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   OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21   

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https://dejure.org/2021,49697
OLG Koblenz, 30.11.2021 - 2 Ws 682/21 (https://dejure.org/2021,49697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21 (https://dejure.org/2021,49697)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 30. November 2021 - 2 Ws 682/21 (https://dejure.org/2021,49697)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zwischenverfahren und Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Lübeck, 15.02.2022 - 6 Qs 1/22
    Ein rechtswirksamer Antrag ist eine von Amts wegen zu beachtende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 6.1.2021 - 5 StR 454/20; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.1973 - 1 Ws 177/73).

    Der Verweis im Antrag vom 10.9.2021 auf den Inhalt der Anklageschrift bzw. des wesentlichen Ergebnisses der Anklageschrift vom 18.6.2021 kann die gemäß § 435 Abs. 2 S. 2 StPO notwendige, gesonderte Darstellung der individuellen, die Zulässigkeit des selbständigen Einziehungsverfahrens im Einzelfall begründenden Tatsachen nicht ersetzen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21).

    Das Fehlen einer wirksamen Antragsschrift stellt ein in der sofortigen Beschwerde für diesen Instanzenzug nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens in entsprechender Anwendung des § 206a Abs. 1 StPO führt (BGH, Beschluss vom 16.8.2017 - 2 StR 199/17; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21; Meyer-Goßner/ Schmitt , 64. Aufl. 2021, § 260 Rn. 45, 48, Einl. Rn. 143a).

  • OLG Oldenburg, 02.02.2023 - 1 Ws 395/22
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens der Entscheidung in der Sache vorauszugehen hat und nicht mit dieser zusammenfallen darf (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2019 - 1 Ws 165/18 , juris Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2021 - 2 Ws 682/21 , juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21, juris Rn. 5; ferner Ullenboom , Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung, 2. Aufl., Selbständige Einziehung (§ 76a StGB) Rn. 263 m.w.N.).
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