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LG Düsseldorf, 05.03.1997 - 2 b O 39/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Besitzstörung durch flatternde Fahnen
Wird zitiert von ... (2)
- VG Arnsberg, 15.07.2013 - 8 K 1679/12
Fahne flattert weiter für den BVB
Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass es den Klägern offensteht, im Zivilrechtsweg von ihren Nachbarn die Beseitigung des Fahnenmastes wegen einer unzumutbaren Störung ihrer Eigentums zu verfolgen, Vgl.hierzu etwa Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. März 1997- 2 b O 39/97 -, "juris". - VG Oldenburg, 01.07.1998 - 4 B 1807/98 Das LG Düsseldorf hat die Störungen durch sich bewegende Objekte zutreffend wie folgt beschrieben (Urt. v. 5.3.1997 - 2 b O 39/97 - DWW 1997 S. 188): .