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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12   

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https://dejure.org/2012,4937
OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12 (https://dejure.org/2012,4937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12 (https://dejure.org/2012,4937)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2012 - III-2 Ws 67/12 (https://dejure.org/2012,4937)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Terminsgebühren eines Nebenklägervertreters als notwendige Auslagen bei Teilnahme an sämtlichen Hauptverhandlungstagen bei Vorliegen von mehreren selbstständigen prozessualen Taten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit von Terminsgebühren eines Nebenklägervertreters als notwendige Auslagen bei Teilnahme an sämtlichen Hauptverhandlungstagen bei Vorliegen von mehreren selbstständigen prozessualen Taten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 01.03.2006 - 2 Ws 128/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Bewertung des Umfangs anwaltlicher Tätigkeit anhand der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    Insoweit ist beispielsweise bereits entschieden worden, dass eine Verhandlungsdauer von insgesamt drei Stunden zwanzig Minuten gemessen an einer durchschnittlichen Verhandlungsdauer in Verfahren vor der großen Strafkammer von vier bis fünf Stunden als unterdurchschnittlich zu bewerten sei und daher eine Unterschreitung der Mittelgebühr rechtfertigen könne (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 1. März 2006, Az.: 2 Ws 128/06, Rn. 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    Deshalb trägt nicht der Rechtsanwalt, sondern der Dritte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es an der Billigkeit fehlt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011, Az.: V ZB 216/10, Rn. 9 und 10 m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 30.03.1995 - 5 Ws 33/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    In ähnlicher Weise wird verbreitet auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als nicht zweckentsprechend angesehen, wenn diese nach der Einlegung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, das Rechtsmittel jedoch noch vor seiner Begründung wieder zurückgenommen wird (vgl. etwa OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ 1992, 299, 300; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 351; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424).
  • OLG Düsseldorf, 18.11.1991 - 3 Ws 616/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    In ähnlicher Weise wird verbreitet auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als nicht zweckentsprechend angesehen, wenn diese nach der Einlegung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, das Rechtsmittel jedoch noch vor seiner Begründung wieder zurückgenommen wird (vgl. etwa OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ 1992, 299, 300; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 351; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2006 - 2 Ws 14/06

    Kostenerstattungsanspruch eines Rechtsanwalts bei Freispruch eines wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    Zum einen nämlich ist die Grenze zur Unbilligkeit nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur dann überschritten, wenn die von dem Rechtsanwalt geltend gemachte Gebührenhöhe um mindestens 20 % von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannter Bemessungsgrundlagen tatsächlich ergibt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. Januar 2006, Az.: III-2 Ws 14/06, Rn. 8, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.03.1999 - 2 Ws 31/99
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    In ähnlicher Weise wird verbreitet auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als nicht zweckentsprechend angesehen, wenn diese nach der Einlegung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, das Rechtsmittel jedoch noch vor seiner Begründung wieder zurückgenommen wird (vgl. etwa OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ 1992, 299, 300; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 351; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1989 - 3 Ws 227/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nur dann, wenn die Bewertung des Sachverhalts nach den Bemessungskriterien des § 14 RVG unter Berücksichtigung der gebotenen gleichen Behandlung gleichartiger Fälle eine Gebühr ergibt, die von der vom Rechtsanwalt bestimmten Gebühr derartig abweicht, dass die Abweichung im Interesse der Gebührengerechtigkeit nicht mehr hingenommen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe StV 1989, 402, 403).
  • OLG Koblenz, 03.07.2006 - 2 Ws 424/06

    Gebühren und Kosten: Notwendige Auslagen bei Revisionsrücknahme durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2012 - 2 Ws 67/12
    In ähnlicher Weise wird verbreitet auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes als nicht zweckentsprechend angesehen, wenn diese nach der Einlegung eines Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft erfolgt, das Rechtsmittel jedoch noch vor seiner Begründung wieder zurückgenommen wird (vgl. etwa OLG Düsseldorf [3. Strafsenat] NStZ 1992, 299, 300; OLG Celle NStZ-RR 1996, 63; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 1999, 351; OLG Koblenz NStZ 2007, 423, 424).
  • AG Stuttgart, 20.03.2014 - 1 C 4057/12

