Rechtsprechung
OLG Celle, 21.02.2003 - 2 Ws 39/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Beschwerde gegen den Haftbefehl gegen einen ausgebliebenen Angeklagten bei Erledigung vor Rechtsmitteleinlegung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 230 Abs. 2 StPO ; § 304 Abs. 1 StPO ; § 310 Abs. 1 StPO
Haftbefehl; Rechtsmitteleinlegung bei Haftanordnung; Erledigung des Haftbefehls; Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftbefehl; Rechtsmitteleinlegung bei Haftanordnung; Erledigung des Haftbefehls; Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 10.01.2003 - 112 Js 13620/02
- OLG Celle, 21.02.2003 - 2 Ws 39/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 177 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …
Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ;… Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Februar 1999 - 2 BvR 804/97 -, NJW 1999, S. 3773 …und vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 -, NJW 2000, S. 1401; im Anschluss hieran OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, in JURIS;… Matt, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2003, Vor § 304 Rn. 72;… § 304 Rn. 54;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, Vor § 296 Rn. 18a m.w.N.;… Wankel, in: KMR - Kommentar zur StPO, Stand Dezember 2003, § 117 Rn. 16).aa) In der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur ist zwar strittig, ob § 310 Abs. 1 StPO, wonach auf die Beschwerde hin erlassene Beschlüsse des Landgerichts oder Oberlandesgerichts, sofern sie Verhaftungen oder die einstweilige Unterbringung betreffen, durch weitere Beschwerde angefochten werden können, auch im Falle eines aufgehobenen Haftbefehls anwendbar ist (bejahend etwa OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, in JURIS;… Matt, a.a.O., § 310 Rn. 33, jeweils im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Überprüfung eines erheblichen Grundrechtseingriffs trotz "prozessualer Überholung";… verneinend Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, § 310 Rn. 7) oder zumindest bei Aufhebung des Haftbefehls nach Einlegung der weiteren Beschwerde das Beschwerdeverfahren trotz prozessualer Überholung weitergeführt werden kann (bejahend etwa: OLG Düsseldorf, StV 2001, S. 332; Matt, a.a.O., Vor § 304 Rn. 72, verneinend: OLG Hamm, NJW 1999, S. 229 ; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 1999 - 1 AR 27/99 - 5 Ws 34/99 -, in JURIS, beide noch unter der Auffassung, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rechtsschutz gegen richterliche Durchsuchungsanordnungen auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nicht übertragen lasse; Pfälz.
- BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 77/16
Razzia Deutsche Bank - Verfassungsverstoß durch Zurückweisung einer Beschwerde …
Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München…, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris). - BVerfG, 11.04.2018 - 2 BvR 2601/17
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen oder gegenstandslos …
Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München…, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris).
- BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvR 1071/15
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen aufgehobenen Haftbefehl (Recht …
Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; BVerfGK 6, 303 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 -, juris; OLG München…, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, S. 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 -, juris). - OLG Brandenburg, 11.03.2019 - 1 Ws 35/19
Zulässigkeit der Haftbeschwerde nach Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung des …
Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden; vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (vgl. BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 -, StV 2006, 317; OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 -). - OLG Braunschweig, 20.06.2012 - Ws 162/12
Haftbefehl gegen den ausgebliebenen Angeklagten: Weitere Beschwerde des …
Während die Oberlandesgerichte Celle (Beschluss vom 21.02.2003 - 2 Ws 39/03; juris) und Düsseldorf (Beschluss vom 12.02.2001 - 1 Ws 33/01; juris) sowie (u.a.) Matt (…in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., Rdnr. 33 zu § 310) die Frage bejahen, wird sie vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 24.11.2005 - 1 Ws 126/05; juris), dem Oberlandesgericht Hamm (NJW 1999, 2299) sowie Meyer-Goßner (…StPO 54. Aufl., Rdnr. 7 zu § 310) verneint. - OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 1 Ws 168/19
Verhältnismäßigkeit eines Sicherungshaftbefehls nach Ausbleiben des Angeklagten …
Die Beschwerde darf in solchen Fällen nicht wegen prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden, vielmehr ist die Rechtmäßigkeit der zwischenzeitlich erledigten Maßnahme zu prüfen und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit festzustellen (BVerfGE 96, 27; 104, 220; BVerfGK 6, 303; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 11. April 2018 - 2 BvR 2601/17 - Senat…, Beschluss vom 11. März 2019 - 1 Ws 35/19 - Rn. 5, Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2001 - 1 Ws 33/01 - OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2003 - 2 Ws 39/03 - OLG München, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 3 Ws 61/06 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 20. Juni 2012 - Ws 162/12 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05. Januar 2015 - 1 Ws 166/14 - jeweils zitiert nach Juris). - OLG Frankfurt, 24.11.2005 - 1 Ws 126/05
Strafverfahren: Weitere Beschwerde des Angeklagten gegen einen erledigten …
Die Gegenansicht (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2001, 382; OLG Celle NStZ-RR 2003, 177) vermag nicht zu überzeugen. - OLG Stuttgart, 31.01.2006 - 1 Ws 17/06 Daher stehen Anordnungen einer Freiheitsentziehung einer gerichtlichen Überprüfung offen, auch wenn die angeordnete Maßnahme inzwischen durchgeführt und beendet ist (BVerfG NStZ-RR 2004, 252, 253 [BVerfG 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03] ; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2001, 382; OLG Celle NStZ-RR 2003, 177).
- OLG Koblenz, 24.10.2005 - 2 VAs 10/05
Rechtswidrigkeit eine Vollstreckungshaftbefehls: Verschulden der …
Der Verurteilte hat an der Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Verhaftung auch ein berechtigtes Interesse, da er in dem Antragsschriftsatz seines Verfahrensbevollmächtigten eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG (persönliche Freiheit) durch den Erlass und Vollzug des Vollstreckungshaftbefehls schlüssig vorgetragen hat (vgl. hierzu OLG Hamburg in StV 00, 518; OLG Celle NStZ-RR 03, 177).