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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22989
OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13 (https://dejure.org/2013,22989)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2013 - 2 Ws 86/13 (https://dejure.org/2013,22989)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2013 - 2 Ws 86/13 (https://dejure.org/2013,22989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung bei Erkennbarkeit von Einwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenfestsetzungsantrag als sofortige Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16

    Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls u.a.

    In dem Kostenfestsetzungsantrag, der am 31. Mai 2016 beim Landgericht einging - was fristgemäß gewesen wäre -, kann nach nunmehr allgemeiner Auffassung keine Beschwerdeeinlegung gesehen werden, da es insoweit an dem Anfechtungswillen fehlt (KG, NStZ-RR 2004, 190; OLG Celle Beschluss vom 4. April 2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473; Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 464, Rn. 7 m. w. N.; Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 300, Rn. 2; Frisch, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 300, Rn. 8 m. w. N.; die andere Ansicht, vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1993, 651 und OLG Düsseldorf GA 1990, 267 [268], wird - soweit ersichtlich - nicht mehr vertreten).
  • LG Hechingen, 28.03.2022 - 3 Qs 7/22

    Beschwerde, Anfechtungswille

    Aus der abgegebenen Erklärung muss also deutlich zum Ausdruck kommen, dass der Erklärende sich mit einer ihn beschwerenden gerichtlichen Entscheidung nicht abfinden wolle (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 4. April 2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473; OLG Bamberg, Beschluss vom 8. September 2016 - 3 OLG 7 Ss 78/16, BeckRS 2016, 111077).
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Rechtsprechung
   KG, 08.03.2013 - 2 Ws 86/13 - 141 AR 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17670
KG, 08.03.2013 - 2 Ws 86/13 - 141 AR 90/13 (https://dejure.org/2013,17670)
KG, Entscheidung vom 08.03.2013 - 2 Ws 86/13 - 141 AR 90/13 (https://dejure.org/2013,17670)
KG, Entscheidung vom 08. März 2013 - 2 Ws 86/13 - 141 AR 90/13 (https://dejure.org/2013,17670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Bestellung des Pflichtverteidigers für die Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Neuruppin, 10.11.2022 - 89 Gs 1790/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Eine Beiordnung erfolgt insbesondere nicht im Kosteninteresse eines Beschuldigten bzw. Angeklagten oder um dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG Beschl. v. 12.1.2011 - 3 Ws 13/11; und 11.5.2009 - 4 Ws 44/09; Senat StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschl. v. 18.5.2011 - 2 Ws 121-122/11; und 27.12.2010 - 2 Ws 660/10; KG Beschl. v. 8.3.2013 - 2 Ws 86/13; NStZ 2020, 625 Rn. 7, beck-online).
  • LG Aurich, 07.06.2022 - 12 Qs 93/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung

    Die Beiordnung dient nicht dem Kosteninteresse des Beschuldigten und seines Verteidigers, sondern allein dem Zweck, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Betroffene in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist, welcher aber nachträglich nicht mehr beeinflusst werden kann (vgl. OLG Oldenburg a.a.O.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 113; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 21; OLG Bamberg NJW 2007, 3796; KG Beschl. v. 12.1.2011 - 3 Ws 13/11; und 11.5.2009 - 4 Ws 44/09; Senat StV 2007, 372 = StraFo 2006, 200 und Beschl. v. 18.5.2011 -2 Ws 121-122/11; und 27.12.2010 - 2 Ws 660/10; KG Beschl. v. 8.3.2013 - 2 Ws 86/13; OLG Brandenburg NStZ 2020, 625 Rn. 7, beck-online).
  • LG Berlin, 17.11.2020 - 539 Qs 25/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Ergänzend nimmt die Kammer Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Kammergerichts Berlin, wonach eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für ein - wie hier - abgeschlossenes Verfahren schlechthin unzulässig und unwirksam und mithin ausgeschlossen ist (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - 2 Ws 86/13 -), und zwar auch dann, wenn der Beiordnungsantrag rechtzeitig gestellt wurde (KG, Beschlüsse vom 30. September 2014 - 4 Ws 84/14 -, vom 12. Januar 2011 - 3 Ws 13/11 - und vom 4. November 2009 - 3 WS 717/09 -).
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