Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.02.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68 - 69/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9700
OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68 - 69/14 (https://dejure.org/2014,9700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2014 - 2 Ws 68 - 69/14 (https://dejure.org/2014,9700)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2014 - 2 Ws 68 - 69/14 (https://dejure.org/2014,9700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten erfordert eigenständige Überprüfung der Sozialprognose

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Neue Straftaten - Auswirkungen auf den Bewährungswiderruf?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Bewährung muss über bloße Feststellung von Tatbegehung während Bewährungszeit hinausgehen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Kein Widerruf einer Bewährung trotz neuer Taten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 08.11.2001 - 2 Ws 222/01
    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Das den Widerruf prüfende Gericht hat in jedem Fall eine neue, in die Zukunft gerichtete Prognose dahin zu erarbeiten, ob die Erwartung künftigen straffreien Lebens durch die Nachtat(en) widerlegt ist oder nicht dennoch fortbesteht (Fischer, a.a.O., Rn 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 08. November 2001 - 2 Ws 222/01 -, zitiert nach [...], Rn 10).
  • OLG Hamm, 04.04.1996 - 2 Ws 132/96

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, Beginn der Bewährungszeit, neue

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Der Verurteilte steht nämlich in der Zeit zwischen dem Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und ihrer nachträglichen Verlängerung nicht "unter Bewährung" (vgl. Fischer, StGB , 60. Aufl., § 56 f , Rn 3a; OLG Hamm, Beschluss vom 04. April 1996 - 2 Ws 132/96, 2 Ws 133/96 -, zitiert nach [...]).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07

    Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Eine Bindung an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, findet im Gesetz ebenso wenig eine Grundlage, wie eine Nichteignung von Straftaten, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden, zum Widerruf der Strafaussetzung (OLG Hamm, Beschluss vom 06. September 2007 - 3 Ws 527/07 -, zitiert nach [...], Rn 15).
  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 1092/07

    Anforderungen an das Verfahren betreffend den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Grundsätzlich kann ein Widerruf zwar auch dann in Betracht kommen, wenn wegen der neuen Straftat Strafaussetzung gewährt wurde (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, zitiert nach [...]; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, zitiert nach [...], Rn 4).
  • BVerfG, 19.04.1985 - 2 BvR 1269/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf einer Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2014 - 2 Ws 68/14
    Grundsätzlich kann ein Widerruf zwar auch dann in Betracht kommen, wenn wegen der neuen Straftat Strafaussetzung gewährt wurde (BVerfG, Beschluss vom 19. April 1985 - 2 BvR 1269/84 -, zitiert nach [...]; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 1092/07 -, zitiert nach [...], Rn 4).
  • OLG Hamburg, 14.04.2020 - 2 Ws 54/20

    Verfahren gegen 93-jährigen früheren SS-Wachmann: Durchführung der

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang die Beschneidung von Rechten Dritter geltend macht, etwa der Öffentlichkeit, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und/oder der Nebenkläger, kann der Beschwerdeführer hiermit nicht gehört werden, da es ihm insoweit an der notwendigen normativen Beschwer fehlt (vgl. zu dieser Zulässigkeitsvoraussetzung Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014, Az.: 2 Ws 68/14, und vom 15. September 2016, Az.: 2 Ws 194/16).
  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 411/14

    Unzulässigkeit der Fesselung eines Maßregelpatienten während der Vorführung aus

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hielt diese für unzulässig, weil nicht der Weg nach §§ 304 ff. StPO sondern der nach den §§ 109 ff. StVollzG einschlägig sei (Beschluss vom 06.02.2014 - III - 2 Ws 68/14).
  • OLG Hamburg, 08.03.2017 - 2 Ws 36/17

