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   OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99   

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https://dejure.org/2002,6433
OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99 (https://dejure.org/2002,6433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2002 - 2 Wx 103/99 (https://dejure.org/2002,6433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2002 - 2 Wx 103/99 (https://dejure.org/2002,6433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzeinbau von Wohnzimmerfenstern; Fenstereinbau; Rückforderungsanspruch; Vorbehalt der Rückforderung; Auswechselung von Fenstern; Instandhaltung; Geschäftsführung ohne Auftrag; GoA

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 1 S. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 47; ; WEG § 47 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 20; ; FGG § 27; ; BGB § 684; ; BGB § 687; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 951 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzpflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Austausch einfachverglaster Holzfenster durch isolierverglaste Kunststofffenster

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufwendungsersatz für Maßnahmen am Sondereigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 2002, 872
  • ZMR 2002, 618
  • ZMR 2008, 560
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2002 - 2 Wx 103/99
    Zu ersetzen ist der objektive Verkehrswert, den die Leistung nach ihrer tatsächlichen Beschaffenheit für jedermann hat (BGHZ 82, 299).
  • BGH, 08.04.2016 - V ZR 191/15

    Wohnungseigentum: Zuweisung im Gemeinschaftseigentum stehender Flächen an

    Damit handelt es sich um gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte (ebenso OLG München, ZMR 2008, 560, 561; OLG Düsseldorf, NZM 2004, 107, 108; OLG Düsseldorf, NZM 2003, 767; OLG Karlsruhe, MDR 1983, 672; LG Köln, ZWE 2012, 187 f.; Hügel/Elzer, WEG, § 15 Rn. 10; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 15 Rn. 14a; Bornemann, Der Erwerb von Sondernutzungsrechten im Wohnungseigentumsrecht, 2000, S. 132 f.; Schweiger, Sondernutzungsrechte im Wohnungseigentum, 1987, S. 128 f.; wohl auch Schultzky in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 13 Rn. 68; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 29; Häublein, Sondernutzungsrechte und ihre Begründung im Wohnungseigentumsrecht, 2003, S. 200 f.); sie können nur durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 10; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, ZfIR 2016, 459 Rn. 22 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 271/07

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Beschlusses einer

    Weiterhin stehe den Sondereigentümern, welche ihre Fenster auf eigene Kosten saniert haben, unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die notwendige Erneuerung bzw. Sanierung der Fenster zu, wenn sie die Erneuerung in der Annahme einer eigenen Kostenverpflichtung veranlasst haben, diese tatsächlich aber die Gemeinschaft treffe (OLG Hamburg, NZM 2002, 872).

    Jedenfalls kommt ein Anspruch auf Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB) in Betracht (OLG Hamburg NZM 2002, 872; Niedenführ/Schulze a.a.O.).

  • LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17

    Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei

    Zwar liegt nach den unbeanstandeten Feststellungen des Amtsgerichts hier ein Fall des § 687 Abs. 1 BGB vor, da der Kläger bei der Erneuerung der Fenster im Bereich seines Sondereigentums rechtsirrig davon ausging, hierzu verpflichtet zu sein und damit ein eigenes Geschäft wahrzunehmen (vgl. zur Unanwendbarkeit der §§ 677 ff. BGB in diesem Fall auch Hanseatisches OLG, Beschluss vom 21.03.2002 - 2 Wx 103/99, ZMR 2002, 618, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Einräumung eines Sondernutzungsrechts nur durch Vereinbarung!

    Dass ausdrücklich ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wird, ist nach Auffassung der Kammer nicht erforderlich; vielmehr ist entscheidend und ausreichend, dass einem Sondereigentümer durch Beschluss die Möglichkeit eingeräumt wird, auf Dauer im Gemeinschaftseigentum stehende Flächen unter Ausschluss der übrigen Eigentümer zu nutzen (vgl. BGH ZMR 2017, 319-324, zitiert nach juris, Rz. 32; BGH NJW 2017, 64, 65 zitiert nach beck-online, Rz. 11 m.w.N. BGH NJW 2014, 1879, 1881, zitiert nach beck-online, Rz. 16; OLG München ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24 OLG Hamburg ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 376-377, zitiert nach juris, Rz. 71 m.w.N.; LG Hamburg, Urteil vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 -, zitiert nach juris, Rz. 64-67 LG Aurich ZMR 2018, 345-347, zitiert nach juris, Rz. 34ff; LG München I ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24; LG Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2011 - 11 S 41/10 -, juris, Rz. 10; AG Frankfurt, Urteil vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) -, zitiert nach juris, Rz. 69 Suilmann in Bärmann, WEG, 14. Auflage, § 13, Rz. 90 Schultzky in Jennißen, WEG, 5. Auflage, § 15, Rz. 5 Spielbauer ZWE 2017, 19, zitiert nach beck-online).

