Weitere Entscheidung unten: KG, 03.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09   

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https://dejure.org/2009,11489
OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 (https://dejure.org/2009,11489)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 (https://dejure.org/2009,11489)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 (https://dejure.org/2009,11489)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 26 a Abs. 1 Nr. 2; ; StPO § ... 206 a; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1 1. Hs.; ; StPO § 464 Abs. 3 S. 1 2. Hs.; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Ziff. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 476 Abs. 3 S. 2 Ziff. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenverteilung bei Nichtverurteilung wegen eines Verfahrenshindernisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Von der Überbürdung der Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse nach § 476 Abs. 3 S.2 Ziff.2 StPO kann nur abgesehen werden, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozeßordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl BGH NStZ 2000, 330).

    Hinsichtlich der demnach vorzunehmenden Prognose über den voraussichtlichen Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die darauf abstellt, ob ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH NStZ 2000, 330).

  • OLG Köln, 06.12.2002 - 2 Ws 604/02

    Strafprozessrechtliche Voraussetzungen der endgültigen Einstellung eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Die Beschränkung des § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO gilt nicht, wenn gegen die Hauptsacheentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, es einem bestimmten Prozessbeteiligten aber lediglich mangels Beschwer nicht zusteht (Senat StraFo 2003, 105; 1997, 18; Meyer-Goßner, StPO, 51. Auflage, § 464 Rdn. 19).

    Soweit der Senat dies in seiner Entscheidung vom 6.12.2002 (StraFo 2003, 105) vorausgesetzt hat, lag dem ein Fall zu Grunde, in dem das Verfahrenshindernis dem Verfahren von vornherein erkennbar entgegenstand.

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Die Entscheidung, ob es unbillig ist, die Staatskasse mit den notwendigen Auslagen des Angeklagten zu belasten, hängt wesentlich davon ab, ob das Verfahrenshindernis vor oder nach der Klageerhebung eingetreten ist (BGH NJW 1995, 1297; Hilger in Löwe-Rosenberg a.a.O. Rdn. 58; Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 18).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 381/91

    Kostentragungspflicht für notwendige Auslagen des Nebenklägers ohne Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Diese Voraussetzung ist für die Auslagenentscheidung im Rahmen einer Kostenentscheidung gegeben (BGH NJW 1992, 1182 für die dem Angeklagten überbürdeten Auslagen des Nebenklägers).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Die Revision des Angeklagten ist durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.2.2004 (Az 2 StR 462/03) als offensichtlich unbegründet verworfen worden.
  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.02.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei einer erst im Laufe des Verfahrens eintretenden Verhandlungsunfähigkeit greift diese Erwägung nicht (OLG Stuttgart Justiz 2008, 372).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Nach wohl überwiegender Ansicht wird im Rahmen der Ermessensentscheidung dem Umstand, ob das Verfahrenshindernis bereits vor der Erhebung der Anklage bestand oder erst im Laufe des Verfahrens eingetreten ist, erhebliche Bedeutung beigemessen (BVerfGK 3, 229 ; OLG Thüringen, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 1 Ws 195/05 -, juris, Rn. 18; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2009 - 2 Ws 66/09 -, juris, Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 17. Juli 2014, a.a.O., Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 467 Rn. 18).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

    Diese gilt nicht, wenn gegen die Hauptsachenentscheidung zwar ein Rechtsmittel statthaft ist, ihre Anfechtung also weder ausdrücklich noch nach dem systematischen Gesamtzusammenhang ausgeschlossen ist, das Rechtsmittel einem bestimmten Prozessbeteiligten aber mangels Beschwer nicht zusteht (SenE 6.12.2002 StraFo 2003, 105; SenE vom 26.2.2009 - 2 Ws 66/09; vgl Franke in Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage, § 464 Rdn. 8; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 464 Rdn. 19 jeweils m.w.N.).