    Nachträgliche Richterablehnung: Fehlen der normativen Beschwer als besonderer

    Fehlt es hingegen bereits an Normen, die als Folge die erstrebte Entscheidung vorsehen, so fehlt es an der normativen Beschwer (vgl. HansOLG Hamburg in NStZ 2008, 479; Senat, Beschlüsse vom 10. April 2014, Az.: 2 Ws 68/14; vom 15. September 2016, Az.: 2 Ws 194/16; Frisch, a.a.O. Vor § 296 Rn. 128).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2469
OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14 (https://dejure.org/2014,2469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14 (https://dejure.org/2014,2469)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14 (https://dejure.org/2014,2469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten bei Härtefällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrensübergreifende Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten kann zur Vermeidung eines Härtefalls geboten sein

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Die in der Übergangsanordnung des Bundesverfassungsgerichts zu § 67 Abs. 4 StGB benannten Umstände für einen Härtefall (BVerfGE 130, 372 Tz.

    Denn es liegt ein Härtefall vor, in dem nach der Übergangsanordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. März 2012 (BVerfGE 130, 372 ff.) die Dauer des Maßregelvollzugs nach § 67 Abs. 4 StGB auch auf die"verfahrensfremde" Freiheitsstrafe - d.h. jene, die nicht zugleich mit der Maßregel verhängt wurde - anzurechnen ist.

    Aus diesem verfassungsrechtlich fundierten Resozialisierungsauftrag und aus der Pflicht, den Maßregelvollzug gerade wegen des damit verbundenen Sonderopfers in besonderer Weise freiheitsorientiert und therapiegerichtet anzulegen, folgtgenerell, dass nur gewichtige Gründe es rechtfertigen können, im Maßregelvollzug erzielte Therapieerfolge durch eine anschließende Strafvollstreckung zu gefährden (vgl. BVerfGE 130, 372 Tz. 62).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Freiheitsstrafen und Maßregel müssen einandersachgerecht zugeordnet werden, ohne dass allerdings eine vollständige Anrechnung der Unterbringungszeiten geboten wäre (vgl. BVerfGE 91, 1 Tz. 89 ff.).

    Sofern die Dauer des Maßregelvollzugs rechnerisch selbst die verfahrensfremde Freiheitsstrafe zu zwei Dritteln aufzehrt, ist dem Schuldausgleich gedient (vgl. auch BVerfGE 91, 1 Tz. 93).

  • OLG Rostock, 22.02.2011 - I Ws 39/11

    Führungsaufsicht: Rechtsmittel gegen die Feststellung des Bestehens der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Hierzu bestünde mit Blick auf deren notwendige Bestimmtheit Anlass (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 29. Januar 2014, III-2 Ws 39/14; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324; OLGMünchen NStZ 2011, 94; OLG Rostock NStZ-RR 2011, 220).
  • OLG Naumburg, 26.02.2010 - 1 Ws 78/10

    Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit einer Therapieweisung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Hierzu bestünde mit Blick auf deren notwendige Bestimmtheit Anlass (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 29. Januar 2014, III-2 Ws 39/14; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324; OLGMünchen NStZ 2011, 94; OLG Rostock NStZ-RR 2011, 220).
  • OLG München, 09.06.2010 - 3 Ws 457/10

    Führungsaufsicht: Notwendige Konkretisierung der Anordnung von Drogenkontrollen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Hierzu bestünde mit Blick auf deren notwendige Bestimmtheit Anlass (vgl. hierzu Senat , Beschluss vom 29. Januar 2014, III-2 Ws 39/14; OLG Naumburg NStZ-RR 2010, 324; OLGMünchen NStZ 2011, 94; OLG Rostock NStZ-RR 2011, 220).
  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98

    Vollstreckungsreihenfolge: Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    So sind alle Maßregelprogramme darauf ausgerichtet, die untergebrachte Person in die Freiheit zu entlassen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 324, 325; OLG Hamm NStZ 1999, 535).
  • OLG Celle, 12.03.2013 - 1 Ws 91/13

