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   OLG Köln, 24.09.2012 - III-2 Ws 678/12   

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https://dejure.org/2012,43526
OLG Köln, 24.09.2012 - III-2 Ws 678/12 (https://dejure.org/2012,43526)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.09.2012 - III-2 Ws 678/12 (https://dejure.org/2012,43526)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12 (https://dejure.org/2012,43526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Beiordnung des Wahlverteidigers bei vorherigem Pflichtverteidiger

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidigung: Keine Beiordnung des Wahlverteidigers bei vorherigem Pflichtverteidiger

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Seine Aufgabe verlangt von ihm, das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig vom Angeklagten zu dessen Schutz mitzugestalten (BGH JR 1996, 124; Senat 15.03.2006 - 2 Ws 113/06 -).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 2 Ws 53/06

    Pflichtverteidiger; zweiter Pflichtverteidiger; Entpflichtung; Gründe

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 113/06

    Öffentliche Zustellung; Wirksamkeit; Gericht des ersten Rechtszuges

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Seine Aufgabe verlangt von ihm, das Verfahren in eigener Verantwortung und unabhängig vom Angeklagten zu dessen Schutz mitzugestalten (BGH JR 1996, 124; Senat 15.03.2006 - 2 Ws 113/06 -).
  • OLG Hamm, 06.10.2009 - 2 Ws 257/09

    Zustimmung des Angeklagten zur Einstellung kann im Nachhinein nicht widerrufen

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Es ist anerkannt und entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers gemäß § 143 StPO bewirkt und dann - verbunden mit dem Antrag, ihn als Pflichtverteidiger zu bestellen - sein Wahlmandat niedergelegt (Senat, Beschluss v. 07.10.2005 - 2 Ws 469/05; Meyer-Goßner, StPO , 55. Auflage, § 143 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.09.2010 - 2 Ws 594/10

    Pflichtverteidiger,Auswahlkriterium, Ortsnähe

    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Es ist jedoch anzunehmen, dass der Verteidiger entsprechend seiner Befugnis gemäß § 297 StPO Rechtsmittel für den Beschuldigten einlegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte bestehen (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. SenE v. 21.09.2010 - 2 Ws 594/10; SenE vom 25.05.2009 - 2 Ws 257/09; OLG Hamm NJW 2006, 2712).
  • OLG Köln, 31.01.2011 - 2 Ws 79/11
    Auszug aus OLG Köln, 24.09.2012 - 2 Ws 678/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist ein Gebührenverzicht des neuen Verteidigers unwirksam und deswegen für die Frage der Auswechslung des Pflichtverteidigers ohne Belang (vgl. zuletzt Senat, Beschluss v. 31.11.2011 - 2 Ws 79/11 -).
  • KG, 28.10.2021 - 3 Ws 276/21

    Beiordnung als Wahlverteigers nach erschlichener Entbindung als

    Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung am 13. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2128) war anerkannt, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers bewirkt und hiernach auf seine eigene Anordnung als Pflichtverteidiger anträgt (vgl. BGH StraFo 2008, 505; KG NStZ 2017, 64; OLG Köln, Beschlüsse vom 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12 - und vom 7. Oktober 2005 - 2 Ws 469/05 -).

    Anderenfalls, so wurde argumentiert, könnten die Grundsätze über die Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung und deren Grenzen allzu leicht unterlaufen werden (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 24. September 2012, a.a.O.).

  • KG, 10.02.2016 - 4 Ws 10/16

    Notwendige Verteidigung: Beiordnung des Wahlverteidigers als Pflichtverteidiger

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Wahlverteidiger, der die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers erwirkt, seinen Beiordnungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Entpflichtung oder mit zeitlicher Verzögerung stellt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12 - [juris] m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.03.2022 - StB 4/22

    Unzulässige Beschwerde gegen die Anordnung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen

    Anderenfalls hätten sie die Beanstandungen im eigenen Namen geltend machen müssen und nicht als "die Verteidigung des Angeklagten B." (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 53/06 u.a., NJW 2006, 2712; Thüringer OLG, Beschluss vom 23. August 2011 - 1 Ws 381/11, juris Rn. 9; OLG Köln, Beschluss vom 3 4 5 24. September 2012 - III-2 Ws 678/12, juris Rn. 14 mwN; SSWStPO/Hoch, 4. Aufl., § 297 Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 24.06.2015 - 4 Ws 222/15

    Strafverteidigung: Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers für die

    Dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Wahlverteidiger, der die Entpflichtung eines Pflichtverteidigers erwirkt, seinen Beiordnungsantrag in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Entpflichtung oder mit zeitlicher Verzögerung stellt (OLG Köln, Beschluss vom 24. September 2012 - 2 Ws 678/12 - juris mwN).
  • OLG Bamberg, 08.04.2021 - 1 Ws 195/21

    Pflichtverteidigerbestellung durch unzuständigen Spruchkörper - Entscheidung des

    a) Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass ein Rechtsanwalt seine Bestellung als Pflichtverteidiger nicht dadurch erreichen kann, dass er zunächst durch die Übernahme eines Wahlmandats die Entpflichtung des bisherigen Pflichtverteidigers gemäß § 143a Abs. 1 Satz 1 StPO bewirkt und dann - verbunden mit dem Antrag, ihn selbst als Pflichtverteidiger zu bestellen - sein Wahlmandat niedergelegt (BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - 1 StR 496/08 = StraFo 2008, 505 = BGHR StPO § 143 Rücknahme 4; OLG Köln Beschluss vom 24.09.2012 - III-2 Ws 678/12 bei juris; KG Beschluss vom 10.02.2016 - 4 Ws 10/16 = NStZ 2017, 64; Meyer-Goßner/Schmitt § 143a Rn. 6 jew. m.w.N.).
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