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   OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07   

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https://dejure.org/2007,27730
OLG Nürnberg, 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 (https://dejure.org/2007,27730)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 (https://dejure.org/2007,27730)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 (https://dejure.org/2007,27730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers auch i.F.e. bereits vorhandenen Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer des Angeklagten; Vergleichbarkeit der Aufgaben eines Betreuers und der Aufgaben eines Verteidigers; Beschwerde gegen die Aufhebung einer ...

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 253
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • KG, 20.12.2021 - 2 Ss 35/21

    Pflichtverteidiger für Betreuten

    Das Gesetz stellt in § 140 Abs. 2 StPO auf die Person des Verfahrensbeteiligten und dessen Fähigkeiten zur Selbstverteidigung ab und nicht auf die seines gesetzlichen Vertreters (vgl. KG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - (4) 1 Ss 497/10 (31/11); OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 -, juris; LG Konstanz, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 3 Qs 39/19 -, juris).".
  • OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 3 Ws 81/10

    Pflichtverteidigerbestellung für Überprüfungsverfahren nach §§ 67 e I, 67 d II

    Vor allem hat die - auch vom externen Gutachter bestätigte - Störung (kombinierte Persönlichkeitsstörung und multiple Störung der Sexualpräferenz), die zu seiner Unterbringung führte und nach den Stellungnahmen der Klinik fortbesteht, anders als etwa Psychosen oder gar Debilität (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 26.7.2006 - 3 Ws 701/06; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 253) auf die Verteidigungsfähigkeit keinen nennenswerten Einfluss.
  • LG Braunschweig, 12.12.2011 - 5 Qs 301/11

    Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung des Angeklagten im Sinne des §

    Dies gilt selbst vor dem Hintergrund, dass der Angeklagte einen Rechtsanwalt als Betreuer hat (vgl. Meyer- Goßner, a. a. 0. mit Hinweis auf OLG Nürnberg vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07 ).
  • LG Mannheim, 18.06.2019 - 5 KLs 300 Js 40796/17

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers vor Einholung eines

    Zum einen unterscheiden sich die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers und die eines Verteidigers grundlegend und vor allem dann, wenn wie im hiesigen Fall die Vertretung des Angeschuldigten vor Gerichten oder Behörden gerade nicht zum Aufgabenkreis der Betreuerin gehört (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007 - 2 Ws 452/07, NStZ-RR 2008, 253).
  • LG Flensburg, 21.05.2012 - II Qs 29/12

    Bestellung eines Pflichtverteidigers nach Abschluss des Verfahrens

    Insbesondere macht die Unterstützung durch einen Betreuer eine Pflichtverteidigung im Strafverfahren nicht entbehrlich, da die Aufgaben des Betreuers und des Pflichtverteidigers unterschiedlich sind (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007, Az.: 2 Ws 452/07, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 06.03.2013 - Ws 26/13

    Psychiatrie; Psychiatrische Unterbringung; Intelligenzminderung;

    Wenn der Beschwerdeführer tatsächlich, wie sich das aus der aktuellen Stellungnahme des Psychiatriezentrums ergibt, nur über eine Intelligenz im Grenzbereich zur Intelligenzminderung verfügt (zur Beiordnung eines Pflichtverteidigers allein aus diesem Grund: OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.07.2007, 2 Ws 452/07, juris, Rn. 9) und von den behandelnden Ärzten zudem "kognitive Verzerrungen und falsche Selbsteinschätzungen" (VH II Bl. 131) festgestellt wurden, bestehen erhebliche Zweifel an der Fähigkeit zur Selbstvertretung.
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.09.2023 - 16 Qs 39/23

    Notwendige Verteidigung bei in Frage stehender Unterbringung nach § 64 StGB

    Aufgrund der aktuell vorliegenden Suchtmittelerkrankung, welche zumindest zu einer erheblich eingeschränkten Schuldfähigkeit im Tatzeitpunkt führte, und der Komplexität der Thematik einer Unterbringung nach § 64 StGB kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Angeschuldigte in der Lage ist, sich ausreichend selbst zu verteidigen und - auch unter Beachtung und Wahrung der richterlichen Fürsorgepflicht - dieser im Rahmen der Hauptverhandlung die Rechtslage ausreichend verständlich gemacht werden kann (OLG Hamm StV 1984, 66; OLG Nürnberg 25.7.2007 - 2 Ws 452/07; OLG Düsseldorf 22.11.2000 - 2 a Ss 332/00-83/00 II, StV 2002, 236; LG Schweinfurt StraFo 2018, 114; MüKoStPO/Kämpfer/Travers StPO § 140 Rn. 49; BeckOK StPO/Krawczyk StPO § 140 Rn. 45).
  • LG Oldenburg, 15.11.2023 - 1 Qs 364/23

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Betreuer

    Das Gesetz stellt in§ 140 Abs. 2 StPO auf die Person des Verfahrensbeteiligten und dessen Fähigkeiten zur Selbstverteidigung ab und nicht auf die seines gesetzlichen Vertreters (OLG Nürnberg, Beschluss vorn 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 -, juris Rn. 14).
  • LG Aurich, 12.01.2022 - 12 Qs 5/22

    Pflichtverteidiger, Unfähigkeit der Selbstverteidigung, Betreuung

    Denn die Aufgaben eines Betreuers und eines Verteidigers unterscheiden sich grundlegend (OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.7. 2007 - 2 Ws 452/07).
  • KG, 20.12.2021 - 161 Ss 153/21

    Pflichtverteidigerbestellung für einen unter Betreuung stehenden Angeklagten

    Das Gesetz stellt in § 140 Abs. 2 StPO auf die Person des Verfahrensbeteiligten und dessen Fähigkeiten zur Selbstverteidigung ab und nicht auf die seines gesetzlichen Vertreters (vgl. KG, Beschluss vom 11. Februar 2011 - (4) 1 Ss 497/10 (31/11); OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Juli 2007 - 2 Ws 452/07 -, juris; LG Konstanz, Beschluss vom 27. Mai 2019 - 3 Qs 39/19 -, juris).".
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