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   KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10   

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https://dejure.org/2010,21192
KG, 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10 (https://dejure.org/2010,21192)
KG, Entscheidung vom 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10 (https://dejure.org/2010,21192)
KG, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 2 Ws 521/10, 1 AR 1312/10 (https://dejure.org/2010,21192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren umfasst auch das Verfahren zur nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe; Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung eines unwirksamen öffentlichen Zustellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite der Bestellung des Pflichtverteidigers im Erkenntnisverfahren; Heilung eines unwirksamen öffentlichen Zustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 86
  • StV 2012, 616
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Hamm, 16.02.2015 - 1 Ws 677/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlender Fristversäumnis aufgrund

    Eine Heilung des Zustellungsmangels durch tatsächliche Kenntnisnahme gemäß der §§ 37 StPO, 189 ZPO kommt jedoch vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil es an dem hierzu zumindest auch erforderlichen Zustellungswillen des Gerichts ermangelte (vgl. dazu KG NStZ-RR 2011, S. 86 f.).
  • OLG Hamm, 11.08.2015 - 3 Ws 275/15

    Verlängerung der Höchstfrist der Vorbewährungszeit hinsichtlich der vorbehaltenen

    Der Antrag auf Beiordnung des Verteidigers ist gegenstandslos, da eine das Hauptverfahren betreffende Verteidigerbestellung im Verfahren über die Aussetzung der Jugendstrafe gemäß § 57 JGG fortwirkt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. März 1998 - 3 Ws 53/98, StV 1998, 348; vgl. entsprechend zu nachträglichen Gesamtstrafenbildungen KG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10, NStZ-RR 2011, 86 f.; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2010 - 2 Ws 168/10, juris Rn. 9 mwN).
  • OLG Hamm, 23.02.2016 - 2 Ws 49/16

    Wiedereinsetzung auf Antrag bei vermeintlicher Versäumung der Beschwerdefrist;

    Jedoch ist allgemein anerkannt, dass ausnahmsweise auch demjenigen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entsprechend § 44 S. 1 StPO zu gewähren ist, der tatsächlich keine Frist versäumt hat, jedoch zu Unrecht so behandelt worden ist, als ob er die Frist versäumt hätte, und nicht die Möglichkeit hat, seine Rechte auf andere Weise als durch einen Wiedereinsetzungsantrag wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 7. Januar 2016 - III-2 Ws 298/15; Beschluss des 5. Strafsenats vom 10. Dezember 2009 - 5 Ws 330/09; Thür. OLG , Beschlüsse vom 14. Mai 2007 - 1 Ws 97/07 - und vom 31. Mai 2005 - 1 Ws 156 - 157/05 - jeweils in juris; KG, NStZ-RR 2011, 86 und wistra 2000, 730; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 44 Rdnr. 2).
  • OLG Bamberg, 11.06.2019 - 1 Ws 265/19

    Pflichtverteidigervergütung für nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    1 St 295/84|OLG Stuttgart; 15.11.1984; 1 Ws 403/84">StV 1985, 140; OLG Jena StV 2007, 96; OLG Köln, Beschluss vom 22.03.2010 - 2 Ws 168/10 und KG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, jeweils bei juris) sind nicht geeignet, ihre Rechtsauffassung zu stützen.
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 20/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Gesetzlicher Richter; Willkür;

    Die von Amts wegen zu gewährende Wiedereinsetzung sei trotz § 311 Abs. 3 Satz 1 StPO möglich, Wiedereinsetzung könne auch dem gewährt werden, der keine Frist versäumt hat, aber zu Unrecht so behandelt worden ist (BGH NStZ 1988, 210; BayObLG VRS 39, 272; OLG Oldenburg MDR 1968, 941; OLG Celle NStE Nr. 6 zu § 346; KG NStZ-RR 2011, 86; Ellbogen, in: Karlsruher Kommentar zum OWiG, § 70 Rn. 48; Maul, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, § 44 Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 21.03.2019 - 1 OWi 2 SsRs 76/18

    Heilung einer missglückten Ersatzzustellung

    Zwar lässt § 189 ZPO i.V.m. §§ 37 Abs. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG grundsätzlich eine Heilung von Zustellungsmängeln zu, wenn ein Zustellungswille auf Seiten des Gerichts vorgelegen hat (BGH, Beschluss vom 26.11.2002 - VI ZB 41/02 (KG), NJW 2003, 1192, 1193; KG, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 Ws 521/10, NStZ-RR 2011, 86; Wittschier in Musielak/Voit, 15. Aufl. 2018, ZPO § 189 Rn. 2) und feststeht, dass der Zustellungsempfänger das zuzustellende Schriftstück tatsächlich erhalten hat (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 37 Rn. 28).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2021 - 4 Ws 97/21

    Der Ausschluss der sofortigen Beschwerde gegen die Beiordnung eines

    Die sofortige Beschwerde ist auch nicht unzulässig, weil die Frist zu ihrer Einlegung gem. § 311 Abs. 2 StPO nicht eingehalten wäre; denn diese Frist wurde im vorliegenden Fall deshalb nicht in Lauf gesetzt, weil der angefochtene Beschluss dem Verurteilten lediglich formlos übersandt und nicht, wie es gem. § 35 Abs. 2 StPO erforderlich gewesen wäre, förmlich zugestellt wurde und dieser Mangel auch nicht durch die tatsächliche Bekanntgabe der Entscheidung an den Untergebrachten, die ausweislich einer Auskunft der SKFP am 19.03.2021 erfolgte, mangels vorhandenen Zustellungswillens des Gerichts gem. § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO geheilt worden ist (KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10 -, Rn.9 - juris).
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 69-IV-14
    521/10, 2 Ws 521/10 - 1 AR 1312/10 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2020 - 4 Ws 97/21
    Die sofortige Beschwerde ist auch nicht unzulässig, weil die Frist zu ihrer Einlegung gem. § 311 Abs. 2 StPO nicht eingehalten wäre; denn diese Frist wurde im vorliegenden Fall deshalb nicht in Lauf gesetzt, weil der angefochtene Beschluss dem Verurteilten lediglich formlos übersandt und nicht, wie es gem. § 35 Abs. 2 StPO erforderlich gewesen wäre, förmlich zugestellt wurde und dieser Mangel auch nicht durch die tatsächliche Bekanntgabe der Entscheidung an den Untergebrachten, die ausweislich einer Auskunft der SKFP am 19.03.2021 erfolgte, mangels vorhandenen Zustellungswillens des Gerichts gem. § 37 Abs. 1 StPO i.V.m. § 189 ZPO geheilt worden ist (KG Berlin, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 Ws 521/10 -, Rn.9 - juris).
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