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OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, so dass es sich bei der Anlasstat um einen erstmaligen Verstoß des Täters gegen ein Delikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB handelt, vermag für sich genommen ebenfalls die nach § 69 Abs. 2 StGB vermutete Ungeeignetheit in aller Regel nicht zu widerlegen, zumal die Vorschrift in ihrem Anwendungsbereich vom Gesetzgeber nicht auf Wiederholungsfälle beschränkt ist (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 8. März 2007, Az: 2 Ws 43/07, Beck-RS 2007, 11906, Ziffer II 2 c bb;… Kinzing in Schönke/Schröder a.a.O. § 69 Rn. 46;… Valerius a.a.O. § 69 Rn. 143). - OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 RVs 72/10
Bestimmung des Begriffs des bedeutenden Schadens i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; …
Die Grenze, wann von einem erheblichen Sachschaden im vorgenannten Sinne auszugehen ist, ist derzeit bei etwa 1.300,- EUR anzusetzen (…vgl. Urteil des Senats vom 13.12.2006 - 3 Ss 473/06 - Fischer, a.a.O., § 142 Rdnr. 64; OLG Hamburg, Beschluss vom 08.03.2007 - 2 Ws 43/07 - BeckRS 2007, 11906; Himmelreich, Halm NStZ 2008, 382, 384 m.w.N.). - LG Offenburg, 19.06.2017 - 3 Qs 31/17
Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Grenzwert
juris, Rdnr. 6; OLG Hamburg, Beschluss vom 08. März 2007-2 Ws 43/07 -, Rdnr. 19, juris).
- KG, 08.02.2017 - 3 Ws 39/17
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Entscheidungsbefugnis des Landgerichts …
Das Beschwerdegericht ist grundsätzlich gehalten, sich ihr anzuschließen, sofern die Urteilsgründe nicht offensichtlich fehlerhaft sind oder neue Tatsachen eine abweichende Beurteilung gebieten (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, juris Rn. 9 ff. mit Nachweisen zum Streitstand; OLG Jena…, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 Ws 54/06 -, juris Rn. 9; für das Revisionsverfahren: OLG Hamm NStZ-RR 2014, 384, 385; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 1 Ws 229/09 -, juris Rn. 8;… vgl. auch Meyer-Goßner/ Schmitt a.a.O., § 111a Rn. 19). - OLG Zweibrücken, 23.04.2009 - 1 Ws 102/09
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Bindung des Berufungsgerichts an …
Daraus folgt, dass vor der Berufungshauptverhandlung sich die nach § 111 a Abs. 1 StPO anzustellende Prognose regelmäßig an der erstinstanzlichen Beurteilung zu orientieren hat; eine Abweichung aber dann veranlasst ist, wenn die erstinstanzlichen Feststellungen offensichtlich fehlerhaft sind, wenn die erstinstanzliche Bewertung der Eignungsfrage rechtsfehlerhaft ist oder wenn nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung neue Umstände entstanden sind (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07, zitiert nach Juris Rdnrn. 9, 10 und 13). - OLG Jena, 27.04.2021 - 1 Ws 137/21
Straflosigkeit des Versuchs der Rennteilnahme an einem verbotenen …
Allerdings hat sich das Berufungsgericht nach überwiegender Meinung bei Prüfung der in § 111a StPO geforderten hohen Wahrscheinlichkeit einer endgültigen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB an der im erstinstanzlichen Urteil getroffenen Einschätzung, der Angeklagte sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, zu orientieren mit der Folge, dass es bis zu seinem eigenen Urteil den in erster Instanz festgestellten Sachverhalt regelmäßig nicht anders würdigen darf als das dortige Gericht (OLG Zweibrücken, Beschl. v. 23.04.2009, Az. 1 Ws 102/09, m. w. N.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 08.03.2007, Az. 2 Ws 43/07; BVerfG NJW 1995, 124, jeweils bei juris).