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   OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04   

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OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04 (https://dejure.org/2004,3143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.05.2004 - 2 Ws 77/04 (https://dejure.org/2004,3143)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 2 Ws 77/04 (https://dejure.org/2004,3143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit von Beweismitteln aufgrund fehlender oder fehlerhafter richterlicher Anordnungen ärztlicher Eingriffe; Dringender Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit

  • Wolters Kluwer

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Verwertungsverbote allgemein

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Röntgenuntersuchung und Verabreichen von Abführmitteln ohne richterliche Anordnung

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 399
  • StV 2005, 376
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Diese volle gerichtliche Kontrolle fordert von dem die Untersuchung anordnenden Beamten eine zeitnahe Dokumentation der für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und insbesondere auch der Umstände, auf die sich die Gefahr des Beweismittelverlustes stützt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1121, 1124; OLG Koblenz NStZ 2002, 660).

    Ob darüber hinaus weitere Gründe vorlagen, die die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, Gefahr im Verzug anzunehmen, kann mangels Dokumentation nicht nachvollzogen werden (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Auch bei - gesetzlich geregelten - Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S.1 GG folgt aus Verstößen gegen Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (BGHSt 24, 125, 130; OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Auch wurde das Ergebnis der Röntgenuntersuchung nicht durch einen den Anspruch auf ein faires Verfahren verletzenden Missbrauch staatlicher Zwangsbefugnis gewonnen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Denn wenn auch der Senat der Rechtsauffassung des anordnenden Staatsanwalts, die Eilbedürftigkeit ergebe sich schon aus der drohenden Gefahr für Leib und Leben des Beschuldigten bei weiterem Verbleib der Betäubungsmittel im Körper, nicht folgt so kann doch von einer willkürlichen Annahme staatsanwaltlicher Eilzuständigkeit (vgl. OLG Koblenz NStZ 2002, 660) nicht die Rede sein.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Vorliegend kann eine solche Gefahr im Verzug (LR-Krause zu § 81 a Rn. 66), deren Annahme sich auf den Einzelfall bezogene Tatsachen stützen muss und deren Vorliegen uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegt (BVerfG NJW 2001, 1121, 1123), nicht festgestellt werden.

    Diese volle gerichtliche Kontrolle fordert von dem die Untersuchung anordnenden Beamten eine zeitnahe Dokumentation der für den Eingriff bedeutsamen Erkenntnisse und insbesondere auch der Umstände, auf die sich die Gefahr des Beweismittelverlustes stützt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1121, 1124; OLG Koblenz NStZ 2002, 660).

    Angesichts der Tatsache, dass die Anordnung der Röntgenuntersuchung am Vormittag des 8.1.2004 anstand, ist deshalb kein Grund ersichtlich, der eine Ausnahme von der Regelzuständigkeit des Ermittlungsrichters (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122) erlauben könnte.

  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Denn auch wenn die Verabreichung eines Abführmittels medizinisch indiziert war, da das weitere Verbleiben des Kokains im Körper des Beschuldigten mit nicht unerheblichen Gesundheitsgefahren verbunden war, so diente sie doch auch der Gewinnung von Beweismitteln und war damit als Untersuchung im Sinne des § 81 a Abs. 1 S. 1 StPO zu werten (LR-Krause zu § 81 a Rn. 16; vgl. KG StV 2002, 122).

    Insbesondere war die Behandlung mit einem Laxativum zur Feststellung verfahrenserheblicher Tatsachen geeignet und erforderlich, da ein milderes, aber ebenso wirksames Mittel zur Gewinnung der als Beweismittel benötigten "Bodypacks" nicht gegeben war (vgl. KG StV 2002, 122, 123 ff.).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

  • BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70

    Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Auch bei - gesetzlich geregelten - Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S.1 GG folgt aus Verstößen gegen Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (BGHSt 24, 125, 130; OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).

  • OLG Hamm, 09.02.1967 - 2 Ss 1562/66

    Alkoholtestversuchen; Freiwilligkeit der Mitwirkung; Blutprobe; Belehrung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Denn nur eine in Kenntnis seines Weigerungsrechtes erfolgte ausdrückliche und eindeutige Einwilligung des Beschuldigten vermag die Anordnung nach § 81a Abs. 1 S.2 StPO zu ersetzen (vgl. OLG Hamm NJW 1967, 1524; LR-Krause zu § 81 a Rn. 13 f.).

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).

  • OLG Bremen, 19.01.2000 - Ws 168/99

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Denn jedenfalls wäre ein solches Zuwarten im Hinblick auf die erwartete Beweismittelgewinnung schon deshalb nicht ebenso gut geeignet gewesen, weil es dem zügigen Fortgang des Ermittlungsverfahrens entgegengestanden hätte und zudem mit dem Erfordernis einer weiteren Freiheitsentziehung verbunden gewesen wäre (OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; LR-Krause zu § 81 a Rn. 34; vgl. auch OLG Frankfurt MDR 1979, 694).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

  • KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Abwarten des natürlichen Abgangs der "Bodypacks" gegenüber der Unterstützung des Ausscheidens durch ein Laxativum überhaupt als milderes Mittel gewertet werden kann, zumal mit zunehmender Zeitdauer die Gefahr bestand, dass sich Beutel öffnen und Kokain in den Körper des Beschuldigten gelangen würde (KG NStZ-RR 2001, 204 f.).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

  • BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).
  • OLG Frankfurt, 23.03.1999 - 2 Ss 35/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).
  • OLG Celle, 14.03.1989 - 1 Ss 41/89

