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   OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98   

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https://dejure.org/2000,15194
OLG Hamburg, 13.03.2000 - 2 Wx 27/98 (https://dejure.org/2000,15194)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2000 - 2 Wx 27/98 (https://dejure.org/2000,15194)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2000 - 2 Wx 27/98 (https://dejure.org/2000,15194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses ; Vorliegen eines Einberufungsmangels; Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung ; Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentum als Teil einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2000, 478
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 116/00

    Begriff der ordnungsgemäßen Verwaltung; Stimmrecht des Verwalters

    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, daß die Kontrolle auf Mißbrauchsfälle beschränkt und ein gewisser Beurteilungsspielraum der Beteiligten akzeptiert wird (vgl. etwa OLG Celle DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf WuM 1999, 352, 353; Senat 2 Wx 27/98 v. 13.03.00 und 2 Wx 103/98 v. 14.03.01).
  • OLG Hamburg, 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

    Verjährung von Ansprüchen aus einer genehmigten Jahresabrechnung einer

    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, seien Rechtshandlungen des gewählten Verwalters wirksam gemäß dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit dem Az. 2 Wx 27/98.

    Der Senat in neuer Besetzung schließt sich der in der Entscheidung 2 Wx 27/98 vom 13. März 2000 geäußerten Ansicht an (dort S. 6 f.): Selbst wenn die aktuelle Wahl des Herrn G. zum Verwalter unwirksam wäre und bestandskräftig für ungültig erklärt werden würde, wären zwischenzeitlich von ihm vorgenommene Rechtsgeschäfte wirksam.

  • OLG Hamburg, 04.08.2003 - 2 Wx 30/03

    Bestimmtheit eines Beschlusses zu Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum

    Vertretbare Mehrheitsentscheidungen sind in diesem Rahmen hinzunehmen (vgl. HansOLG ZMR 2002, 962, 963; HansOLG ZMR 2000, 478, 479; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 110; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 94).
  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

    Dem Bemühen der Wohnungseigentümer, jeweils zumutbare praktikable Lösungen des Miteinander zu finden, ist dadurch Rechnung zu tragen, dass die Kontrolle im Wesentlichen auf Missbrauchfälle beschränkt wird (vgl. etwa OLG Gelle, DWE 1994, 111 f., 113; OLG Düsseldorf, WuM 1999, 352, 353; Senat - 2 Wx 27/98 - vom 13.03.00 und - 2 Wx 103/98 - vom 14.03.01).
  • OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00

    Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der

    Zwar steht den Wohnungseigentümern ein weiter Ermessensspielraum bei der Entscheidung zu, auf welche Weise sie einen aufgetretenen Gebäudeschaden beheben wollen (vgl. HansOLG Hamburg Beschluss v. 13.03.00 - 2 Wx 27/98; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 94).
  • LG Hamburg, 25.06.2003 - 318 T 132/02

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung; Verwalterentlastung durch

    Auch bei Vorhaben dieser Art hat jede Wohnungseigentümergemeinschaft einen weitgesteckten Ermessenspielraum (HansOLG vom 13.03.2000 - 2 Wx 27/98 -, vergleiche auch OLG Düsseldorf in FGPrax 1999, Seite 94).
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