    Entsprechendes gilt für den Beschluss des OLG München vom 09.05.2007 - 32 Wx 031/07 - (ZMR 2008, 560-562, zitiert nach juris, Rz. 24), den Beschluss des OLG Hamburg vom 21.05.2007 - 2 Wx 38/03 - (ZMR 2007, 635-637, zitiert nach juris, Rz. 30), das Urteil des LG Hamburg vom 19.09.2018 - 318 S 71/17 - (zitiert nach juris, Rz. 64-67), das Urteil des LG München I vom 23.06.2014 - 1 S 13821/13 - (ZMR 2014, 920-923, zitiert nach juris, Rz. 24) sowie das Urteil des AG Frankfurt vom 03.05.2017 - 380 C 3152/14 (14) - (zitiert nach juris, Rz. 69).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2008 - 3 Wx 158/08

    Treuwidrigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber einzelnen

    Hierbei mag offen bleiben, ob solche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (Senat NJW 2008, 3227; Niedenführ/Schulze WEG 2004 § 16 Rdz. 40; Wenzel ZWE 2001, 226, 235; verneinend OLG Hamburg IMR 2008, 1014) oder aus Bereicherungsausgleich wegen unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 684 BGB i.V.m. § 818 Abs. 2 BGB; vgl. Senat, a.a.O.; Niedenführ/Schulze a.a.O.) oder aus einem Bereicherungsausgleich nach §§ 812, 946, 951 BGB herzuleiten sind (OLG Hamburg IMR 2008, 1014; vgl. auch OLG Hamburg NZM 2002, 872).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    (1) Die Fenster sind notwendiger Bestandteil des gemeinschaftlichen Eigentums (BayObLG NJW-RR 1996, 140; OLG Hamburg ZMR 2002, 618; Müller Praktische Fragen des Wohnungseigentums 3. Aufl. Rn. 61; jetzt auch Merle in Bärmann/Pick/Merle § 5 Rn. 36).

    Schließlich kann es auch dahinstehen, ob die Bereicherung der übrigen Wohnungseigentümer in der Wertsteigerung des Gebäudes liegt, die es durch den Einbau heuer Fenster erhalten hat und die sich aus dem in Rechnung gestellten angemessenen Werklohn des Handwerkers ergibt (OLG Hamburg ZMR 2002, 618), oder ob die Bereicherung unmittelbar in der Ersparnis später unausweichlicher Aufwendungen in Höhe der Handwerkerrechnung (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 913 f.) zu erblicken ist.

  • OLG Hamburg, 05.09.2007 - 2 Wx 90/06

    Fenstererneuerung durch ausgeschiedenen Eigentümer

    Geht der Sondereigentümer beim Austausch eines eigenen Fensters von einer eigenen Instandhaltungspflicht aus, so fehlt ihm der Fremdgeschäftsführungswille (Hans. OLG, Beschluss vom 21.3.2002; 2 Wx 103/99 = ZMR 2002, 618).

    Sie schuldet bei einem abgängigen alten Fenster Wertersatz in Höhe des angemessenen Handwerkerlohns für das neue Fenster (Hans. OLG, Beschluss vom 21.3.2002; 2 Wx 103/99 = ZMR 2002, 618).

  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Eine andere Beurteilung ist auch nicht mit Rücksicht auf die von dem Antragsteller zitierte Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 21. März 2002 (vgl. ZMR 2002, 618) geboten.
  • LG Itzehoe, 16.08.2011 - 11 S 42/10

    Kein wirksamer Zweitbeschluss ohne sachlichen Grund!

    Jeder Wohnungseigentümer kann jedoch verlangen, dass durch den Zweitbeschluss schutzwürdige Belange aus dem Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt werden (BGHZ 113, 197 (200); OLG Schleswig ZWE 2007, 51 (55); OLG München ZMR 2008, 560 (561)).
  • OLG Hamburg, 04.12.2009 - 2 Wx 34/09

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Erstattung der Kosten

    Etwas anderes kann je nach den Umständen des Falles gelten, wenn die Fenster abgängig sind (Senat, Beschluss vom 5.9.2007, ZMR 2008, 56; Senat, Beschluss vom, 21.3.2002, ZMR 2002, 618; OLG Düsseldorf, ZMR 2008, 732; Pick in Bärmann/Pick/Merle a.a.O.).
  • OLG München, 27.02.2006 - 34 Wx 47/05

    Bereicherungsanspruch der Gemeinde bei Umgestaltung der Abwasserentsorgungsanlage

  • LG Köln, 21.07.2011 - 29 S 11/11

    Aufteilung von Nutzung von Gemeinschaftseigentum: Anfechtbar?

  • LG Düsseldorf, 10.09.2014 - 25 S 9/14

    Leistung einer Abgeltungszahlung an die auf eigene Kosten ohne Beschlussfassung

  • LG Düsseldorf, 12.11.2007 - 25 T 328/07

    Unterliegen der Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster als

  • AG Berlin-Spandau, 12.12.2017 - 70 C 56/17

    WEG - Instandsetzungspflicht Sondereigentümer

  • LG Hamburg, 22.12.2008 - 318 T 166/07
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