Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 22.11.2012 - 2 Ws 633/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ein Feststellungsinteresse des Betroffenen an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gegen seine Person von der Justizvollzugsanstalt angeordneten inzwischen aber erledigten Maßnahme im Antragsverfahren nach § 109 StVollzG ist zu verneinen, wenn außer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 115 Abs. 3
Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit einer gegen seine Person von der Justizvollzugsanstalt angeordneten inzwischen aber erledigten Maßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BayObLG, 07.09.2020 - 203 StObWs 311/20
Fortsetzungsfeststellungsantrag eines Strafgefangenen auf Arbeitszuweisung
In diesem Fall kann er nicht darauf verwiesen werden, sofort den Zivilrechtsweg zu beschreiten (Aufgabe von OLG N., Beschluss vom 22.11.2012, Az.: 2 Ws 633/12, juris).(c) Das OLG N. hat in seinem Beschluss vom 22.11.2012, Az.: 2 Ws 633/12, juris Rn. 13, die Auffassung vertreten, dass über die unter (b) genannten Fälle hinaus ein berechtigtes Interesse generell auch dann zu verneinen ist, wenn die Erledigung des Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrags erst während des gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG eintritt (diesem folgend OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 15.11.2018, Az.: 1 Ws 287/18 Vollz, juris Rn. 11; OLG Naumburg…, Beschluss vom 11.12.2017, Az.: 1 Ws (RB) 58/17, juris Rn. 6).
(2) Aber auch das im Beschluss des OLG N. vom 22.11.2012, Az.: 2 Ws 633/12, juris Rn. 15, hilfsweise angeführte Argument (im Anschluss an das OLG Hamm, NStZ 2001, 414), dass hinsichtlich der Maßnahme ohne weitere Ermittlungen noch keine Entscheidungsreife vorgelegen habe, ist im Blick auf die unter (a) dargestellte Systematik nicht tragfähig.
- OLG Zweibrücken, 15.11.2018 - 1 Ws 287/18
Strafvollzugssache: Berechtigtes Interesse an der Feststellung der …
Das Feststellungsinteresse begründet jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. In der Rechtsprechung haben sich zwei Fallgruppen herausgebildet, bei denen ein solches Interesse bejaht werden kann: Bei einem Rehabilitationsinteresse und bei konkreter Wiederholungsgefahr (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. November 2012, 2 Ws 633/12, zit. nach juris;… Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 115 Rn. 15 m.w.N.).Besteht aber über die Vorbereitung der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche hinaus kein berechtigtes Interesse, begründet die beabsichtige Vorbereitung eines Amtshaftungs- oder Schadenersatzprozesses kein Feststellungsinteresse im Sinne von § 115 Abs. 3 StVollzG, da ihm die Möglichkeit der Feststellung der Rechtswidrigkeit im angestrebten Amtshaftungsprozess verbleibt (Senat, Beschluss vom 7. August 2018, 1 Ws 98/18; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Dezember 2017, 1 Ws 58/17; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. November 2012, 2 Ws 633/12; beide zit nach juris).
- OLG Naumburg, 11.12.2017 - 1 Ws (RB) 58/17
Strafvollzug: Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Haftentlassung bei bereits …
Ein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit im Verfahren nach § 109 ff StVollzG durch Umstellung des Antrags ergibt sich hieraus aber nicht (OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.11.2012, 2 Ws 633/12, Rn. 13, zitiert nach juris).Dementsprechend ist es auch nicht zulässig, einen allein im Zivilrechtsweg zu verfolgenden Amtshaftungs- oder Schadensersatzanspruch im Verfahren nach § 109 ff StVollzG vorzubereiten (so i.E. zu § 115 Abs. 3 StVollzG auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.11.2012, 2 Ws 633/12, Rn. 13 und OLG Karlsruhe, NStZ 1989, 429; NStZ 1986, 567 sowie zu § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG KG Berlin, NStZ 1986, 135).
- OLG Naumburg, 14.06.2017 - 1 Ws (RB) 24/17
Strafvollzug: Anspruch eines wegen Körperverletzung an einem Mitgefangenen …
Ein Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit im Verfahren nach § 109 ff StVollzG durch Umstellung des Antrags ergibt sich hieraus aber nicht (OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.11.2012, 2 Ws 633/12, Rn. 13, zitiert nach juris).Dementsprechend ist es auch nicht zulässig, einen allein im Zivilrechtsweg zu verfolgenden Amtshaftungs- oder Schadensersatzanspruch im Verfahren nach § 109 ff StVollzG vorzubereiten (so i.E. zu § 115 Abs. 3 StVollzG auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 22.11.2012, 2 Ws 633/12, Rn. 13 und OLG Karlsruhe, NStZ 1989, 429; NStZ 1986, 567 sowie zu § 28 Abs. 1 S. 4 EGGVG, KG Berlin, NStZ 1986, 135).
- BGH, 12.03.2014 - 2 ARs 434/13
Zuständigkeit über den Antrag gemäß § 109 StVollzG bei Anfechtung eines …
Das Verfahren nach §§ 109 ff. StVollzG unterliegt dem Verfügungsgrundsatz (vgl. nur OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. November 2007 - 1 Ws 501/07 juris Rn. 8, OLG Celle…, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 Ws 115/11 juris Rn. 25; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 Ws 633/12 juris Rn. 11;… Calliess/MüllerDietz, StVollzG, 11. Aufl., § 109 Rdn. 5).
Rechtsprechung
OLG Köln, 31.08.2012 - III-2 Ws 633 - 635/12, III-2 Ws 633/12, III-2 Ws 634/12, III-2 Ws 635/12, 2 Ws 633 - 635/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Anhörung eines Verurteilten i.R.d. Verfahrens auf Reststrafenaussetzung
- rechtsportal.de
StGB § 57; StPO § 453
Erforderlichkeit der Anhörung im Rahmen des Verfahrens auf Reststrafenaussetzung - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2013, 778
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 21.12.2015 - 2 Ws 786/15 Von der gesetzlich normierten Anhörung kann außer in den in § 454 Abs. 1 S. 4 StPO aufgezählten Fällen, von denen hier erkennbar keiner vorliegt, nur in ganz besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden (vgl. BGH-NJW 2000, 1663 f.; SenE vom 31.08.2012 - III-2 Ws 633-636/12;… Appl in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 454 Rn 21;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 454 Rn 30 f;… Hubrach in LK, 12. Aufl., § 57 Rn 83 jeweils m.w.N.).