Weitere Entscheidung unten: KG, 15.08.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 389/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40650
OLG Köln, 15.07.2013 - 2 Ws 389/13 (https://dejure.org/2013,40650)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2013 - 2 Ws 389/13 (https://dejure.org/2013,40650)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 2 Ws 389/13 (https://dejure.org/2013,40650)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 05.12.2013 - 2 ARs 357/13

    Unzulässig Beschwerde gegen Beschlüsse und Verfügungen der Oberlandesgerichte

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Juli 2013 - Az.: 2 Ws 389/13 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil dieser Beschluss nicht mit der Beschwerde angefochten werden kann (§ 304 Abs. 4 Satz 2 StPO).
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Rechtsprechung
   KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42759
KG, 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42759)
KG, Entscheidung vom 15.08.2013 - 2 Ws 389/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42759)
KG, Entscheidung vom 15. August 2013 - 2 Ws 389/13 Vollz (https://dejure.org/2013,42759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 109 StVollzG, §§ 109 ff StVollzG
    Rechtliches Gehör im Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertung von dem Antragsteller nicht bekannten Tatsachen und Beweisergebnissen durch die Strafvollstreckungskammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Strafvollstreckungskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gefangener muss im Rahmen der Rechtsmitteleinlegung gegen Versagung eines Laptop Hausverfügung erhalten

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Wird zitiert von ...

  • KG, 19.12.2018 - 5 Ws 165/18

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren gemäß §§ 109 ff. StVollzG

    Ein solcher (möglicher) Verfahrensverstoß ist neben den in § 116 Abs. 1 StVollzG genannten ein weiterer Zulassungsgrund (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 2017 - III-1 Vollz [Ws] 236/17 - juris Rdn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - 1 Ws 310/00 - juris Rdn. 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 6. Dezember 1993 - 3 Ws 696/93 -, ZfStrVo 1994, 182, 183; OLG München, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 4 Ws 133/12 - juris Rdn. 12; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 2 Ws 389/13 Vollz - juris Rdn. 11 m.w.N.; Beschluss vom 30. Mai 2007 - 2 Ws 341/07 Vollz - dogmatisch abweichend noch die frühere Rechtsprechung [Bejahung der Zulässigkeit als Unterfall des § 116 Abs. 1 2. Alt. StVollzG], vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. April 1978 - 3 Ws 821/77 [StVollz] -, ZfStrVo 1979, 60; OLG Bamberg, Beschluss vom 7. Mai 1979 - Ws 27/79 -, ZfStrVo SH 1979, 111; HansOLG Bremen, Beschluss vom 21. September 1995 - Ws 12/95 -, ZfStrVo 1997, 56); denn die in zulässiger Weise geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör stellt einen besonders schweren Rechtsfehler dar (vgl. HansOLG Bremen a.a.O.; Spaniol, a.a.O., § 116 Rdn. 11).
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