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   OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09 - AK 243/09   

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OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09 - AK 243/09 (https://dejure.org/2009,13065)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09 - AK 243/09 (https://dejure.org/2009,13065)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2009 - 2 (6) SsBs 558/09 - AK 243/09 (https://dejure.org/2009,13065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

  • bussgeldsiegen.de

    Qualifizierter Rotlichtverstoß - Absehen Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Pflichtverletzung bei Einfahren in eine Kreuzung infolge Ampelreflexes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rotlichtverstoß durch "Mitzieheffekt"

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot durch "Mitzieheffekt"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot durch Mitzieheffekt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot durch Mitzieheffekt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: kein Fahrverbot durch "Mitzieheffekt" // Von einem Fahrverbot ist abzusehen wenn es sich um ein Augenblicksversagen im Rahmen eines Rotlichtverstoßes handelt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 412
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2002 - 2 Ss 94/01

    Verhängung eines Fahrverbots bei sog. atypischen Rotlichtverstoß; Beharrlichkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Ein Regelfall ist aber dann zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ).

    Anknüpfungspunkt für die vom Verordnungsgeber in der Regel gewollte Ahndung eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes mit einem Fahrverbot ist der Fall eines Verkehrsteilnehmers, der über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufährt und den Vertrauensschutz des Querverkehrs und von Fußgängern abstrakt und gegebenenfalls konkret gefährdet (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 , jeweils m.w.N.).

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1996 - 2 Ss 4/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Ein Regelfall ist aber dann zu verneinen, wenn die gesamten Tatumstände so weit von dem typischen, vom Verordnungsgeber ins Auge gefassten Fall des Verkehrsverstoßes abweichen, dass eine grobe Pflichtverletzung im Ergebnis nicht festgestellt werden kann (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ).

    Anknüpfungspunkt für die vom Verordnungsgeber in der Regel gewollte Ahndung eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes mit einem Fahrverbot ist der Fall eines Verkehrsteilnehmers, der über mehrere Sekunden hinweg unaufmerksam auf eine Rotlicht zeigende Ampel zufährt und den Vertrauensschutz des Querverkehrs und von Fußgängern abstrakt und gegebenenfalls konkret gefährdet (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 , jeweils m.w.N.).

    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Von der Anordnung eines Fahrverbots ist abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325 ; NZV 2007, 213 ).

    Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Von der Anordnung eines Fahrverbots ist abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325 ; NZV 2007, 213 ).

    Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).

  • OLG Karlsruhe, 10.10.2006 - 1 Ss 69/06

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Augenblicksversagen bei einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Von der Anordnung eines Fahrverbots ist abzusehen, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2006, 325 ; NZV 2007, 213 ).

    Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).

  • OLG Stuttgart, 08.02.2000 - 3 Ss 6/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2b Ss OWi 269/99

    Annahme eines atypischen Rotlichtverstoßes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Eine grobe Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers ist in diesem Verhalten nicht zu sehen (OLG Karlsruhe NZV 1996, 206 ; NJW 2003, 3719 ; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2063 ; NZV 2000, 91 ; OLG Stuttgart NStZ-RR 2000, 279 ; KG Berlin NZV 2002, 50 ).
  • OLG Hamm, 23.05.2005 - 2 Ss OWi 295/05

    Rotlichtverstoß; Fahrverbot; Augenblicksversagen; Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Ein entsprechender Vorwurf kann nur bei gleichzeitig besonders verantwortungslosem, d.h. durch groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit gekennzeichnetem Handeln erhoben werden (BGHSt 43, 241 ; OLG Karlsruhe NZV 2007, 213 ; NZV 2006, 325 ; OLG Hamm NZV 2005, 489 ).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2009 - 2 (6) SsBs 558/09
    Der Betroffenen kann auch nicht vorgeworfen werden, als Linksabbiegerin jedenfalls die sich aus § 9 StVO ergebenden besonderen Sorgfaltspflichten missachtet zu haben, denn der Abbiegevorgang nach links war hier - wie sich ebenfalls aus den im Urteil in Bezug genommenen Lichtbildern ergibt - nicht durch "gewöhnliches" Grünlicht, sondern durch eine mit einem "Grünpfeil" versehene Lichtzeichenanlage geregelt (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 4 StVO ), bei dessen Aufleuchten, von dem die Betroffene irrtümlich ausgegangen war, der Verkehr in Richtung des Pfeils freigegeben ist und der dem Pfeil folgende Verkehrsteilnehmer nicht mit "feindlichem Verkehr" rechnen muss (BGH NZV 1992, 108 ).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 2 Ss OWi 727/98

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Mitzieheffekt, geringer Handlungsunwert, grobe

  • OLG Koblenz, 03.03.2004 - 1 Ss 333/03

    Absehen von Fahrverbot wegen Augenblicksversagens

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

  • BayObLG, 27.06.2002 - 1 ObOWi 244/02

    Kein Augenblicksversagen bei Rotlichtverstoß an belebter innerstädtischer

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1997 - 2 Ss OWi 190/97
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1065/99

    Absehen von Verhängung eines Fahrverbots bei Rotlichtverstoß durch Mitzieheffekt

  • BayObLG, 27.07.2004 - 1 ObOWi 310/04

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß infolge bloßer Orientierung an vorausfahrendem

  • KG, 05.09.2001 - 3 Ws (B) 420/01
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