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   BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96   

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BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96 (https://dejure.org/1996,5399)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 2Z BR 50/96 (https://dejure.org/1996,5399)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 2Z BR 50/96 (https://dejure.org/1996,5399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1996, 445
  • BayObLGZ 1996, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 84/89

    1. Grunderwerbsteuer bei Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur Grundbesitz

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96
    Vgl. BGHZ 111, 324 ff. Und sie enthebt die Beteiligten der weiteren Frage, ob die Eintragung des erhöhten Erbbauzinses aufgrund der Nachtragsvereinbarung der Zustimmung der übrigen dinglichen Berechtigten am Erbbaurecht bedarf, wie dies von Klawikowski.

    Für die Vertragspraxis folgt daraus, daß auch dann, wenn von den Beteiligten keine automatische Gleitklausel gewünscht wird, sondern die Veränderung nur nach Geltendmachung durch den begünstigten Vertragsteil eintreten soll, der Vertragstext hierfür nicht den Wortlaut des § 9 Abs. 2 S. 2 ErbbauVO übernehmen sollte (obwohl dies nach der hier besprochenen Entscheidung die gleiche praktische Wirkung hätte), sondern, wie in der Entscheidung BGHZ 111/324 ff., von einem einseitigen Verlangen sprechen sollte, um auf diese Weise künftige Nachträge zwecks Umsetzung der Wertsicherungsabrede zu vermeiden.

  • RG, 27.06.1934 - V B 13/34

    Zustimmung zur Veräußerung bei Eigentumswechsel

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96
    Seit der Entscheidung des RG vom 27.6.1934 ( RGZ 145, 47 ) ist es aber allgemein anerkannt, daß mehrere im Rang unmittelbar aufeinanderfolgende Hypotheken desselben Gläubigers zu einer einheitlichen Hypothek (Einheitshypothek) zusammengefaßt werden können (vgl. z. B. Palandt/Bassenge, 55. Aufl., § 1113 BGB , Rn. 28; Demharter, 21. Aufl., Anh. zu § 44 GBO , Rn. 58).

    Grundlegend RGZ 145/47, s. im übrigen PalandtfBassenge, 55. Aufl. 1996, Rn. 3 zu § 877 und Rn. 28 zu § 1113, m.w.N. neigt jedoch zu der Annahme, daß dann, wenn wie hier keine echte Gleitklausel als Inhalt der Reallast eingetragen werden soll, eine künftige Erhöhung des Erbbauzinses eine Einigung und weitere Eintragung voraussetzt.

  • BFH, 06.03.1996 - II R 38/93

    Können mehrere, im Rang unmittelbar aufeinanderfolgende Hypotheken desselben

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96
    16. Steuerrecht/Grunderwerbsteuer - Übertragung aller Anteile an einer Personengesellschaft (BFH, Urteil vom 6.3. 1996 - II R 38/93).
  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96

    Wertsicherung einer Rentenreallast

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1996 - 2Z BR 50/96
    Eine "Ver23 In einem neuen Beschluß vom 18.7.1996 (Az. 2Z BR 73/96) hat das BayObLG nunmehr die Zulässigkeit einer echten Gleitklausel mit automatischer Anpassung des Erbbauzlnses ausdrücklich bestätigt, vgl. DNotl-Report 1996, 1371.
  • BGH, 09.06.2016 - V ZB 61/15

    Änderung einer im Erbbaugrundbuch eingetragenen Sicherungsvormerkung in eine

    aa) Der beantragten Eintragung steht nicht entgegen, dass mit der Buchung der wertgesicherten Erbbauzinsreallast die Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Anpassung des Erbbauzinses gegenstandslos würde (vgl. BayObLGZ 1996, 114, 117) und dass eine Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs, der sich bereits aus dem im Grundbuch eingetragenen dinglichen Recht selbst ergibt, inhaltlich unzulässig und deswegen nicht eintragungsfähig ist (vgl. OLG Celle, DNotZ 1977, 548, 549; v. Oefele/Winkler, Handbuch des Erbbaurechts, 5. Aufl., Rn. 6.85a; Staudinger/Mayer, BGB [2009], § 1105 Rn. 46).

    Die Identität der Belastung des Erbbaurechts bleibt auch bei einer Zusammenführung der einzelnen Reallasten zu einem Gesamtrecht und der Eintragung einer dinglichen Wertsicherung statt des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs auf Erbbauzinsanpassung unverändert (vgl. BayObLGZ 1996, 114, 116 und 1996, 159, 164).

  • OLG Braunschweig, 23.03.2015 - 1 W 69/14

    Voraussetzungen der Auswechselung einer Wertsicherungsklausel hinsichtlich des

    Mit der Eintragung der Gleitklausel wird die Vormerkung gegenstandslos, da kein schuldrechtlicher Anpassungsanspruch mehr zu sichern ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21.05.1996 - 2 Z BR 50/96 - Rpfleger 1996, 445, Rz. 13 nach juris).
  • BayObLG, 18.07.1996 - 2Z BR 73/96

    Erbbauzins-Reallast bei automatischer Gleitklausel

    Die Klausel unterscheidet sich damit von derjenigen, die in dem Senatsbeschluß vom 21, 5.1996 ( BayObLGZ 1996, 114 = MittRhNotK 1996, 277 ) vereinbart war: Dort hatten sich Eigentümer und Erbbauberechtigter zu einer Anpassung des Erbbauzinses unter gewissen Voraussetzungen verpflichtet; der Senat hatte an dieser, der Formulierung des § 9 Abs. 2 S. 2 ErbbauVO in der seit dem 1.10.1994 gültigen Fassung entsprechenden Klausel nichts auszusetzen und brauchte die Frage, ob nach Eintragung dieser Anpassungsvereinbarung eine künftige Erhöhung des Erbbauzinses automatisch, also ohne neue Einigung und weitere Eintragung, eintrete, nicht zu entscheiden.
  • OLG Naumburg, 12.01.2021 - 12 Wx 72/20

    Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit der Zustimmung der Umlegungsstelle zur

    Die Identität der Belastung des Erbbaurechts bleibt dagegen unverändert, weil bei der wertgesicherten Reallast nach § 1105 Abs. 1 S. 2 BGB i. V. m. § 9 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG die Anpassung ohne Zutun des Gläubigers eintritt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 61/15 -, Rn. 14; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 21. Mai 1996 - 2Z BR 50/96 -, Rn. 13, beide juris).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1996 - 3 Wx 33/96
    14. Liegenschaftsrecht/Erbbaurecht - Zusammenfassung mehrerer Erbbauzinsreallasten (m. Anm. Wilke) (BayObLG, Beschluß vom 21.5.1996 - 2Z BR 50/96 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) BGB §§ 877; 1105 ErbbauVO § 9 Abs. 2 1. Die Zusammenfassung mehrerer im Rang aufeinanderfolgender Reallasten zugunsten desselben Berechtigten zu einer einheitlichen Reallast ist als Inhaltsänderung zulässig.
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