Rechtsprechung
   OLG München, 23.10.2013 - 2 Ws 794 - 801/13, 2 Ws 794/13, 2 Ws 795/13, 2 Ws 796/13, 2 Ws 797/13   

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https://dejure.org/2013,32303
OLG München, 23.10.2013 - 2 Ws 794 - 801/13, 2 Ws 794/13, 2 Ws 795/13, 2 Ws 796/13, 2 Ws 797/13 (https://dejure.org/2013,32303)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2013 - 2 Ws 794 - 801/13, 2 Ws 794/13, 2 Ws 795/13, 2 Ws 796/13, 2 Ws 797/13 (https://dejure.org/2013,32303)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 2 Ws 794 - 801/13, 2 Ws 794/13, 2 Ws 795/13, 2 Ws 796/13, 2 Ws 797/13 (https://dejure.org/2013,32303)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wiwo.de (Pressebericht, 24.10.2013)

    Ex-BayernLB-Vorstände müssen vor Gericht

  • taz.de (Pressebericht, 24.10.2013)

    BayernLB-Prozess: Ex-Manager müssen vor Gericht

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 06.12.2013)

    Ex-BayernLB-Vorstände müssen Ende Januar vor Gericht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3799
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Ohnehin käme hier eine teilweise Ablehnung der Eröffnung nicht in Betracht, weil Gegenstand der Anklage eine einheitliche Tat im Sinne des § 264 StPO ist (vgl. OLG München NJW 2013, 3799, 3800; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 204 Rdn. 6).
  • LG Berlin, 31.05.2023 - 502 Qs 138/22

    Strafbarkeit einer Straßenblockade durch sog. Klimakleber: Nötigung und

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist derzeit nicht veranlasst; diese bleibt der abschließenden Sachentscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 23.10.2013 - 2 Ws 794/13 u.a., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.01.2013 - III-3 Ws 13/13, juris).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Maßgebend für die Unterscheidung ist die Anklage (OLG München NJW 2013, 3799).

    Mehrere - auch materiell-rechtlich nach § 53 StGB selbstständige - Handlungen bilden nach ständiger Rechtsprechung jedoch dann eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO, wenn sie wegen der ihnen zu Grunde liegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden wird (OLG München NJW 2013, 3799; vgl. BGHSt 45, 211; 49, 359; BGH wistra 2008, 22).

  • KG, 10.11.2014 - 4 Ws 113/14

    Trennung durch das Amtsgericht verbundener Verfahren durch das Landgericht nach

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - 2 Ws 794-801/13 = NJW 2013, 3799; s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2013 - III-3 Ws 13/13 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 1 Ws 60/12 - OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 - alle bei juris).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2022 - 3 Ws 442/22

    Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen (Teil-)AbtrennungsbeschIuss des

    Die teilweise Nichtzulassung in einem solchen Fall wäre dann - auf eine zulässige sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gemäß § 210 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu OLG München NJW 2013, 3799-3801) - formell aufzuheben und deklaratorisch festzustellen, dass auch die übrigen zur selben prozessualen Tat gehörenden Anklagefälle bereits auf Grund des (Teil-)Eröffnungsbeschlusses Gegenstand der Hauptverhandlung sein werden.
  • OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16

    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens;

    Bei der Beurteilung, ob materiell-rechtlich Tateinheit vorliegt, ist von der Anklage auszugehen (OLG München NJW 2013, 3799).
  • KG, 26.03.2020 - 3 Ws 76/20

    Abgrenzung des Versuchs von der Vorbereitungshandlung und fehlgeschlagener

    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung war nicht veranlasst; sie bleibt der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG München NJW 2013, 3799; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2013 - III-3 Ws 13/13 - OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Dezember 2012 - 1 Ws 60/12 - OLG Rostock, Beschluss vom 27. September 2012 - I Ws 133/12 -, alle bei juris).
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