    Hinsichtlich der vorzunehmenden Prognose über den Ausgang des Verfahrens folgt der Senat der neueren Rechtsprechung, wonach die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift bereits erfüllt sind, wenn ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei einer neuen Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. BGH NStZ 2000, 330; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224).

    Denn solange ein verfolgbarer Strafanspruch bestand und der Angeklagte zu Recht dem Verfahren ausgesetzt war, wäre es bei der vorausgesetzten Verdachtslage unbillig, die Staatskasse mit den Auslagen des Angeklagten zu belasten (vgl. BGH NJW 1995; 1297; SenE vom 26.02.2009 - 2 Ws 66/09; OLG Stuttgart Justiz 2008, 372; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; Hilger in: Löwe-Rosenberg, a.a.O., § 467 Rn. 58; Meyer-Goßner § 467 Rdn. 18).

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

    (Senat 6.12.2002 - 2 Ws 604/02 - = Stra Fo 2003, 105; 26.02.2009 - 2 Ws 66/09 -).
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Rechtsprechung
   KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33279
KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
KG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
KG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 Ws 66/09, 1 AR 49/09 (https://dejure.org/2009,33279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06

    Strafprozessrecht: Zustellungsfähige Anschrift bei Inhaftierung

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 430/04

    Entbehrliche Zurückverweisung bei Urteilsaufhebung nach § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2003 - 1 Ss 58/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch unterlassene Anhörung eines

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1356/01

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 bei Nichtinformation des Angeklagten über

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Der Bestimmung wird zwar nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt, die der prozessualen Fürsorgepflicht des Gerichts Rechnung trägt, so dass ein Verstoß gegen diese Pflicht nicht die Unwirksamkeit der Zustellung begründet (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGHR § 145 a Unterrichtung 1 und bei Miebach/Kusch NStZ 1991, 28).
  • KG, 20.11.2001 - 5 Ws 702/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer Frist für die

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, soweit nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. KG StV 2003, 343 - m.w.N. - und Beschluss vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 44 Rn. 17 und § 145 a Rn. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.10.2004 - 8 Ss 415/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Unterhaltspflichtverletzung; Unterbleiben

    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Hebt das Revisionsgericht das Urteil - wie im Streitfall - nur wegen Gesetzesverletzung bei Bildung einer Gesamtstrafe auf und verweist es auf eine Entscheidung nach §§ 460, 462 StPO, dann ist diese Entscheidung von dem nach § 462 a Abs. 3 StPO zuständigen Gericht, nämlich demjenigen des ersten Rechtszuges zu treffen, ohne dass es einer ausdrücklichen Zurückverweisung bedarf (vgl. BGH NJW 2004, 3788; OLG Köln NStZ 2005, 164).
  • KG, 12.03.1999 - 5 Ws 37/99
    Auszug aus KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09
    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Der Beschuldigte (hier: Verurteilte) soll sich darauf verlassen können, dass der Verteidiger Kenntnis von der Zustellung der Entscheidung erhält, nach der er sich ohne zusätzliche Rückfragen bei dem Betroffenen richten kann (vgl. OLG Köln VRS 42, 125; Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; vgl. ferner [unter Offenlassung der gesetzgeberischen Intention] OLG Stuttgart StV 2011, 85).

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343 ; Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14; Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).

  • OLG Köln, 10.06.2011 - 2 Ws 308/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Unterrichtung des

    Indessen begründet die unterbliebene Mitteilung regelmäßig die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. dazu OLG Stuttgart B. v. 13.07.2009 - 4 Ws 127/09 = StV 2011, 85 = bei Juris Rz. 7; OLG München, B. v. 26.03.2009 - 2 Ws 229/09 = StV 2011, 86 = bei Juris Rz. 20; KG VRS 117, 166; OLG Stuttgart, B. v. 30.12.2008 - 2 Ws 363/08 bei Juris; OLG Nürnberg, B. v. 30.03.201 - 2 Ws 500/09 - bei Juris; Meyer-Goßner und Laufhütte a.a.O.; Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2007, § 145a Rz. 3 m. weit.
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