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   BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84   

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https://dejure.org/1985,2568
BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84 (https://dejure.org/1985,2568)
BayObLG, Entscheidung vom 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84 (https://dejure.org/1985,2568)
BayObLG, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - BReg. 2 Z 117/84 (https://dejure.org/1985,2568)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 498
  • Rpfleger 1985, 184
  • BayObLGZ 1985, 6
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.11.1972 - BReg. 2 Z 61/72
    Auszug aus BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84
    entsteht zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Nießbraucher neben der dinglichen Rechtsbeziehung zugleich ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten erwachsen (BayObLGZ 1972, 364/366 f. mit Nachw.; 1977, 81/84 [hier: I (154) 123 a]; …

    Dem Eigentümer können durch eine Dienstbarkeit nur Duldungspflichten und keine Leistungspflichten auferlegt werden (BayObLGZ 1972, 364/367 mit Nachw. ..).

  • RG, 23.10.1909 - V 569/08

    Nießbrauch; Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84
    Für den Inhalt des Nießbrauchs ist nicht wesensbestimmend, daß der Nießbraucher die Lasten der Sache und die Aufwendungen für deren Unterhaltung nur insoweit zu tragen hätte, als sie durch die Erträgnisse der Sache gedeckt sind (vgl. RGZ 72, 101/102; 153, 29/35; MünchKomm. RdNr. 5, Staudinger RdNr. 4, Soergel RdNr. 1, je zu § 1047).
  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 24/85

    Voraussetzungen für die Eintragung eines Nießbrauchs im Grundbuch; Risiko einer

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84
    Zu a und c ebenso BayObLG (Beschluß Ä 2 Z 24/85 Ä v. 15.3. 85. in Rpfleger 1985 Heft 7/8 S. 285).
  • BayObLG, 29.03.1977 - BReg. 2 Z 25/76

    1. Ist der Nießbraucher eines Vermögens dem Besteller des Nießbrauchs gegenüber

    Auszug aus BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84
    entsteht zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Nießbraucher neben der dinglichen Rechtsbeziehung zugleich ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem für beide Seiten Rechte und Pflichten erwachsen (BayObLGZ 1972, 364/366 f. mit Nachw.; 1977, 81/84 [hier: I (154) 123 a]; …
  • RG, 30.10.1936 - IV 126/36
    Auszug aus BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84
    Für den Inhalt des Nießbrauchs ist nicht wesensbestimmend, daß der Nießbraucher die Lasten der Sache und die Aufwendungen für deren Unterhaltung nur insoweit zu tragen hätte, als sie durch die Erträgnisse der Sache gedeckt sind (vgl. RGZ 72, 101/102; 153, 29/35; MünchKomm. RdNr. 5, Staudinger RdNr. 4, Soergel RdNr. 1, je zu § 1047).
  • BGH, 23.01.2009 - V ZR 197/07

    Verpflichtung des Nießbrauchers zur Erhaltung der belasteten Sache in ihrem

    Denn es bleibt dem Nießbraucher unbenommen, auf den Nießbrauch zu verzichten, wenn die Aufwendungen, die erforderlich sind, um seiner Erhaltungspflicht zu genügen, den Ertrag der Sache aufzehren oder gar übersteigen (vgl. RGZ 72, 101, 102; 153, 29, 35; BayObLGZ 1985, 6, 12).
  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Entgegen der Ansicht der Revision ist der Kläger nicht auf Grund einer von der gesetzlichen Regelung abweichenden Vereinbarung (vgl. hierzu BayObLGZ 1985, 6, 11 f; BayObLG, DNotZ 1986, 151, 152 f) verpflichtet, sich als Nießbraucher auch an den Kosten außergewöhnlicher Ausbesserungen und Erneuerungen des Grundstücks zu beteiligen.
  • OLG Bremen, 17.06.2020 - 3 W 15/20

    Weitgehende Ausbesserungs- und Erneuerungspflichten des Nießbrauchers vereinbar

    Eine derartige Ausweitung zugunsten des Eigentümers kann grundsätzlich auch mit dinglicher Wirkung vereinbart und auch im Grundbuch eingetragen werden (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 10. Januar 1985 - BReg 2 Z 117/84 Rdnr. 31 ff -, juris und Beschluss v. 15.3.1985 - Breg. 2 Z 24/85 - beck-online; Lenders in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 7. Aufl 2014, § 1041 BGB Rdnr. 6; Staudinger/Heinze (2017) BGB § 1041 Rdnr. 8; BeckOKBGB-Reymann § 1041 BGB Rdnr. 35; MüKo BGB/Pohlmann, 8. Aufl. 2020, BGB § 1041 Rn. 8, 9).
  • BayObLG, 15.03.1985 - BReg. 2 Z 24/85

    Inhaltsänderung eines Nießbrauchs

    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BayObLGZ 1985 Nr. 2 [= MittBayNot 1985, 70 ]) vorgesehenen Beschluß vom 10.1.1985 entschieden hat, kann eine solche Vereinbarung als zulässige Abänderung des gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischen Eigentümer und Nießbraucher in das Grundbuch eingetragen werden.

    Zu diesen Regelungen gehört, daß dem Eigentümer gegenüber dem Nießbraucher mit dinglicher Wirkung keine über die gesetzliche Regelung hinausgehenden Leistungspflichten auferlegt werden können, weil eine solche Verpflichtung mit dem Wesen des Nießbrauchs als einer Dienstbarkeit unvereinbar wäre ( BayObLGZ 1972, 364 /367 [= DNotZ 1973, 299 ]; 1985 Nr. 2, je m. Nachw. [= MittBayNot 1985, 70 ]).

  • BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 85/98

    Schenkweise Übertragung eines mit einem Nießbrauch und einem Vorkaufsrecht

    Der Inhalt des Nießbrauchs ist hier zudem zu Lasten der Berechtigten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 1041 BGB dahin abgeändert, daß die Beteiligte zu 1 nicht nur für die gewöhnliche Unterhaltung des Grundstucks aufzukommen, sondern die Kosten aller Erhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu tragen hat (vgl. BayObLGZ 1985, 6 ff.); ein Aufwendungsersatzanspruch gegen die Beteiligte zu 2 aus § 1049 Abs. 1 BGB (vgl. zu den daraus hergeleiteten Bedenken Klusener Rpfleger 1981, 258/261) ist damit praktisch ausgeschlossen.
  • LG Bonn, 17.02.2004 - 6 T 27/04

    Kostentragungspflicht beim Nießbrauch

    Eine solche Leistungsverpflichtung ist mit dem Wesen des Nießbrauchs als Dienstbarkeit unvereinbar ( BayObLGZ 1985, 6, 9 = MittRhNotK 1985, 498; so auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., 2001, Rn. 1375; Palandt/Bassenge, 61. Aufl., 2002, Einf v § 1030 BGB Rn. 1).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 176/04

    Keine inhaltliche Änderung des einzutragenden Rechts durch Zwischenverfügung -

    Für Dienstbarkeiten, insbesondere für Grunddienstbarkeiten (vgl. BGHZ 36, 187/189; Staudinger/Mayer BGB 13. Aufl. § 1018 Rn. 55 m.w.N. auch zu Ausnahmefällen), sowie für das Erbbaurecht (vgl. Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 1 ErbbRVO § 1 Rn. 1) wird sie in der Regel verneint, während beim Nießbrauch die Belastung eines ideellen Anteils durch den Alleineigentümer für zulässig erachtet wird (BayObLGZ 1930, 342 und 1985, 6/9; Palandt/Bassenge § 1030 Rn. 1 und § 1066 Rn. 4).
  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 49/92

    Eintragung von § 748 BGB abweichender Regelungen der Miteigentümer eines

    Daraus folgt, dass die Auslegung hier weiteren Spielraum gewähren muss, als er sonst bei dinglichen Rechten besteht; es kann hier jedenfalls keine engeren Grenzen geben als etwa beim gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher, das durch Vereinbarung der Beteiligten sogar abgeändert werden kann, soweit dadurch nicht die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch verletzt werden (BGHZ 95, 99/100; BayObLGZ 1985, 6/9; 1988, 268/269 zum dinglichen Wohnungsrecht).
  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers bei unentgeltlicher Überlassung von

    (1) Die Beteiligten haben als Inhalt des Nießbrauchs in zulässiger Weise (BayObLGZ 1985, 6/11 f.; BayDNotZ 1986, 151 ff.) vereinbart, daß die Nießbraucherin abweichend von § 1041 Satz 2 BGB auch die Aufwendungen für außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen zu tragen hat.

    Eine Verpflichtung der Beteiligten zu 1 zur Wiederherstellung des Gebäudes im Falle von dessen überwiegender oder völliger Zerstörung ist damit, wie das Landgericht richtig feststellt, nicht begründet; es ist überhaupt sehr zweifelhaft, ob eine solche Verpflichtung zum Inhalt des Nießbrauchs gemacht werden könnte (vgl. BayObLGZ 1985, 6/11 m.w.N.).

  • BayObLG, 27.09.1989 - BReg. 2 Z 101/89

    Kein Genehmigungserfordernis bei atypischer Nießbrauchsbestellung zu Gunsten

    Keine Bedenken bestehen danach gegen die in Abschn. II Nrn. 3 und 4 vereinbarten Regelungen (vgl. BayObLGZ 1985, 6ff. = MittRhNotK 1985, 40 und BayObLG MittBayNot 1985, 128 f. = DNotZ 1986, 151 ).
  • LG München I, 07.04.2003 - 13 T 6461/03

    Kein Rangvermerk bei Bruchteilsnießbrauchsrechten an Teilen eines

  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

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