber regelmäßig den Kernpunkt des Strafverfahrens, auf ihre Darstellung kann daher in aller Regel in einem Klageerzwingungsverfahren nicht verzichtet werden (vgl. Beschlüsse des Senats in 2 Ws 310/01, in 2 Ws 568/98, des 5. Strafsenats in 5 Ws 2/2000, in 5 Ws 29/2000 und in 5 Ws 128/2000, des 1. Strafsenats in 1 Ws 7/04 und des 3. Strafsenats in 3 Ws 30/94, sowie OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296).
  • OLG Hamm, 22.06.1995 - 2 Ws 305/95
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung der Strafsenate des OLG Hamm (siehe u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Juni 1995 - 2 Ws 305/95 - in ZAP EN-Nr. 866/95 = NStZ 1995, 562 mit weiteren Nachweisen, sowie den Beschluss vom 22. Mai 1996 in 2 Ws 179/96), die der wohl überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage entspricht (vgl. dazu Meyer-Goßner, a.a.O., § 172 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen auch zur teilweise vertretenen anderen Ansicht), kommt im Klageerzwingungsverfahren die Beiordnung eines sog. Notanwalts nicht in Betracht, da § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO nicht (auch) auf § 78 b ZPO verweist.
  • OLG Hamm, 08.07.1996 - 2 Ws 192/96
    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    Auch der Prozesskostenhilfeantrag hat aber doch wenigstens in groben Zügen den dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erkennen zu lassen, zudem ist eine Angabe der wesentlichen Beweismittel erforderlich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 172 Rn. 20; Löwe-Rosenberg/Rieß, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 172, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; siehe u.a. auch Beschluss des 4. Strafsenats vom 20. Juni 1995 - 4 Ws 295/95 - und Beschluss des Senats vom 11. Juli 1996 - 2 Ws 192/96).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2004 - 1 Ws 7/04

    Erforderlichkeit einer (einheitlichen) Entscheidung der Strafvollstreckungskammer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05
    Die Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beschuldigten bildet aber regelmäßig den Kernpunkt des Strafverfahrens, auf ihre Darstellung kann daher in aller Regel in einem Klageerzwingungsverfahren nicht verzichtet werden (vgl. Beschlüsse des Senats in 2 Ws 310/01, in 2 Ws 568/98, des 5. Strafsenats in 5 Ws 2/2000, in 5 Ws 29/2000 und in 5 Ws 128/2000, des 1. Strafsenats in 1 Ws 7/04 und des 3. Strafsenats in 3 Ws 30/94, sowie OLG Düsseldorf NJW 1989, 3296).
  • BVerfG, 06.07.2006 - 2 BvR 249/06

    Empfang von Besuch im Strafvollzug (vorheriges Entkleiden hinter Schamvorhang;

    Für nähere Einzelheiten verwies das Gericht auf den Beschluss des Oberlandesgerichts vom 7. März 2005 - 2 Ws 37/05 -, mit dem die Rechtsbeschwerde des Beschwerdeführers in einem früheren die Bedingungen der Besuchszuführung betreffenden Verfahren verworfen worden war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht