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   OLG Brandenburg, 02.07.2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), (2) Ss (35/15), 2 Ws 81/15, 2 Ws 81/15   

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OLG Brandenburg, 02.07.2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), (2) Ss (35/15), 2 Ws 81/15, 2 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,62961)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), (2) Ss (35/15), 2 Ws 81/15, 2 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,62961)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), (2) Ss (35/15), 2 Ws 81/15, 2 Ws 81/15 (https://dejure.org/2015,62961)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 295/74

    Eintrag eines später liegenden Termins für die Anmeldung zur nächsten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    Allerdings wird dadurch nicht jede darin angeführte Tatsache als geschehen beurkundet mit der Folge, dass diese Angabe erhöhte Beweiskraft genießt, dass sie also zum öffentlichen Glauben mit Wirkung für und gegen jedermann Beweis erbringt (BGHSt 26, 9).

    Die Eintragung des nächsten Untersuchungstermins hat jedoch dann eine rechtserhebliche Tatsache zum Inhalt, die mit Wirkung gegen jedermann beurkundet wird, wenn diese Eintragung im Zusammenhang mit der Aushändigung der Prüfplakette steht (BGHSt 26, 9).

    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).

    Soweit das Landgericht angenommen hat, der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vorn 22.10.1974 (BGHSt 26, 9) entschieden, dass eine Strafbarkeit dann gegeben sei, wenn bei im Rahmen der Hauptuntersuchung erkannten schweren Mängeln trotzdem eine Prüfplakette durch den TÜV-Prüfer erteilt worden war, kann dem nicht gefolgt werden.

  • OLG Celle, 06.05.1991 - 3 Ss 34/91

    Anbringen einer Prüfplakette am KFZ-Kennzeichen: Urkundenfälschung?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).

    Die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Entscheidung des 3. Strafsenates des OLG Celle (NZV 1991, 318) hatte über einen Sachverhalt zu entscheiden, in dem ein Nichtberechtigter eine Eintragung im Kraftfahrzeugschein vorgenommen hat.

  • OLG Celle, 25.07.2011 - 31 Ss 30/11

    TÜV-HU-Plakette als eine (zusammengesetzte) Urkunde; Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).

    14 Die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Sachverhaltskonstellation war bereits in der Vergangenheit Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen (BayOLG NStZ-RR 1999, 79; OLG Hamm MDR 1974, 857; OLG Celle NJW 2011, 2983; OLG Koblenz, Urteil vorn 22.10.2014 - 1 OLG 3 Ss 71/14).

  • BayObLG, 05.10.1965 - RReg. 3a St 62/65

    Prüfplakette für die Kraftfahrzeugüberwachung als Beweiszeichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    Auch die Prüfplakette stellt in Verbindung mit dem amtlich zugelassenen Kennzeichen und der korrespondierenden Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I eine ... Urkunde dar im Sinne des § 267 StGB, denn erst durch diese Eintragung ist derjenige, der sie erteilt hat, ersichtlich (vgl. BGHSt 26, 9; BayOLG NJW 1966, 748; OLG Celle, Beschlüsse vom 06.05.1991 - 3 Ss 34/91 und 25.07.2011 - 31 Ss 30/11" zitiert nach juris).
  • LG Mainz, 13.05.1974 - 1 Qs 65/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    14 Die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Sachverhaltskonstellation war bereits in der Vergangenheit Gegenstand obergerichtlicher Entscheidungen (BayOLG NStZ-RR 1999, 79; OLG Hamm MDR 1974, 857; OLG Celle NJW 2011, 2983; OLG Koblenz, Urteil vorn 22.10.2014 - 1 OLG 3 Ss 71/14).
  • AG Berlin-Tiergarten, 28.09.1992 - 65 Js 396/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    Es wird jedoch auch die gegenteilige Auffassung vertreten, nämlich dass mit dem Anbringen der Prüfplakette öffentlich bescheinigt werde, das betreffende Fahrzeug sei (bis auf etwaige geringe Mängel) im Zeitpunkt der letzten Hauptuntersuchung für vorschriftsmäßig befunden worden (AG Tiergarten, Urteil vom 28.09.1992 - 65 Js 396/90 - Ls (88/91) -" zitiert nach juris; Claus in NStZ 2014, 66; Puppe in NStZ 1999, 575; Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 348, Rn. 9 mit Verweis auf Anmerkungen von Puppe).
  • BGH, 02.12.2014 - 1 StR 31/14

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Umfang des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.07.2015 - 2 Ws 81/15
    Der Zeitpunkt der Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung wird zwar in den Fahrzeugschein eingetragen, allein dort aber nicht mit Beweiskraft gegenüber jedermann, also mit öffentlichem Glauben, im Sinne des § 348 StGB beurkundet (BGH NJW 2015, 802).
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 172/18

