Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2010 - 2 A 10006/10.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 30 Abs 4 GemO RP, § 34 Abs 7 S 2 GemO RP, § 40 Abs 5 GemO RP, § 43 Abs 1 GemO RP
Kommunalrecht - Festsetzung der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten" auf der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung als Recht eines Ratsmitgliedes zum Stellen von Fragen an die vorgeschlagenen Kandidaten; Recht des Bürgermeisters zur Festsetzung der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung mit dem Punkt ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten" auf der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung als Recht eines Ratsmitgliedes zum Stellen von Fragen an die vorgeschlagenen Kandidaten; Recht des Bürgermeisters zur Festsetzung der Tagesordnung einer Gemeinderatsitzung mit dem Punkt ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beigeordnetenwahl auch ohne Aussprache
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Gemäß Tagesordnung
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 22.10.2009 - 1 K 914/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2010 - 2 A 10006/10.OVG
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 735
- DÖV 2010, 527
Wird zitiert von ... (2)
- VG Cottbus, 10.05.2022 - 1 K 1251/21 Sie ermöglicht es den Mitgliedern der Gemeindevertretung damit, sich auf die Sitzung vorzubereiten und einzustellen (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. März 2010 - 2 A 10006/10 -, Rn. 28, juris).
Darüber hinaus muss mit der Formulierung des Tagesordnungspunktes hinreichend konkret beschrieben werden, mit welchem Ziel der Tagesordnungspunkt - Beratung und/oder Beschlussfassung oder Information - durch die kommunale Vertretung behandelt werden soll (Sommer in: Bogner, Beratungs- …und Beschlussfassungsverfahren in der Gemeindevertretung, Kommunal- und Schulverlag, 4. Aufl. 2013, unter Nr. 8.1.4; vgl. auch in diesem Zusammenhang: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19. März 2010 - 2 A 10006/10 -, juris Rn. 29 [Der Tagesordnungspunkts "Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten" umfasst nicht die Möglichkeit einer Aussprache über die vorgeschlagenen Kandidaten];… Schumacher in: Schumacher/Benedens/Erdmann, etc. Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Juli 2017, § 35 Nr. 5.1).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.08.2022 - 10 A 10255/22
Antrag auf Neuwahl der Ausschüsse eines Stadtrates; kein eigener Wahlvorschlag …
Damit beginnt die Behandlung des Tagesordnungspunkts "Neubesetzung der Ausschüsse; Wahl der Mitglieder" mit den Wahlvorschlägen der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppen, ohne dass es deren Nennung auf der Tagesordnung bedürfte (vgl. OVG RP, Urteil vom 19. März 2010 - 2 A 10006/10.OVG -, juris Rn. 29 f. zu den Wahlen nach § 40 GemO ).