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   OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13   

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https://dejure.org/2014,10511
OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13 (https://dejure.org/2014,10511)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.05.2014 - 2 Ws 704/13 (https://dejure.org/2014,10511)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 2 Ws 704/13 (https://dejure.org/2014,10511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelverzicht, Sprachunkundiger, Wirksamkeit

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts durch einen Sprachunkundigen; Rechtsfolgen der Unterzeichnung einer unzureichenden Belehrung über Bewährungsauflagen unter Mitwirkung eines Mitgefangenen als Übersetzer ohne die Gelegenheit anwaltlicher Rücksprache

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Rechtsmittelverzicht des Sprachunkundigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsmittelverzicht eines Sprachunkundigen kann mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens nicht vereinbar sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 529
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Weisungen, bei denen jegliche Beziehung zum Resozialisierungsziel fehlt, sind unzulässig (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; OLG Köln, NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 15 nach juris; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 28. Aufl. § 56c Rdn. 1, 2, 6 und 14).

    Demgemäß sind Weisungen gegenüber einem Ausländer, unverzüglich aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen und entsprechend einem Ausweisungsbescheid nicht mehr einzureisen, in der Regel unzulässig (vgl. OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; LG Braunschweig StV 2001, 240; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4).

    Ein solcher Eingriff ist jedoch abschließend durch das Aufenthaltsgesetz geregelt und liegt ausschließlich im Kompetenzbereich der Ausländerbehörde (BayObLGSt 1980, 101 Rdn. 11 nach juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 118, 119; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25).

    Für die Teilanfechtung von Beschlüssen mit der Beschwerde gelten die gleichen Grundsätze wie für die Rechtsmittelbeschränkung bei Berufung und Revision (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2535; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25; aA für die vorliegenden Fallkonstellation OLG Schleswig SchlHA 1991, 118).

  • OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Weisungen, bei denen jegliche Beziehung zum Resozialisierungsziel fehlt, sind unzulässig (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; OLG Köln, NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 15 nach juris; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 28. Aufl. § 56c Rdn. 1, 2, 6 und 14).

    So verhalte es sich, wenn die Straftaten mit mehrfachen illegalen Einreiseversuchen in Zusammenhang stünden und vor allem in der Perspektivlosigkeit seines Aufenthalts in Deutschland lägen, wo der Verurteilte sich nur vorübergehend aufgehalten habe und nie einer geregelten Arbeit nachgegangen sei, so dass weitere Straftaten zu erwarten seien, wenn mit einer erneuten Einreise zu rechnen sei (NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 16 nach juris).

  • LG Braunschweig, 29.03.2000 - 43 Qs 18/00
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Demgemäß sind Weisungen gegenüber einem Ausländer, unverzüglich aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen und entsprechend einem Ausweisungsbescheid nicht mehr einzureisen, in der Regel unzulässig (vgl. OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; LG Braunschweig StV 2001, 240; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4).
  • LG Berlin, 01.12.2003 - 511 Qs 118/03

    Erziehungszweck als spezifisches Merkmal einer Weisung; Zumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Zum selben Ergebnis kommt das LG Berlin (NStZ 2005, 100 Rdn. 11 nach juris), wenn der Verurteilte zu dem alleinigen Ziel nach Deutschland eingereist sei, hier Straftaten zu begehen (konkret zur illegalen Arbeitsaufnahme), und es ihm nicht möglich gewesen sei, sich hier aufzuhalten, ohne Straftaten zu begehen.
  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 105/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Der Rechtsmittelverzicht ist infolge der Art und Weise seines Zustandekommens unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen rechtsstaatlichen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG; vgl. auch OLG Bremen, StV 2012, 425) unwirksam.
  • OLG Frankfurt, 23.04.1980 - 3 Ws 226/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Für die Teilanfechtung von Beschlüssen mit der Beschwerde gelten die gleichen Grundsätze wie für die Rechtsmittelbeschränkung bei Berufung und Revision (vgl. OLG Frankfurt NJW 1980, 2535; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25; aA für die vorliegenden Fallkonstellation OLG Schleswig SchlHA 1991, 118).
  • OLG Stuttgart, 26.08.1987 - 3 Ws 166/87