    Rechtsanwaltsgebühr: Billigkeit der Gebührenbestimmung für die Erstberatung eines

    Unbillig ist eine Gebührenbestimmung nur dann, wenn die Bewertung des Sachverhalts nach den Bemessungskriterien des § 14 RVG unter Berücksichtigung der gebotenen gleichen Behandlung gleichartiger Fälle eine Gebühr ergibt, die von der vom Rechtsanwalt bestimmten Gebühr derartig abweicht, dass die Abweichung im Interesse der Gebührengerechtigkeit nicht mehr hingenommen werden kann (vergl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012, Az.: III-2 Ws 67/12 m.w.N.; sowie Gerold/Schmidt--Mayer, RVG. 21. Auflg., 2013 § 14 Rn. 6ff; Mayer/Kroiß-Winkler, RVG, 6. Auflg., 2013, § 14 Rn. 11ff; je m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.03.2017 - 1 Ws 54/17

    Kostenfestsetzung gegen Verurteilten zugunsten des Nebenklagebeistands;

    Dabei werden in der Regel Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr noch nicht als unbillig angesehen (vgl. bezüglich des Nebenklagebeistands OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12 -, juris, jew. m.w.N.).

    Das wesentliche Kriterium ist insofern auch für den Nebenklagebeistand die Terminsdauer, wobei Warte- und Pausenzeiten grundsätzlich miteinzuberechnen sind (vgl. allg. Burhoff in: ders. (Hg.), a.a.O., Vorbem. 4 VV Rn. 68, m.w.N.; bzgl. des Nebenklagebeistands OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012, a.a.O.).

    Denn der eindeutige Wortlaut des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG lässt nur die Geltendmachung von Gebühren eines gewählten Beistands gegen den Verurteilten zu, gewährt aber keinen Anspruch auf Zahlung von Auslagen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012, a.a.O.; Kroiß in: Mayer/Kroiß, a.a.O., § 53 Rn. 12).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 39 SF 50/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminsgebühr - Mehrvergleich - kein

    Die über- oder unterdurchschnittliche Ausprägung eines Gesichtspunktes kann durch die Relevanz der übrigen Umstände kompensiert werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. April 2012, III-2 Ws 67/12, Juris-Rn. 24; Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Auflage 2017, § 14 RVG Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Auslagen; Dokumentenpauschale; Glaubhaftmachung; Beweislaust

    Die über- oder unterdurchschnittliche Ausprägung eines Gesichtspunktes kann durch die Relevanz der übrigen Umstände kompensiert werden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23. April 2012, III-2 Ws 67/12, Rn. 24; Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 14 RVG Rn. 11).
  • OLG Celle, 27.05.2020 - 2 Ws 161/20

    Keine Verwirkung bei Untätigkeit von weniger als drei Jahren; Keine Unbilligkeit

    Dabei werden in der Regel Abweichungen von bis zu 20 % von der angemessenen Gebühr noch nicht als unbillig angesehen (vgl. bezüglich des Nebenklagebeistands OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2012, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2012 - III-2 Ws 67/12 -, OLG Hamm, Beschluss vom 09.03.2017 - 1 Ws 54/17 III).
  • LG Düsseldorf, 17.05.2017 - 61 Qs 17/17

    Schweigender Betroffener, Bußgeldverfahren, Erstattungsfähigkeit

    Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass Gebühren für eine " zwecklose " oder " offensichtlich nutzlose und völlig überflüssige " Tätigkeit des Rechtsanwalts nicht erstattungsfähig sind (vgl. u.a. OLG Hamm, Beschl. v. 22.11.1990, Az. 2 Ws 58/90; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.04.2012, Az. III-2 Ws 67/12).
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

    Pflichtverteidiger braucht Vertretungsvollmacht für Kostenfestsetzung Auslagen

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