Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10034
OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13 (https://dejure.org/2014,10034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13 (https://dejure.org/2014,10034)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 2 (6) SsBs 628/13, 2 (6) SsBs 628/13 - AK 166/13 (https://dejure.org/2014,10034)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Verkehr, Untersuchungsgefangner, Übermittlung Nachrichten, Zulässigkeit

  • openjur.de

    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen Mandanten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mögliche Strafbarkeit eines Verteidigers bei Weitergabe von für die Verteidigung bedeutsamen Schriftstücken des Opfers an den Mandanten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 115 Abs 1 OWiG, § 148 Abs 1 StPO
    Unbefugte Weitergabe von Schriftstücken durch einen Verteidiger an seinen Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 148 Abs. 1; OWiG § 115 Abs. 1
    Keine Strafbarkeit des Verteidigers bei Weitergabe von für die Verteidigung bedeutsamen Schriftstücken des Opfers an den Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Welche Briefe/Unterlagen darf ich als Verteidiger meinem inhaftierten Mandanten geben?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Strafverteidiger als Postbote

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt darf unter Umständen Brief an seinen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten weitergeben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwalt darf unter Umständen Brief an seinen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten weitergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 224
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.10.2009 - 2 BvR 256/09

    Freier Verteidigerverkehr (Abgrenzung; unmittelbarer Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).

    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).

  • BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 6/75

    Verbringung von Schriftstücken durch den Verteidiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
  • BGH, 23.09.1977 - 1 BJs 80/77

    Zulässigkeit der Versagung jeglichen mündlichen und schriftlichen Kontakts von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • OLG Dresden, 17.06.1998 - 2 Ss OWi 134/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
  • BGH, 13.08.1973 - StB 34/73

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05

    Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Da ein ungehinderter Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem zu den unabdingbaren Voraussetzungen einer wirksamen Strafverteidigung gehört (vgl. BVerfG NJW 2007, 2749 ; 2010, 1740 ), muss die Verteidigung von jeder Behinderung oder Erschwerung freigestellt, der Anwalt wegen seiner Integrität als Organ der Rechtspflege jeder Beschränkung enthoben sein (BGHSt 27, 260 ; 53, 257 ; NJW 1973, 2035).
  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 202/08

    Verwertungsverbot bei Fortführung der Vernehmung trotz angekündigtem Erscheinen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 2 (6) SsBs 628/13
    Das Verteidigerprivileg des § 148 Abs. 1 StPO ist deshalb auf solchen Verkehr beschränkt, der unmittelbar der Vorbereitung oder Durchführung der Verteidigung dient, und umfasst daher nur Schriftstücke, die unmittelbar das Strafverfahren betreffen (BVerfG NJW 2010, 1740; BGHSt 26, 304; OLG Dresden NStZ 1998, 535; LG Tübingen NStZ 2008, 643; Gürtler in Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 115 Rn. 21; Rogall in Karlsruher Kommentar zum OWiG, 3. Aufl. 2006, § 115 Rn. 33; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 3. Aufl., § 115 Rn. 24; krit. Wieder StV 2010, 146).
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