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   OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97   

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OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97 (https://dejure.org/1997,2917)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.1997 - 2 Wx 16/97 (https://dejure.org/1997,2917)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 1997 - 2 Wx 16/97 (https://dejure.org/1997,2917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1222
  • MDR 1997, 892
  • VersR 1997, 1510
  • BB 1997, 2188
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95

    Getrennte Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97
    28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - ausgesprochen, dem Ansatz der Gebühr für die gesonderte Beurkundung der Eintragungsbewilligung stehe hier der Einwand der unrichtigen Sachbehandlung ( § 16 Abs. 1 KostO ) entgegen.

    Der Senat hält an der Auffassung fest, die er schon in seinem von dem Landgericht zutreffend zitierten Beschloß vom 23. August 1996 - 2 Wx 37/95 - vertreten hat, daß es in Fällen der vorliegenden Art das Sicherungsinteresse der Beteiligten nicht gebietet, den Weg getrennter Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung zu beschreiten.

    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.; Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).

  • KG, 19.12.1986 - 1 W 5529/85

    Einseitiger Widerruf einer übereinstimmenden Hinterlegungsanweisung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97
    Anders als bei beweglichen Sachen ist bei Grundstücken eine - den Verkäufer wie den Käufer gleichermaßen schützende Abwicklung des Kaufvertrages in der Weise, daß der Eigentumswechsel Zug um Zug gegen Zahlung erfolgt, ausgeschlossen (vgl. nur Reithmann, Vorsorgende Rechtspflege durch Notare und Gerichte, 1989, S. 189), weil der Übergang des Eigentums bei Immobilien erst durch eine Handlung des Grundbuchamtes, die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ( § 873 Abs. 1 BGB ) bewirkt wird und diese Handlung nicht in den Austausch von Leistung und Gegenleistung zwischen den Vertragsparteien eingebunden werden kann Aufgabe der Vertragsgestaltung ist es deshalb hier, unter Einschaltung des Notars eine der Zug-um-Zug-Leistung entsprechende Absicherung beider Seiten gegen das Risiko zu erreichen, die eigene Leistung zu erbringen, ohne die versprochene Gegenleistung erlangen zu können (vgl. KG WM 1987, 548, 549).
  • OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97
    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.; Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).
  • OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97
    Da die Auflassung nach § 20 GBO - auch wenn sie die Eintragungsbewilligung nach § 19 GB0 nicht entbehrlich macht - doch regelmäßig dahin auszulegen ist, daß sie diese Bewilligung gleichzeitig mit umfaßt (vgl Senat, RPfleger 1992, 153; Demharter, Grundbuchordnung, 21. Aufl . 1995, § 20, Rdn. 2; Schmitz, JuS 1995, 333 ), begründet.
  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97
    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.; Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.1982 - 5 W 171/81
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97
    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.; Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 67/19

    Zur Frage, ob und unter welchen Bedingungen der Notar berechtigt oder

    (a) Teilweise wird vertreten, die getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung sei wegen des höheren Gebührenanfalls in aller Regel als falsche Behandlung der Sache anzusehen, wenn nicht besondere Umstände, insbesondere besondere Sicherungsinteressen eines Beteiligten, zeitlich divergierende Beurkundungen nahelegten (vgl. OLG Düsseldorf, DNotZ 1990, 674; DNotZ 1996, 324, 325; MittRhNotK 2000, 261, 262; OLG Schleswig, OLGR 1997, 163 f.; Neie in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 3. Aufl., § 21 Rn. 22; Rohs/Wedewer/Waldner, GNotKG [August 2017], § 21 Rn. 28; Winkler, BeurkG, 19. Aufl., § 17 Rn. 269; Macht in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 21 GNotKG Rn. 21; zur getrennten Beurkundung der Eintragungsbewilligung OLG Köln, MDR 1997, 892 f.).
  • KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17

    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im

    Beurkundet der Notar eine überflüssige Urkunde, ohne die Vertragsparteien über kostengünstige Alternativen zu informieren, so liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor (OLG Köln MDR 1997, 892).

    Während einige Oberlandesgerichte in der getrennten Beurkundung der Auflassung - jedenfalls durch einen anderen Notar - eine unrichtige Sachbehandlung sehen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892; hierzu neigend auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 12, juris; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, juris) oder gar disziplinarisch ahnden (OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, juris), billigen andere Stimmen diese Vorgehensweise als den sichereren Weg (Übersicht bei Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, 2017 § 21 Rnn. 22 ff.).

    Dem treten andere Oberlandesgerichte entgegen mit der Argumentation, dass für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums vor der Zahlung des Kaufpreises der Nachweis ihrer Bewilligung in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO durch Vorlage einer auszugweisen Ausfertigung oder auszugsweisen beglaubigten Abschrift der Urkunde (§§ 42 Abs. 3, 49 Abs. 3 BeurkG) geführt werden könne, wobei der die Auflassung enthaltende Teil der Urkunde in diesem Auszug dann nicht wiedergegeben werde, und dieser Weg nach § 20 GBO gleichermaßen sicher sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892).

