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AGH Nordrhein-Westfalen, 07.09.2001 - 2 ZU 10/01 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. September 2001 - 2 ZU 10/01 (https://dejure.org/2001,34547)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BRAK-Mitteilungen
Abwickler/Vertretervergütung - zur Angemessenheit einer Kostenfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- brak-mitteilungen.de , S. 39 (Auszüge)
§§ 53, 55 BRAO
Abwickler/Vertretervergütung - Angemessenheit einer Kostenfestsetzung
Wird zitiert von ... (2)
- AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10
Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden …
Der AGH Nordrhein-Westfalen hat ohne konkrete Angabe des monatlichen Zeitaufwandes, aber wohl doch für eine Vollzeittätigkeit im Jahre 1998 eine monatliche Vergütung von 3.500,00 DM als angemessen angesehen und geht von einem Vergütungsrahmen von 3.000,00 DM bis 6.000,00 DM aus (Beschluss vom 07.09.2001 - 2 ZU 10/01 AGH NW, BRAK-Mitt. 2002, 37). - AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 13/03
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Abgrenzung zwischen amtlich …
Die Festsetzung der dem Abwickler zustehenden Vergütung unterliegt der Anfechtung, und zwar nicht nur durch den Abwickler selbst, sondern auch durch den Rechtsanwalt, dessen Zulassung entzogen worden ist (allgem. M., etwa AGH Nordrhein-Westfalen BRAK-Mitt. 2002, 37, 38;… Feuerich/ Weyland, a.a.O., § 55 Rdn. 33 mw.N.;… Kleine-Cosack, a.a.O., § 55 Rdn. 11).