Rechtsprechung
OLG Köln, 28.08.2013 - III-2 Ws 426/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Übersetzung von vollstreckungsrechtlichen Entscheidungen im Hinblick auf § 187 Abs. 2 GVG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren unterliegen nicht der Übersetzungspflicht des BeVReStG i.V.m. § 187 Abs. 2 GVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 16.08.2013 - 2 Ws 426/13
- OLG Köln, 28.08.2013 - III-2 Ws 426/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 229
- StV 2014, 552
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EGMR, 09.05.2007 - 12788/04
J.-P. H. gegen Deutschland
Auszug aus OLG Köln, 28.08.2013 - 2 Ws 426/13
In einem Verfahren zur Prüfung der Frage, ob die Unterbringung einer Person in der Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hat der EGMR mit Entscheidung vom 09.05.2007 - 12788/04 - (veröffentlicht in NJW 2008, 2320) ausgesprochen, dass Artikel 6 hierauf nicht anwendbar ist, weil es nicht um die "Entscheidung über eine gegen gerichtete strafrechtliche Anklage" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK gehe.
- BGH, 13.09.2018 - 1 StR 320/17
Übersetzung von Urteilen des Bundesgerichtshofs (kein Anspruch auf Übersetzung; …
(2) Mit Abschluss des Verfahrens, wie hier mit Erlass einer nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbaren rechtskräftigen Entscheidung, besteht keine Möglichkeit mehr, Verfahrensrechte im Strafverfahren als Beschuldigter (zur Beschränkung auf das Erkenntnisverfahren OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2013 - 2 Ws 426/13, StV 2014, 552; vgl. hierzu auch Kühne, StV 2014, 553 f.) wahrzunehmen. - OLG Zweibrücken, 24.04.2017 - 1 Ws 118/17
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung; Notwendige Begründung eines …
Eine schriftliche Übersetzung des Beschlusses, mit welchem die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen wird, ist nicht erforderlich, da § 187 Abs. 2 Satz 1 GVG im Strafvollstreckungsverfahren nicht anwendbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2013, III-2 Ws 426/13, NStZ 2014, 229).Zum anderen ist die Vorschrift im Strafvollstreckungsverfahren nicht anwendbar (OLG Köln, NStZ 2014, 229).
- OLG Hamm, 21.01.2020 - 4 Ws 294/19
Ausländer; Übersetzung; deutsche Sprache; vollstreckungsrechtliche Entscheidungen
Einer Übersetzung dieses Beschlusses in die arabische Sprache war nicht gemäß § 187 GVG geboten, da vollstreckungsrechtliche Entscheidungen nicht der Übersetzung bedürfen (OLG Köln, StV 2014, 552). - OLG Karlsruhe, 02.09.2019 - 2 Ws 300/19
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Auswirkung fehlender Übersetzung des …
b) Da der Anwendungsbereich beider vorgenannter Richtlinien auf das Ermittlungs- und Erkenntnisverfahren beschränkt ist (Art. 2 Abs. 1 Richtlinie 2010/64/EU, Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2012/13/EU), haben danach weder die Richtlinien selbst noch ihre Umsetzung in nationales Recht durch Art. 187 GVG im Vollstreckungsverfahren Bedeutung (ebenso BGHSt 63, 192; OLG Köln NStZ 2014, 229; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.4.2017 - 1 Ws 118/17, juris;… Krauß in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 187 GVG Rn. 12).
Rechtsprechung
OLG Köln, 16.08.2013 - 2 Ws 426/13 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,112515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- OLG Köln, 16.08.2013 - 2 Ws 426/13
- OLG Köln, 28.08.2013 - 2 Ws 426/13