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   BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95   

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https://dejure.org/1995,7774
BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95 (https://dejure.org/1995,7774)
BayObLG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2Z BR 57/95 (https://dejure.org/1995,7774)
BayObLG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2Z BR 57/95 (https://dejure.org/1995,7774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 45 Abs. 3; ZPO § 568 Abs. 3, § 793, § 890
    Selbstständiger Beschwerdegrund bei Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen durch das Landgericht, die nach der Entscheidung des Amtsgerichts begangen wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1995 Nr. 50
  • BayObLGZ 1995, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 20.12.1989 - 2 W 223/89

    Anwendbarkeit der Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) auf das Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95
    Soweit es um Zuwiderhandlungen der Schuldnerin vor dem Erlaß der amtsgerichtlichen Entscheidung geht, fehlt es an einem neuen selbständigen Beschwerdegrund und ist die weitere Beschwerde unzulässig, auch wenn die Entscheidungsgründe des Landgerichts mit denen des Amtsgerichts nicht voll übereinstimmen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 511/512 m.w.N.; Stein/Jonas/Grunsky Rn. 8, Zöller/Gummer ZPO 19. Aufl. Rn. 10, jeweils zu § 568).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95
    a) Die Handlungseinheit wurde allerdings durch den Erlaß des amtsgerichtlichen Beschlusses unterbrochen (OLG Hamm OLGZ 1971, 181/183; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 121, 13/18).
  • OLG Stuttgart, 30.09.1992 - 8 W 256/92

    Zwangsvollstreckung aus Unterlassungsgebot gegen Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95
    a) Die Handlungseinheit wurde allerdings durch den Erlaß des amtsgerichtlichen Beschlusses unterbrochen (OLG Hamm OLGZ 1971, 181/183; OLG Stuttgart NJW-RR 1993, 24 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 121, 13/18).
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte;

    Auszug aus BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95
    Dies gilt auch dann, wenn der Vollstreckungstitel seinem Wortlaut nach nur die Unterlassungspflicht des Eigentümers unmittelbar nennt und nicht, wie meist üblich, ausdrücklich ausspricht, daß auch die Nutzung durch Dritte untersagt ist (vgl. BayObLG WuM 1991, 208; 1991, 315; 1994, 157/158).
  • OLG Köln, 07.01.1975 - 2 W 135/74
    Auszug aus BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95
    Dies ist der Fall, soweit das Landgericht seine Entscheidung auf Zuwiderhandlungen der Schuldnerin nach dem Erlaß des amtsgerichtlichen Beschlusses am 14.10.1994 gestützt hat, denn insoweit stimmen die Entscheidungen der Vorinstanzen in quantitativer Hinsicht nicht überein; der Entscheidung des Landgerichts liegt ein neuer Verfahrensgegenstand zugrunde (vgl. OLG Köln MDR 1975, 498; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 21. Aufl. § 568 Rn. 8).
  • BayObLG, 24.03.1997 - 2Z BR 22/97

    Sofortige weitere Beschwerde gegen Festsetzung von Zwangsgeld durch

    Zur Entscheidung über die sofortige weitere Beschwerde einer Partei in diesem Verfahren ist das Bayerische Oberste Landesgericht berufen, weil Ausgangsgericht gemäß § 888 ZPO das Wohnungseigentumsgericht als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist (BayObLGZ 1988, 440, 441 m.w.N.; 1995, 275, 277; BayObLG WuM 1996, 375 ).

    Dafür kann im Verfahren über die (weitere) Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung von Zwangsgeld gemäß § 888 ZPO dessen Höhe zugrunde gelegt werden (vgl. Senatsbeschluß vom 24.8.1995, 2Z BR 57/95, erwähnt bei Deckert Die Eigentumswohnung 2/2635, insoweit in BayObLGZ 1995, 275 ff. und WE 1996, 359 f. nicht abgedruckt).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2012 - 3 S 767/12

    Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers

    Die Anschlussbeschwerde kann auch auf die - nach Erlass des Vollstreckungsbeschlusses des Verwaltungsgerichts eingetretenen - Zuwiderhandlungen (März, April 2012) gestützt werden (BayerObLG, Beschluss vom 24.08.1995 - 2 Z BR 57/95 -,Juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.1989 - 2 W 28/88 -, WRP 1990, 134 ff.).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 2Z BR 81/99

    Geschäftswert bei Vollstreckungsabwehrklage nach rechtskräftiger Verurteilung zu

    Die Interessenlage ist hier die gleiche wie bei der Beschwerde des Vollstreckungsschuldners gegen den Ordnungsgeldbeschluß selbst; auch hier ist die Beschwerdes Schuldners nach der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Meinung nach der Höhe der gegen den Schuldner festgesetzten Ordnungsgelder zu bemessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24.8.1995, 2Z BR 57/95, vom 7.5.1997, 2Z BR 56/97 und vom 23.9.1997, 2Z BR 126/97; OLG Düsseldorf MDR 1977, 676; Stein-Jonas/Roth § 3 Rn. 55 "Ordnungsgeld").
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 59/97

    Zwangsvollstreckung aus Beschluß des Wohnungseigentumsgerichts -

    Wegen des Sachverhalts und wegen der Vorgeschichte wird zunächst auf den Senatsbeschluß vom 24.8.1995 (2Z BR 57/95 = BayObLGZ 1995, 275 ff. = WE 1996, 359) verwiesen, der gleichfalls die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Schuldnerin wegen Zuwiderhandlungen gegen dasselbe Unterlassungsgebot (vgl. Senatsbeschluß vom 22.4.1994, 2Z BR 19/94 = WuM 1994, 633) zum Gegenstand hatte.
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