Rechtsprechung
OLG Celle, 07.05.2014 - 2 Ws 71/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 66c Abs. 1 Nrn. 1, 2 StGB; § 66c Abs. 2 StGB; § 67c Abs. 2 S. 2 StGB; Art. 316f Abs. 3 S. 1 EGStGB
Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei angebotener ausreichender Betreuung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit einer Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei angebotener ausreichender Betreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine unverhältnismäßige Vollstreckung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bei ausreichendem Betreuungsangebot, das der Verurteilte aus eigenem Willen nicht nutzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sicherungsverwahrung - und die Frage der Verhältnismäßigkeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Sicherungsverwahrung kann bei fehlendem Angebot einer ausreichenden Betreuung unverhältnismäßig sein
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 28.03.2014 - 17b StVK 29/13
- OLG Celle, 07.05.2014 - 2 Ws 71/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 6
- NStZ-RR 2015, 6
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 04.09.2013 - 2 Ws 327/13
Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung wegen Vollzugsdefiziten
Auszug aus OLG Celle, 07.05.2014 - 2 Ws 71/14
Die Norm greift also erst mit dem Beginn der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung ein, was aus dem Wortlaut der Vorschrift und aus den Gesetzesmaterialien folgt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013, 2 Ws 327/13 - Rn. 99, zitiert nach juris m. w. N.).
- OLG Rostock, 09.06.2016 - 20 VAs 1/16
Anrechnung verfahrensfremder Freiheitsentziehung auf eine andere Strafe: …
Werden gegen ihre Entschließung Einwendungen erhoben und hilft sie diesen nicht ab, stellt § 458 Abs. 1 StPO zur Klärung der streitigen Fragen ein eigenständiges Antragsverfahren vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung, das gemäß § 23 Abs. 3 EGGVG dem lediglich subsidiär zum Zuge kommenden Verfahren nach §§ 23 ff. EGVG vorgeht (so im Ergebnis auch KG Berlin…, Beschluss vom 05. Juni 2015 - 2 Ws 116/15, 2 Ws 116/15 - 141 AR 233/15 -, Rdz. 6 in juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 24. März 2015 - III-3 Ws 114 - 116/15, III-3 Ws 114/15, III-3 Ws 115/15, III-3 Ws 116/15, 3 Ws 114 - 116/15, 3 Ws 114/15, 3 Ws 115/15, 3 Ws 116/15 -, Rdz. 18 ff. in juris; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 31. März 2014 - 1 Ws 47/14 -, Rdz. 12 in juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2014 - III-2 Ws 69 - 71/14, III-2 Ws 69/14, III-2 Ws 70/14, III-2 Ws 71/14, 2 Ws 69 - 71/14, 2 Ws 69/14, 2 Ws 70/14, 2 Ws 71/14 -, juris; OLG Frankfurt NJW 1998, 1165; vgl. auch § 42 StVollStrO). - OLG Hamm, 15.11.2022 - 3 Ws 266/22
Maßregelvollstreckung; Sicherungsverwahrung; Sachverständiger; Befundtatsachen; …
Vielmehr sind die von der Justizvollzugsanstalt unternommenen Versuche, mit dem Verurteilten ins Gespräch zu kommen und ihn zur Behandlung zu motivieren, schon deshalb als "ausreichendes Angebot" im Sinne von § 66c Abs. 2 StGB in Verbindung mit § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen, weil die Weigerung des Verurteilten, die Gesprächs- und Behandlungsangebote anzunehmen, ausschließlich auf außerhalb der angebotenen Betreuung liegenden Gründen beruht, also unabhängig von mangelnder Qualität oder Eignung der Angebote war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Mai 2014 - 2 Ws 71/14 -, juris;… OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 Ws 169/15 -, juris). - OLG Celle, 28.08.2014 - 1 Ws 355/14
Förderung der Therapiebereitschaft bei drohender Sicherungsverwahrung durch …
- OLG Hamm, 23.09.2021 - 3 Ws 339/21
Maßregel; Grundsatz; bestmöglicher Sachaufklärung; Aufklärungspflicht; …
Vielmehr sind die von den Justizvollzugsanstalten D und E unternommenen Versuche, mit dem Verurteilten ins Gespräch zu kommen und ihn zur Behandlung zu motivieren, schon deshalb als "ausreichendes Angebot" im Sinne von § 66c Abs. 2 in Verbindung mit § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB anzusehen, weil die Weigerung des Verurteilten, die Gesprächs- und Behandlungsangebote anzunehmen, ausschließlich auf außerhalb der angebotenen Betreuung liegenden Gründen beruht, also unabhängig von mangelnder Qualität oder Eignung der Angebote war (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. Mai - 2 Ws 71/14 -, juris;… OLG Hamm, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Mai 2016 - 1 Ws 169/15 -, juris).