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   OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15   

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https://dejure.org/2015,40589
OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15 (https://dejure.org/2015,40589)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.07.2015 - 2 Ws 394/15 (https://dejure.org/2015,40589)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 2 Ws 394/15 (https://dejure.org/2015,40589)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 16.10.2014 - 2 Ws 601/14

    Keine Erhebung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
    Zur Begründung hat das Amtsgericht im Wesentlichen auf die Entscheidung des Senats vom 16.10.2014 - Az. 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40 verwiesen und sich die dortigen Ausführungen zu Eigen gemacht.

    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit darüber, dass nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nur noch erhoben werden kann, wenn auf den Vorgang der konkreten Versendung bezogene bare Auslagen für Transport und Verpackung anfallen, die im Sinne von ausscheidbaren entgeltlichen Kosten grundsätzlich gesondert bezifferbar sind und für die die Justizkasse in Vorleistung tritt (SenE vom16.10.2014 - 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40; 14. Zivilsenat des OLG Köln 23.01.2015 - 14 WF 163/14; OLG Koblenz JurBüro 2014, 379; OLG Bamberg wistra 2015, 248).

  • OLG Köln, 23.01.2015 - 14 WF 163/14

    Entstehung der Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit darüber, dass nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nur noch erhoben werden kann, wenn auf den Vorgang der konkreten Versendung bezogene bare Auslagen für Transport und Verpackung anfallen, die im Sinne von ausscheidbaren entgeltlichen Kosten grundsätzlich gesondert bezifferbar sind und für die die Justizkasse in Vorleistung tritt (SenE vom16.10.2014 - 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40; 14. Zivilsenat des OLG Köln 23.01.2015 - 14 WF 163/14; OLG Koblenz JurBüro 2014, 379; OLG Bamberg wistra 2015, 248).
  • OLG Bamberg, 05.03.2015 - 1 Ws 87/15

    Aktenversendungspauschale bei Versand an auswärtiges Gerichtsfach

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit darüber, dass nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nur noch erhoben werden kann, wenn auf den Vorgang der konkreten Versendung bezogene bare Auslagen für Transport und Verpackung anfallen, die im Sinne von ausscheidbaren entgeltlichen Kosten grundsätzlich gesondert bezifferbar sind und für die die Justizkasse in Vorleistung tritt (SenE vom16.10.2014 - 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40; 14. Zivilsenat des OLG Köln 23.01.2015 - 14 WF 163/14; OLG Koblenz JurBüro 2014, 379; OLG Bamberg wistra 2015, 248).
  • OLG Koblenz, 20.03.2014 - 2 Ws 134/14

    Akteneinsicht für den Verteidiger im Strafverfahren: Berechnung einer

    Auszug aus OLG Köln, 07.07.2015 - 2 Ws 394/15
    Im Ausgangspunkt besteht Einigkeit darüber, dass nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG am 01.08.2013 die Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes nur noch erhoben werden kann, wenn auf den Vorgang der konkreten Versendung bezogene bare Auslagen für Transport und Verpackung anfallen, die im Sinne von ausscheidbaren entgeltlichen Kosten grundsätzlich gesondert bezifferbar sind und für die die Justizkasse in Vorleistung tritt (SenE vom16.10.2014 - 2 Ws 601/14 = StraFo 2015, 40; 14. Zivilsenat des OLG Köln 23.01.2015 - 14 WF 163/14; OLG Koblenz JurBüro 2014, 379; OLG Bamberg wistra 2015, 248).
  • OLG Celle, 16.02.2016 - 2 W 32/16

    Übersendung von Akten zur Gewährung von Akteneinsicht mit einem regelmäßig

    Hingegen fällt die Gebühr dann an, wenn die Aktenversendung mit einem privaten externen Dienstleister oder einem externen Postdienstleister erfolgt (vgl. Oberlandesgerichts Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015, 4 Ws 117/15, AGS 2015, 572; OLG Bamberg, Beschluss vom 05. März 2015 - 1 Ws 87/15 -, AGS 2015, 278; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. Oktober 2015, 1 Ws 164/15, JurBüro 2016, 31; OLG Köln 2. Strafsenat, Beschluss vom 07. Juli 2015, 2 Ws 394/15).
  • LSG Bayern, 29.06.2018 - L 12 SF 157/17

    Aktenversendungspauschale bei gemeinsamen Versand mehrerer Akten

    Aufgrund des geänderten Wortlautes sei davon auszugehen, dass der Kostentatbestand nur noch dann verwirklicht sei, wenn eine Versendung der Akten erfolgt und hierfür tatsächlich Auslagen in Form von Transport- und Verpackungskosten entstehen (OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014, 2 Ws 134/14, Rn. 13, zitiert nach Juris; OLG Köln, Beschluss vom 07.07.2015, III-2 Ws 394/15, 2 Ws 394/15, Rn. 21, zitiert nach Juris).
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