    Günstige Prognose; Verurteilter; Abschiebung; Straftaten im Inland

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Die Erwartung, ein Verurteilter werde infolge seiner Abschiebung jedenfalls im Inland keine Straftaten mehr begehen, vermag für sich allein eine günstige Kriminalprognose nicht zu rechtfertigen (OLG Stuttgart, Beschl. vom 26.08.1987 - 3 Ws 166/87, Leitsatz in juris).
  • OLG Dresden, 06.09.2007 - 2 Ws 423/07

    Auflage; Therapie; Alkohol

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Eine erteilte Weisung ist gesetzwidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89 je m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2003 - 1 Ws 231/03

    Strafaussetzung: Beschwerde gegen ermessensfehlerhafte Änderung von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Eine erteilte Weisung ist gesetzwidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NStZ-RR 2008, 27; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89 je m.w.N.).
  • BayObLG, 15.10.1980 - RReg. 4 St 198/80
    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
    Ein solcher Eingriff ist jedoch abschließend durch das Aufenthaltsgesetz geregelt und liegt ausschließlich im Kompetenzbereich der Ausländerbehörde (BayObLGSt 1980, 101 Rdn. 11 nach juris; OLG Schleswig SchlHA 1991, 118, 119; OLG Koblenz NStZ 1987, 24, 25).
  • OLG Nürnberg, 25.03.2015 - 2 Ws 426/14

    Formularmäßige Strafverteidigervollmacht: Unwirksamkeit der Abtretung des

    Der Senat hat im Strafvollstreckungsverfahren 2 Ws 704/13 mit Beschluss vom 05.05.2014 auf die Beschwerde des Verurteilten den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing vom 22.11.2013 hinsichtlich bestimmter Weisungen aufgehoben und die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Verurteilten im Beschwerdeverfahren der Staatskasse auferlegt.

    a) Bei der vorliegenden Fallkonstellation, in der die Beschwerdeführerin zunächst als Wahlverteidigerin des Verurteilten tätig war, diesem später als Pflichtverteidigerin beigeordnet wurde und gemäß dem Beschluss des Senats vom 05.05.2014 (2 Ws 704/13) die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen hat, bestehen folgende Möglichkeiten, Anwaltsgebühren gegenüber der Staatskasse geltend zu machen:.

  • OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17

    Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder

    Eine Bewährungsweisung ist gesetzwidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem Tatgericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Mai 2014 - 2 Ws 704/13 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Köln, 02.01.2014 - 2 Ws 720/13

    Kein Aufschub der Widerrufsentscheidung nach Anordnung der Unterbringung in einer

    Dem stimmt der Senat zu; klarstellend ist lediglich anzumerken, dass auch der in der Vorlageverfügung erwähnte Widerrufsbeschluss des Landgerichts K. vom 18.10.2013 in dem Verfahren Az... aufgrund der Verwerfung der dortigen Beschwerde durch Beschluss des Senats vom 20.12.2013 - 2 Ws 704/13 - zwischenzeitlich rechtskräftig ist.
  • LG Lüneburg, 23.02.2023 - 25 Ns 1112 Js 38078/20
    Die gegenlautende Auffassung (ausführlich OLG Nürnberg, Beschl. v. 5.5.2014, 2 Ws 704/13 , Rn. 38ff; abl. auch MK/Groß, § 56c, Rn. 20; LK/Hubruch, § 56c, Rn. 6; SK/Schall, § 56c, Rn. 5; Schönke/Schröder/Kinzig, § 56c, Rn 6), wonach eine solche Vorgabe allein bezwecke, die Ausreise zu beschleunigen, dem Verurteilten nicht helfe, zukünftig Straftaten zu vermeiden, und deshalb als vermeintliche Weisung unzulässig sei, greift zu kurz.
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