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   OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11   

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https://dejure.org/2011,5924
OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11 (https://dejure.org/2011,5924)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.11.2011 - 2 Ws 433/11 (https://dejure.org/2011,5924)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. November 2011 - 2 Ws 433/11 (https://dejure.org/2011,5924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 68f, 68b StGB
    Zur Kostentragungspflicht bei Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht bei Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 68b; StGB § 68f
    Kostentragungspflicht bei Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 23.03.2009 - 1 Ws 94/09

    Führungsaufsicht: Kostentragungspflicht für notwendige Kosten zur Erfüllung von

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11
    Die Befolgung solcher Weisungen kann nicht vollstreckt werden; vielmehr hätte ein Weisungsverstoß allenfalls neue Sanktionen, etwa die Bestrafung nach § 145 a StGB bzw. die Anordnung einer unbefristeten Führungsaufsicht nach § 68 c Abs. 1 StGB, zur Folge (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009, 1 Ws 94/09 - zitiert nach juris).

    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11
    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11
    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).
  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11
    Denn zumindest im Bereich der Führungsaufsicht nach § 68 f StGB überwiegt - mangels zu vollstreckender (Rest)Sanktion - allein der kriminalpräventive Aspekt, ohne dass der Betreffende (wegen des Nichtvorliegens einer konkreten, sondern bloß abstrakt befürchteten Gefahr) bereits "Störer" im Sinne des polizeirechtlichen Gefahrenabwehrrechts ist (vgl. Senat, NStZ 2009, 268, wonach im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68 f StGB die Durchführungskosten eines nach § 68 b Abs. 1 StGB angeordneten Drogenscreenings grundsätzlich der Staatskasse anfallen).
  • OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Ws 74/11

    Führungsaufsicht: Kostentragung für Alkohol- oder Drogenkontrollen zur Erfüllung

    Auszug aus OLG Dresden, 02.11.2011 - 2 Ws 433/11
    a) Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang allerdings, ob die Erwägungen einiger Oberlandesgerichte (OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09 - OLG Jena, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 1 Ws 74/11 - OLG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010, 1 Ws 96/10 -, jeweils zitiert nach juris) stichhaltig sein können, wonach im Gefahrenabwehrrecht regelmäßig der Störer (der Verurteilte) mit den Kosten der Gefahrenabwehr belastet werde (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 -).
  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

    a) Allerdings sind solche Weisungen unzumutbar i.S.d. § 56 c Abs. 1 Satz 2 StGB, die zur Folge haben, dass ein Verurteilter die Kosten nicht tragen kann und sich kein Kostenträger findet (OLG Dresden v. 2. November 2011 - 2 Ws 433/11 - juris).
  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

    Allerdings hat die Verurteilte diese Aufwendungen grundsätzlich nach dem Veranlassungsprinzip zu tragen, weil sie die Drogenscreenings mit ihren Straftaten erst erforderlich gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 02. November 2011 - 2 Ws 433/11, juris, Rdnr. 9 ff. [dort zu § 68b StGB]; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. März 2009 - 1 Ws 94/09, juris; OLG Jena NStZ-RR 2011, 296; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2014, 62; OLG Koblenz, Beschluss vom 08. Mai 2014 - 2 Ws 216/14, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SO 24/14
    Lediglich ergänzend wird auf die erheblichen Zweifel am Bestehen eines Anspruchs gegen das Land Nordrhein-Westfalen hingewiesen (zu einer vergleichbaren Konstellation: Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 2. November 2011 - 2 Ws 433/11 - vgl. Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 11. Mai 2017 - G 7/13, NDV 2017, 329, 332).
  • SG Altenburg, 30.04.2013 - S 21 SO 2014/12

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für Aufenthalt und

    Auf Grund dessen ist völlig ungewiss, ob die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts G. auf einen Antrag des Klägers hin, diesen nicht darauf verweisen würde, seinen Anspruch auf Eingliederungshilfe zu verfolgen (vgl. insoweit auch Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 2. November 2011, Az.: 2 Ws 433/11, juris Rdnr. 12 m. w. N.).
  • LG Frankenthal, 24.02.2014 - StVK 645/12

    Verauslagung von Kosten für therapeutische Behandlungen

    Sollte deshalb keine andere Stelle diese Kosten für den Verurteilten übernehmen oder dieser auch nicht zur Kostentragung - trotz entsprechender Anstrengungen - in der Lage sein, wäre ein Widerruf bzw. eine Straftat im Rahmen der Führungsaufsicht mangels Verschuldens nicht möglich bzw. nicht gegeben (vgl. so Kropp, Strafverteidiger, 2002, Seite 284; Urteil des Sozialgerichts Chemnitz Urteil vom 27.06.2012 - S 27 SO 177/10; OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2011 - 2 Ws 433/11 ).
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