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   OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07   

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https://dejure.org/2007,27730
OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 (https://dejure.org/2007,27730)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 (https://dejure.org/2007,27730)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 (https://dejure.org/2007,27730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers auch i.F.e. bereits vorhandenen Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer des Angeklagten; Vergleichbarkeit der Aufgaben eines Betreuers und der Aufgaben eines Verteidigers; Beschwerde gegen die Aufhebung einer ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 253
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10

    Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II

    Vor allem hat die - auch vom externen Gutachter bestätigte - Störung (kombinierte Persönlichkeitsstörung und multiple Störung der Sexualpräferenz), die zu seiner Unterbringung führte und nach den Stellungnahmen der Klinik fortbesteht, anders als etwa Psychosen oder gar Debilität (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 26.7.2006 - 3 Ws 701/06; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 253) auf die Verteidigungsfähigkeit keinen nennenswerten Einfluss.
  • KG, 20.12.2021 - 2 Ss 35/21

    Pflichtverteidiger für Betreuten

    Das Gesetz stellt in § 140 Abs. 2 StPO auf die Person des Verfahrensbeteiligten und dessen Fähigkeiten zur Selbstverteidigung ab und nicht auf die seines gesetzlichen Vertreters (vgl. KG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - (4) 1 Ss 497/10 (31/11); OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 -, juris; LG Konstanz, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 3 Qs 39/19 -, juris).".
  • LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11

    Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des §

    Dies gilt selbst vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte einen Rechtsanwalt als Betreuer hat (vgl. Meyer- Goßner, a. a. 0. mit Hinweis auf OLG Nürnberg vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 ).
  • LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17

    Zur Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (Hier Bestellung

    Zum einen unterscheiden sich die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers und die eines Verteidigers grundlegend und vor allem dann, wenn wie im hiesigen Fall die Vertretung des Angeschuldigten vor Gerichten oder Behörden gerade nicht zum Aufgabenkreis der Betreuerin gehört (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07, NStZ-RR 2008, 253).
  • LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens

    Insbesondere macht die Unterstützung durch einen Betreuer eine Pflichtverteidigung im Strafverfahren nicht entbehrlich, da die Aufgaben des Betreuers und des Pflichtverteidigers unterschiedlich sind (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007, Az.: 2 Ws 452/07, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 06.03.2013 - Ws 26/13

    Maßregelvollzug: Erforderlichkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Wenn der Beschwerdeführer tatsächlich, wie sich das aus der aktuellen Stellungnahme des Psychiatriezentrums ergibt, nur über eine Intelligenz im Grenzbereich zur Intelligenzminderung verfügt (zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers allein aus diesem Grund: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007, 2 Ws 452/07, juris, Rn. 9) und von den behandelnden Ärzten zudem "kognitive Verzerrungen und falsche Selbsteinschätzungen" (VH II Bl. 131) festgestellt wurden, bestehen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit zur Selbstvertretung.
  • LG Aurich, 12.01.2022 - 12 Qs 5/22

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Betreuung

    Denn die Aufgaben eines Betreuers und eines Verteidigers unterscheiden sich grundlegend (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.7. 2007 - 2 Ws 452/07).
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