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

  • OLG Zweibrücken, 14.05.1993 - 1 Ss 58/93

    Blutprobe - Entnahme lediglich zur Operationsvorbereitung

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. näher BGHSt 44, 243 ; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06 -, NStZ 2007, S. 601 ; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ; speziell zum Fall des Verwertungsverbots infolge Verstoßes gegen § 81a StPO Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07 -, Rn. 26 ff. ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 Ws 77/04 -, Rn. 4 ff. ; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2013 - 53 Ss OWi 58/13

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Freiwilligkeit, Mitwirkung

    Dabei muss der Beschuldigte in der Regel auch über sein Weigerungsrecht belehrt werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Dies alles vermag aber nicht darüber hinweg zu helfen, dass hier ein objektiv willkürliches Vorgehen bzw. ein grober Verstoß des handelnden Polizeibeamten bzw. der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft generell (weil nicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auch auf der Ebene des Polizeibeamten vor Ort Rechnung getragen wird) vorlag, was ein (einfachgesetzliches) Verwertungsverbot begründet (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BGH NJW 2007, 2269, 2272; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128; Müller/Trurnit StraFo 2008, 144, 147 ff.).
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Von einer solchen Einwilligung kann aber nur bei einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung des Angeklagten ausgegangen werden (BGH VRS 29, 203; NJW 1964, 1177/1178; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399/400; LG Saarbrücken NStZ-RR 2009, 55; LR/Krause 26. Aufl. § 81a Rn. 13 f.; KK/Senge StPO 6. Aufl. § 81a Rn. 3 und Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 81 a Rn. 4 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwer wiegenden Fehlers können, danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. näher BGHSt 44, 243 (249); BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/07 -, NStZ 2007, S. 601 (602 f.); BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 (450); speziell zum Fall des Verwertungsverbots infolge Verstoßes gegen § 81 a StPO Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2008 - 2 - 1/07 (REV) - 1 Ss 226/07 -, Rn. 26 ff. (Juris); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 Ws 77/04 -, Rn. 4 ff. (Juris); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.' November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, s. 238 f.).
  • LG Cottbus, 28.08.2008 - 24 Qs 223/08

    Blutentnahme nach Trunkenheitsfahrten: Verfassungsrechtliche Bedeutung des

    Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben legt die Kammer ihrer Rechtsprechung zugrunde (so auch BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; Hans. OLG NZV 2008, 362 ff).

    Diese Annahme hätte sich auf diesen Einzelfall bezogene Tatsachen stützen müssen (vgl. BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399), deren Vorliegen wiederum uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterlegen hätte.

    Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrensverstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

    Auch muss im Falle der selbständigen Anordnung der Maßnahme die Gefährdung des Untersuchungserfolges von der Staatsanwaltschaft bzw. deren Ermittlungspersonen mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und zeitnah in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, wobei hiervon nur dann ausnahmsweise abgesehen werden kann, wenn die Dringlichkeit der Maßnahme evident ist (BVerfG aaO.; OLG Karlsruhe StV 2005, 376 ; Meyer-Goßner, StPO , 51. Aufl. 2008, § 81a Rn. 25).
  • VerfGH Saarland, 15.04.2010 - Lv 5/09

    Strafprozessuales Beweisverwertungsverbot im Fall einer polizeilichen Anordnung

    Die Rechtsprechung hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass der mit der Entnahme einer Blutprobe verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit - und die damit verbundene Gewinnung von Erkenntnissen für ein Ermittlungsverfahren - ein disponibles Recht betrifft und einer freiwilligen, ernstlichen und in Kenntnis der Sachlage und des Weigerungsrechts erteilten ausdrücklichen Zustimmung keine Bedenken entgegenstehen (BGH VRS 29, 203; NJW 1964, 1177, 1178; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; OLG Bamberg, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - (1 B) 53 Ss OWi 285/19

    Atemalkoholkontrolle, Belehrung, Beweisverwertungsverbot

    Dabei muss der Beschuldigte in der Regel auch über sein Weigerungsrecht belehrt werden (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399).
  • LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08

    Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen

    Wenn sie eine Gefahr im Verzuge angenommen haben sollten, dann hätte sich diese Annahme auf den Einzelfall bezogene Tatsachen stützen müssen (vgl. BVerfG aaO; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; OLG Koblenz NStZ 2002, 660), deren Vorliegen wiederum uneingeschränkter gerichtlicher Überprüfung unterlegen hätte (BVerfG NJW 2001, 1121 (1123); OLG Karlsruhe aaO).

    Deshalb kommt ein Beweisverwertungsverbot nicht bei jedem Verfahrensverstoß in Betracht (BGH NStZ 2007, 601 ff; OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 f).

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • OLG Köln, 27.10.2011 - 1 RBs 253/11

    Drogenfahrt; Gefahr im Verzug; Nachweisbarkeit von Betäubungsmittelkonsum;

  • OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07

    Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne

  • KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung bei Verdacht von Cannabiskonsum:

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - Ss OWi 169/19
  • LG Heidelberg, 11.08.2008 - 2 Qs 39/08

    Missachtung des Richtervorbehalts bei Blutproben unbeachtlich?

  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 53 Ss OWi 285/19

    Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Atemalkoholkontrolle

  • LG Potsdam, 23.02.2009 - 27 Ns 150/08
  • OLG Brandenburg, 08.07.2019 - 1 B 53 Ss OWi 285/19
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