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   OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII 11/05, 2 (s) Sbd 8 - 11/05   

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https://dejure.org/2005,16051
OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII 11/05, 2 (s) Sbd 8 - 11/05 (https://dejure.org/2005,16051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII 11/05, 2 (s) Sbd 8 - 11/05 (https://dejure.org/2005,16051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 2 (s) Sbd VIII 11/05, 2 (s) Sbd 8 - 11/05 (https://dejure.org/2005,16051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Berücksichtigung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte vor Prüfung eines Anspruchs auf Pauschgebühr; Voraussetzungen der Unzumutbarkeit bei besonders schwierigen und besonders umfangreichen Verfahren oder ...

  • Judicialis

    RVG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 51
    Pauschgebühr bei besonderem Umfang der Sache - Voraussetzungen der Unzumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Jena, 11.01.2005 - AR (S) 185/04

    Pauschgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII-11/05
    Grundsätzlich wird auch in diesen Fällen zunächst zu untersuchen sein, inwieweit der besondere Umfang der anwaltlichen Tätigkeit hinsichtlich einzelner Verfahrensabschnitte zu bejahen ist (so auch OLG Jena im Beschluss vom 11. Januar 2005, AR (S) 185/04, http://www.burhoff.de).

    Eine andere Verfahrensweise erscheint dem Senat auch zur Klarstellung nicht angezeigt (so aber OLG Jena, Beschluss vom 11. Januar 2005, a.a.O.).

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII-11/05
    In diesem Zusammenhang hat sich der Senat u.a. von der Rechtsprechung des BVerfG zum Sonderopfer Privater leiten lassen (vgl. dazu u.a. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 237, 255; siehe auch BVerfG AGS 2001, 63).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Hamm, 17.02.2005 - 2 (s) Sbd VIII-11/05
    In diesem Zusammenhang hat sich der Senat u.a. von der Rechtsprechung des BVerfG zum Sonderopfer Privater leiten lassen (vgl. dazu u.a. BVerfGE 54, 251, 271; 68, 237, 255; siehe auch BVerfG AGS 2001, 63).
  • OLG Hamm, 08.06.2007 - 2 (s) Sbd IX-87/07

    Pauschgebühr; Nebenklägervertreter; Haftzuschlag

    Der Vertreter der Staatskasse weist zutreffend daraufhin, dass der Antragsteller eine Pauschgebühr für das gesamte erstinstanzliche Verfahren geltend macht und demgemäß nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 51 RVG eine Gesamtbetrachtung durchzuführen ist (vgl. insoweit Senat in AGS 2005, 112 f.).

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" i.S. des § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG zumindest immer dann zu bejahen sind, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist (StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2005 - 2 ARs 154/05

    Pflichtverteidigerkosten nach neuem Recht: Voraussetzungen der Bewilligung einer

    Soweit das OLG Hamm in dem Beschluss vom 17. Februar 2005 - 2 (s) Sbd VIII 11/05 (Strafo 2005, 173) die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" i.S. des § 51 Abs. 1 S.1 RVG zumindest immer dann für gegeben erachtet, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist, lehnt der Senat diese Gleichsetzung ab, da sie nach den vorstehenden Ausführungen weder dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 S.1 RVG noch dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
  • OLG Hamm, 16.03.2007 - 2 (s) Sbd IX-30/07

    Pauschgebühr; besonderer Umfang; Gesamtgepräge; lange Hauptverhandlungstermine

    Der Vertreter der Staatskasse weist zutreffend daraufhin, dass der Antragsteller eine Pauschgebühr für das ganze Verfahren geltend macht und demgemäß nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 51 RVG eine Gesamtbetrachtung durchzuführen ist (vgl. insoweit Senat in AGS 2005, 112 f.).

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" i.S. des § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG zumindest immer dann zu bejahen sind, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist (StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112).

  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-1/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Er hat an dieser Rechtsprechung im weiterhin bestehenden Interesse an einer effektiven, zeit- und kostensparenden Rechtspflege nach Inkrafttreten des RVG festgehalten (vgl. Senat in OLG Hamm StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112 und NJW 2006, 75).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 (s) Sbd IX-150/06

    besonderer UmfanG; Gesamtgepräge des Verfahrens

    Denn jedenfalls führt die auf der zweiten Stufe durchzuführende Gesamtbetrachtung (vgl. insoweit Senat in AGS 2005, 112 f.) dazu, vorliegend den "besonderen Umfang" zu bejahen.

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" i.S. des § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG zumindest immer dann zu bejahen sind, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist (StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112).

  • OLG Hamm, 09.06.2005 - 2 (s) Sbd VIII-116/05

    Pauschgebühr; Beiordnung; Wirksamkeit; Zugang des Beschlusses

    Bei diesem geht die Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1991, 94) davon aus, dass ein ggf. bestehendes Wahlmandat (konkludent) niedergelegt wird, wenn die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt wird (vgl. dazu Senat in StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112 mit weiteren Nachweisen aus der übrigen Rechtsprechung zu §§ 60, 61 RVG).
  • OLG Hamm, 23.08.2005 - 2 (s) Sbd VIII-168/05

    Pauschgebühr in Wirtschaftsstrafsache

    VIII-11/05 = StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112), was allerdings aus dem Wortlaut des § 51 RVG nicht unmittelbar herzuleiten ist, war das Verfahren hinsichtlich der Hauptverhandlungstermine allerdings nicht besonders umfangreich, woraf der Vertreter der Staatskasse in seiner Stellungnahme zutreffend hingewiesen hat.
  • OLG Bremen, 24.11.2011 - II AR 115/10

    Zur Abgrenzung zwischen Verfahrens- und Terminsgebühr nach Nrn. 4106 ff. VV- RVG

    Mit dem OLG Hamm (Beschluss vom 17.02.2005, AGS 2005, 112) geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass hinsichtlich der Bewilligung der Pauschgebühr gemäß § 51 RVG der besondere Umfang und die besondere Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit in den einzelnen Verfahrensabschnitten zu berücksichtigen sind.
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 2 (s) Sbd IX-14/06

    Pauschgebühr; Zuschlaggebühr; Länge der Hauptverhandlung; Pausen;

    Er hat an dieser Rechtsprechung im weiterhin bestehenden Interesse an einer effektiven, zeit- und kostensparenden Rechtspflege nach Inkrafttreten des RVG festgehalten (vgl. Senat in OLG Hamm StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112 und NJW 2006, 75).
  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 2 (s) Sbd IX-116/06

    Pauschgebühr; Unzumutbarkeit

    Der Senat hat in der Vergangenheit bereits darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen der "Unzumutbarkeit" i.S. des § 51 Abs. 1 Satz 1 RVG zumindest immer dann zu bejahen sind, wenn das Verfahren bzw. der Verfahrensabschnitt sowohl als "besonders schwierig" als auch als "besonders umfangreich" anzusehen ist (StraFo 2005, 173 = AGS 2005, 112).
  • OLG Hamm, 28.03.2006 - 2 (s) Sbd IX-7/06

    Pauschgebühr; besondere Schwierigkeit; Schwurgerichtsverfahren

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