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OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 |
Zitiervorschläge
OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 (https://dejure.org/2012,39872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 (https://dejure.org/2012,39872)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 2 Ws 451 - 453/12, 2 Ws 451/12, 2 Ws 452/12, 2 Ws 453/12 (https://dejure.org/2012,39872)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Absehen auf erneute Anhörung im Verfahren über die Reststrafenaussetzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erneute Anhörung im Verfahren über die Reststrafenaussetzung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erneute Anhörung kann im Verfahren über Reststrafenaussetzung entbehrlich sein
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 92 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 03.08.2010 - 1 Ws 412/10
Anhörung des Antragstellers vor der Entscheidung über die Aussetzung des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2012 - 2 Ws 451/12
Der Verfahrensmangel der zu Unrecht unterbliebenen Anhörung steht einer eigenen Sachentscheidung des Senats entgegen (OLG Hamm B.v.03.08.2010 1 Ws 412/10 in juris) und führt deshalb zur Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer.
- OLG Celle, 03.09.2018 - 2 Ws 329/18
Absehen von der mündlichen Anhörung des Verurteilten wegen bereits kurz zuvor …
Von der mündlichen Anhörung wird über die im Gesetz genannten Ausnahmen hinaus nach der Rechtsprechung dann abgesehen werden können, wenn sich das entscheidende Gericht von dem Verurteilten bereits zuvor in nahem zeitlichen Zusammenhang einen persönlichen Eindruck hat bilden können, der bis zur erneuten Entscheidung über die Frage der Aussetzung der Restfreiheitsstrafe fortwirkt und keine Umstände gegeben sind, die seine Ergänzung oder Auffrischung notwendig machen könnten, so dass eine Beeinflussung der Entscheidung durch eine erneute mündliche Anhörung von vornherein ausgeschlossen erscheint und ihre Durchführung daher zur inhaltslosen Formalie würde (…vgl. BGH, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.12.2012 - 2 Ws 451/12, 2 Ws 453/12, BeckRS 2012, 25373, beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. Juni 1995 - 1 Ws 455/95 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 1982 - 1 Ws 412/82 -, juris;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, StPO § 454 Rn. 29).