    Voraussetzungen für die Anrechnung von Maßregelzeiten auf verfahrensfremde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Diese Kriterien müssen entgegen der Rechtsauffassung der Strafvollstreckungskammer (so aber wohl auch OLG Celle, Beschluss vom 12. März 2013, 1 Ws 91/13, juris Tz. 5-7) nicht kumulativ erfüllt sein.
  • LG Kleve, 28.08.2012 - 180 StVK 359/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2014 - 2 Ws 69/14
    Demgemäß ist ein weitergehendes Missverhältnis des Freiheitsentzugs zur Höhe der verhängten Strafen nicht zuverlangen (ebenso OLG Nürnberg OLGSt StGB § 67 Nr. 16; a.A. LG Kleve,Beschluss vom 28. August 2012, 180 StVK 359/12, juris Tz. 33).
  • OLG Hamm, 24.03.2015 - 3 Ws 114/15

    Anrechnung des im Maßregelvollzugs erlittenen Freiheitsentzugs auf

    Dementsprechend haben auch die Oberlandesgerichte Hamburg (Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 48-52/14; juris) sowie Düsseldorf (Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris) und Nürnberg (Beschluss vom 22.03.2012 - 2 Ws 460-461/12; juris) jeweils im Rahmen der dort angefochtenen Entscheidung über die bedingte Entlassung des jeweiligen Beschwerdeführers aus der Strafhaft inzidenter die Vorfrage der Strafzeitberechnung infolge der Anrechnung von Maßregel-vollzugszeiten auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen geprüft und zum Teil sogar im Tenor der dort getroffenen Entscheidung ausgesprochen (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014, III-2 Ws 69-71/14; juris).

    Nach Einschätzung der Klinik würde durch die Anschlussvollstreckung von Freiheitsstrafen der Therapieerfolg gefährdet werden, andererseits ist durch die Anrechnung der Therapiezeit auf die hier in Frage stehenden verfahrensfremden Freiheitsstrafen die Aussetzung aller Strafreste möglich, so dass der Untergebrachte weiterhin in Freiheit und im Rahmen der ambulanten Nachsorge erprobt werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.2014 - III-2 Ws 69-71/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.11.2012.

  • OLG Hamburg, 08.05.2014 - 1 Ws 48/14

    Strafrestaussetzung bei Kumulation von Straf- und Maßregelvollzug:

    Die verfassungsgerichtlich beanstandete Fassung des § 67 Abs. 4 StGB eröffnet für die Vollstreckungsbehörden auch insofern keine andere Handhabe und kann im Einzelfall ebenfalls eine nicht unerhebliche Eingriffstiefe in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen (vgl. auch HansOLG Hamburg, Beschl. v. 19. Dezember 2013 - 2 Ws 215/13 sowie ferner OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69-71/14, BeckRS 2014, 04186; OLG Celle, Beschl. v. 12. März 2013 - 1 Ws 91/13, BeckRS 2013, 05519; OLG Nürnberg, Beschl., 22. November 2012 - 2 Ws 461/12, BeckRS 2012, 24771).
  • OLG Rostock, 09.06.2016 - 20 VAs 1/16

    Anrechnung verfahrensfremder Freiheitsentziehung auf eine andere Strafe:

    Werden gegen ihre Entschließung Einwendungen erhoben und hilft sie diesen nicht ab, stellt § 458 Abs. 1 StPO zur Klärung der streitigen Fragen ein eigenständiges Antragsverfahren vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung, das gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG dem lediglich subsidiär zum Zuge kommenden Verfahren nach §§ 23 ff. EGVG vorgeht (so im Ergebnis auch KG Berlin, Beschluss vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 116/15, 2 Ws 116/15 - 141 AR 233/15 -, Rdz. 6 in juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III-3 Ws 114 - 116/15, III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15, 3 Ws 114 - 116/15, 3 Ws 114/15, 3 Ws 115/15, 3 Ws 116/15 -, Rdz. 18 ff. in juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 Ws 47/14 -, Rdz. 12 in juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14, 2 Ws 69/14, 2 Ws 70/14, 2 Ws 71/14 -, juris; OLG Frankfurt NJW 1998, 1165; vgl. auch § 42 StVollStrO).
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