Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9166
OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05 (https://dejure.org/2005,9166)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 2 Ws 94/05 (https://dejure.org/2005,9166)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 2 Ws 94/05 (https://dejure.org/2005,9166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,9166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist bei Fehlen des das Berufungsschreiben befördernden Briefumschlags in den Sachakten; Mangelnde Feststellbarkeit der Dauer der Postbeförderung bei Unkenntnis des Poststempels auf dem ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 314 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 314 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 30.07.2002 - 2 Ws 182/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05
    Es entspricht der ständen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat vom 26.6.2002 - 2 Ws 189/02 -, 27.6.2002 - 2 Ws 182/02 - und vom 1.8.2002 - 2 Ws 197/02 -), dass in einem solchen Fall dem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn die Fristversäumung auf einer überlangen Postlaufzeit beruhen kann.
  • OLG Schleswig, 27.06.2002 - 2 Ws 197/02
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 2 Ws 94/05
    Es entspricht der ständen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senat vom 26.6.2002 - 2 Ws 189/02 -, 27.6.2002 - 2 Ws 182/02 - und vom 1.8.2002 - 2 Ws 197/02 -), dass in einem solchen Fall dem Rechtsmittelführer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, wenn die Fristversäumung auf einer überlangen Postlaufzeit beruhen kann.
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 3 Ws 9/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unbekannter Art der

    2. Strafsenat], NStZ-RR 2009, 112, und OLG Brandenburg, NZV 2006, 316).

    Der Auffassung des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (NStZ-RR 2009, 112) und des Oberlandesgerichts Brandenburg (NZV 2006, 316), wonach in den Fällen, in denen sich ein auf einen Tag innerhalb der der Rechtsmittelfrist datiertes, aber erst nach dem Fristablauf eingegangenes Rechtsmittelschreiben, indes kein dazugehöriger Briefumschlag bei den Akten befindet und das Rechtsmittelschreiben bei Aufgabe zur Post an dem Tage seiner Datierung oder unmittelbar danach unter Zugrundelegung normaler Postlaufzeiten noch rechtzeitig hätte eingehen müssen, allein wegen des bloßen Fehlens eines Briefumschlages in den Akten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein soll, vermag sich der.

  • LG Kassel, 12.04.2021 - 3 StVK 3/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Unvollständigkeit internen

    Kann jedoch nicht aufgeklärt werden, ob die Fristversäumnis auf einer überlangen Postlaufzeit beruht, ist regelmäßig Wiedereinsetzung von Amts wegen zu gewähren (vgl. OLG Brandenburg NZV 2006, 316 m.w.N.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 112; Schmitt in: Meyer-Goßner/Ders., StPO, 63. Aufl. 2020, § 45 Rn. 12 m.w.N.).

    Auch aus den anderen Umständen, insbesondere der Datierung der Antragsschrift, ergibt sich nicht, dass die Fristversäumung nicht auf einer überlangen Beförderungszeit beruhte (vgl. OLG Brandenburg NZV 2006, 316).

  • OLG Oldenburg, 13.04.2011 - 1 Ws 172/11

    Das Versäumnis einer Rechtsmittelfrist aufgrund verzögerter Postlaufzeiten fällt

    Eine solche Ungewissheit über die Postlaufzeit, die auch auf der innerbehördlichen Dienstzeitregelung beruhen kann, geht nicht zu Lasten des Angeklagten (vgl. Brandenb. OLG, Beschluss v. 30.06.2005, 2 Ws 94/05 , bei juris).
  • LG Münster, 23.03.2022 - 7 Qs 27/21

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung, Briefumschlag

    In dem Fall kann auf eine Glaubhaftmachung verzichtet werden und die "schlichte" Erklärung als geeignet angesehen werden, die richterliche Überzeugung von der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Versäumungsgrundes zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1995, 2545; OLG Hamm, 2 Ws 179/08, NStZ-RR 2009, 112; OLG Düsseldorf NStZ 1990, 149; OLG Brandenburg NZV 2006, 316; OLG Schleswig NJW 1994, 2841; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Auflage, § 45 Rn. 21; MüKoStPO/Valerius, StPO, 1. Auflage, § 45 Rn. 13; BeckOK StPO/Cirener, StPO, 42. Ed., § 45 Rn. 11; möglicherweise a.A. OLG Hamm, III-3 Ws 9/12, NStZ-RR 2012, 315).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2009 - 1 Ss 23/09

    Strafverfahren: Wiedereinsetzung des Rechtsmittel- bzw. Rechtbehelfsführer in

    Das gilt auch für den vorliegenden Fall, in dem die Dauer der Postbeförderung ohne Kenntnis des Poststempels auf dem Briefumschlag nicht feststellbar ist, weil der Briefumschlag, mit dem das Antragsschreiben des Angeklagten befördert wurde, nicht zu den Sachakten genommen wurde und sich auch nicht aus anderen Umständen - etwa aus der Datierung der Rechtsbehelfsschrift - ergibt, dass die Fristversäumung nicht auf einer überlangen Postlaufzeit beruht (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 2. Strafsenat, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 2 Ws 94/05 - bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht