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BayObLG, 25.10.1972 - BReg. 2 Z 56/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1973, 249
- BayObLGZ 1972, 340
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 20.11.2000 - 20 W 192/00
Namenswahrheit im Vereinsrecht - Irreführung angesprochener Verkehrskreise - …
Die in §§ 80 ff. BGB geregelte privatrechtliche Stiftung ist eine rechtsfähige Organisation (Verwaltung) die bestimmte, durch einen Stiftungsakt festgelegte Zwecke mit Hilfe eines Vermögens verfolgt, das diesen Zwecken dauerhaft gewidmet ist (vgl. BayObLG NJW 1973, 249;… Staudinger/Rawert, BGB, 13. Bearb., Vorbem § 80 Rn. 4; Nietzer/Stadie NJW 2000, 3457).Hierzu gehören ein auf Dauer angelegter Stiftungszweck, eine stiftungsähnliche Organisation und eine ausreichende Vermögensausstattung (…vgl. Seifart von Camphausen, a.a.O., § 2 VI;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vorbem. § 80 Rn. 8 OLG Stuttgart, NJW 1967, 1231; BayObLG NJW 1973, 249; Wochner, Rpfleger 1999, 310 ff.).
- FG Düsseldorf, 02.04.2014 - 4 K 3718/12
Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung - Stiftungsgeschäft als Vertrag …
Sie ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauernd fördern soll (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 25. Oktober 1972 BReg 2 Z 56/72, NJW 1973, 249). - OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96
Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"
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