    Falschbeurkundung im Amt (Begriff der öffentlichen Urkunde: Reichweite der

    Die Gegenansicht, durch Erteilung der HU-Prüfplakette werde mit Beweiswirkung für und gegen jedermann nur der Nachweis des Termins der nächsten Hauptuntersuchung erbracht (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), 2 Ws 81/15, juris Rn. 14 ff.; BayObLG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 5 St RR 167/98, BayObLGSt 1998, 183 f.; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 348 Rn. 6a; Zieschang in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 348 Rn. 20), überzeugt vor dem Hintergrund der ausdrücklichen Bestimmung des Urkundeninhalts in der StVZO nicht.

    Angesichts der ausdrücklichen Bestimmung des Urkundeninhalts in der StVZO ist auch nicht von Bedeutung, dass der Erklärungsgehalt keinen Niederschlag in der Gestaltung der HU-Prüfplakette (Anlage IX zu § 29 StVZO) und/oder des entsprechenden Eintrags in der Zulassungsbescheinigung Teil I findet (so aber Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), 2 Ws 81/15, juris Rn. 21).

  • BGH, 12.12.2018 - 5 StR 230/18

    Falschbeurkundung im Amt (HU-Prüfplakette und amtlich zugelassenes Kennzeichen

    Es sieht sich daran jedoch durch entgegenstehende Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, unter anderem des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2015 - (2) 53 Ss 38/15 (35/15), 2 Ws 81/15), gehindert.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N.; zu Geräten des Typs ESO ES 3.0 vgl. Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -, juris, unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2016 - IV-3 RBs 132/15, 3 RBs 132/15 -, juris, Rn. 2, und OLG Dresden, Beschluss vom 26.10.2015 - OLG 21 Ss 651/15 (Z) -, juris, Rn. 6; nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzuerkennen sein] Insbesondere muss gesehen werden, dass bei Messungen mit dem Gerät Vitronic PoliScan neben den Orts- und Zeitkoordinaten von erstem und letztem Messpunkt drei weitere Punkte gespeichert werden, was eine photogrammetrische Auswertung ermöglicht, sowie der Geschwindigkeitsmesswert mit Hilfe des sog. Smear-Effektes überprüft werden kann.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    [Beschluss vom 23.07.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 - ebenso Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 17.12.2019 - 1 Ss OWi 416/19, (1Z) 53 Ss-OWi 721/19 (416/19) -, juris, Rz. 8, m.w.N.; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 18.10.2019 und 3 OWi 6 Ss Bs 147/19 - und vom 13.05.2016 - 2 OWi 4 Ss Rs 128/15 -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com; vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 08.04.2015 - 2 Ws 81/15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.03.2015 - 8 B 1213/14 -, OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 -, sowie OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.10.2013 - 1 Ss OWi 141/13 (172/13) -, jew. www.verkehrsrecht.gfu.com;; vgl. auch Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 147, 153, m.w.N. nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 20.12.2018 - 8 B 1018/18 -, juris, Rz. 6 ff., m.z.w.N.) dürfte im Übrigen auch die vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes beanstandete Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 als standardisiertes Messverfahren anzusehen sein] Konkret weist zunächst der Hersteller des in Rede stehenden Messgeräts in einer Stellungnahme vom 11.07.2019 mit in der Sache keinen ernstlichen Zweifeln unterliegenden Ausführungen überzeugend darauf hin, dass das Gerät die auch als "Zusatzdaten" bezeichneten Daten in frei lesbarem Format zur Verfügung stellt, so dass PoliScan-Messungen von der Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs nicht betroffen sind und deren Maßgaben bei Messungen mit PoliScan-Messgeräten bereits erfüllt werden sowie den durch das Urteil formulierten Anforderungen genügen.
  • AG Hamburg-Harburg, 02.12.2016 - 618 Ds 108/16

    TÜV-Prüfer - Falschbeurkundung bei TÜV-Plakettenerteilung für mangelhaftes

    Die vorliegende Fallkonstellation war bereits mehrfach Gegenstand (ober)gerichtlicher Entscheidungen (zuletzt OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2014 - 1 OLG 3 Ss 71/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 02.07.2015, (2) 53 Ss 38/15 (35/15), 2 Ws 81/15, zitiert nach juris), wonach die wohl ganz überwiegende Auffassung vertreten wird, dass durch die Erteilung der Prüfplakette lediglich mit Beweiswirkung für und gegen jedermann der Nachweis des Termins der nächsten Hauptuntersuchung erbracht wird.
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