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Beurkundet der Notar eine kostenintensivere Form der Abwicklung des Grundstücksgeschäfts, ohne die Vertragsparteien über kostengünstige Alternativen zu informieren, so liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor (OLG Köln MDR 1997, 892).
  • OLG Hamm, 01.09.2008 - 15 Wx 13/08

    Keine Gebühr nach § 16 Abs. 1 KostO durch Abänderung der gemeinsamen

    Beurkundet der Notar eine kostenintensivere Form der Abwicklung des Grundstücksgeschäfts, ohne die Vertragsparteien über kostengünstige Alternativen zu informieren, so liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor (OLG Köln MDR 1997, 892).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 171/00

    Pflichten des Notars

    Beurkundet der Notar eine kostenintensivere Form der Abwicklung des Grundstücksgeschäfts, ohne die Parteien über gleichzeitige kostengünstige Alternativen zu informieren, so liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor (OLG Köln MDR 1997, 892).
  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1997, 487) nimmt eine unrichtige Sachbehandlung an, wenn keine besonderen Sicherungsinteressen des Verkäufers vorliegen und auch eine Belehrung über die Möglichkeit gemeinsamer Beurkundung unterblieben ist (ebenso Mümmler JurBüro 1997, 377/378), das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (JurBüro 1997, 435) unter den selben Voraussetzungen jedenfalls dann, wenn dem Notar auch die Überwachung der Kaufpreiszahlung übertragen ist.
  • OLG Celle, 01.03.1999 - 4 W 27/99

    Zustimmungsbedürfnis des Ehemannes der Eigentümerin bei Verkauf eines

    Der beschwerdeführende Notar kann sich auch nicht auf die Entscheidung des OLG Köln in JurBüro 1997, 487 berufen, da in dieser Entscheidung in der Anweisung an den Notar, vor der Bestätigung der Kaufpreiszahlung keine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift der Vertragsurkunde zu erteilen, nur zu dem Zweck für ausreichend befunden wurde, dass der Verkäufer einer Immobilie vor der Gefahr, sein Eigentum zu verlieren, ohne die Gegenleistung zu erhalten, hinreichend geschützt werde.
  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    Nach Auffassung des Senats entspricht es nicht dem Sinn der Kostenvorschrift des § 16 Abs. 1 KostO , den Bereich der persönlichen Verantwortung des Notars für die Wahl einer Vertragsgestaltung einzuschränken und ihm durch die Rechtsprechung eine bestimmte Art und Weise der MittBayNot 1998 Heft 4 Regelfälle (OLG Düsseldorf DNotZ 1990, 674 ; DNotZ 1996, 324; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 672 ; OLG Köln NJW-RR 1997, 1222 = MittRhNotK 1997, 328 ; wohl auch OLG Oldenburg JurBüro 1997, 376 ), zumal diese Beurteilung sogleich die weitere Frage aufwirft, für welche Ausnahmefälle eine gesonderte Beurkundung der Auflassung auch kostenrechtlich als unbedenklich einzustufen wäre.
  • OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    11. Kostenrecht - Getrennte Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung (m. Anm. Recker) (OLG Köln, Beschl. vom 28.2. 1997 - 2 Wx 16/97 - mitgeteilt von Richter am OLG Torsten Schmidt-Eichhorn, Köln) Koste §§ 16; 36 GBO §§ 19; 20; 29 BGB §§ 873; 925 "Der Notar wird unwiderruflich bevollmächtigt, die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch für den Verkäufer zu bewilligen, Anträge aus dieser Urkunde einzeln und eingeschränkt zu stellen und zurückzuziehen sowie diese Urkunde durch eigene Erklärungen zu ändern und zu ergänzen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.05.1997 - 2 Wx 16/97   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.05.1997 - 2 Wx 16/97 (https://dejure.org/1997,5700)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Mai 1997 - 2 Wx 16/97 (https://dejure.org/1997,5700)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2231
  • NVwZ 1998, 879 (Ls.)
  • DVBl 1998, 108 (Ls.)
  • DVBl 1998, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.02.2020 - StB 36/18

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung der Freiheitsentziehung nach Polizeirecht

    Der Fortfall der Beschwer wirkt sich insoweit nicht auf die Zulässigkeit der Beschwerde aus (vgl. Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 1997 - 2 Wx 16/97, NJW 1998, 2231 f.).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 37/18

    Rechtmäßigkeit eines Unterbindungsgewahrsams gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 HmbSOG bei

    Ein Fortfall der Beschwer wirkt sich insoweit nicht auf die Zulässigkeit der Beschwerde aus (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 1997 - 2 Wx 16/97, NJW 1998, 2231 f.).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 17/17

    Rechtsschutz gegen eine Ingewahrsamnahme im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel in

    (2) Die weitergehende Regelung des § 13a Abs. 2 Satz 3 HmbSOG, der zufolge im Fall einer - wie hier - nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 HmbSOG beantragten Freiheitsentziehung das Beschwerdeverfahren auch nach Fortfall der Beschwer stets zulässig ist (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 21. Mai 1997 - 2 Wx 16/97, NJW 1998, 2231), steht der Anwendung des § 62 FamFG auf die Rechtsbeschwerde nicht entgegen.
  • LG Berlin, 28.09.2000 - 84 T XIV 101/00

    Zulässigkeit der Anordnung einer präventiv-polizeilichen Freiheitsentziehung;

    Gegen einen berufsmäßigen Drogenhändler kann die präventiv-polizeiliche Freiheitsentziehung nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 BerlASOG zur Verhinderung einer unmittelbar bevorstehenden Straftat nicht schon deshalb angeordnet werden, weil zu erwarten ist, dass er sich umgehend nach seiner Entlassung Drogen beschaffen und damit Handel betreiben wird (gegen OLG Hamburg, NJW 1998, 2231 [OLG Hamburg 21.05.1997 - 2 Wx 16/97] = DÖV 1998, 39 = NVwZ 1998, 879 L).
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