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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 2 A 10066/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,14974
OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 2 A 10066/11.OVG (https://dejure.org/2011,14974)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.03.2011 - 2 A 10066/11.OVG (https://dejure.org/2011,14974)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. März 2011 - 2 A 10066/11.OVG (https://dejure.org/2011,14974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 Abs 1 Nr 6 Halbs 2 Buchst a BhV RP 2006, § 45 S 1 BeamtStG, § 87 S 1 BG RP 2010, Art 33 Abs 5 GG
    Beihilfefähigkeit von Medikamenten zur Behandlung einer Erektionsstörung bei psychischer Folgeerkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für Medikamente zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion im Falle einer neben der Erektionsstörung hierdurch verursachten depressiven Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten für Medikamente zur Behandlung einer erektilen Dysfunktion im Falle einer neben der Erektionsstörung hierdurch verursachten depressiven Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 982
  • DÖV 2011, 615
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08

    Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 2 A 10066/11
    Vielmehr darf der Verordnungsgeber zugrunde legen, dass psychische Erkrankungen vorrangig psychotherapeutisch zu behandeln sind, zumal andererseits nicht von vornherein auszuschließen ist, dass bei einer Behandlung der erektilen Dysfunktion möglicherweise nur der Auslöser der psychischen Erkrankung beseitigt wird, wohingegen eine psychische Disposition latent fortbesteht und unter veränderten belastenden Umständen erneut auftreten kann (vgl. hierzu OVG NW, Urteil vom 24. Januar 2011 - 1 A 527/08 -, juris Rn. 79).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2006 - 2 A 10575/06

    Zur Gewährung einer Beihilfe für ein beim Familienzuschlag nicht berücksichtigtes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 2 A 10066/11
    Dieses verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Prinzip wird für Krankheitsfälle grundsätzlich abschließend durch die Beihilfevorschriften konkretisiert (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. Juli 2006 - 2 A 10575/06.OVG -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.2011 - 2 A 10066/11
    Zwar ist der Beihilfeausschluss nicht mehr mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn das Arzneimittel zur Behandlung anderer Krankheiten als der erektilen Dysfunktion eingesetzt wird, für die deren Besonderheiten der Ursachen sowie der Therapiebedürftigkeit nicht gelten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 2009 - 2 C 23/08 -, NVwZ 2009, 847 [848]).
  • OVG Saarland, 03.06.2015 - 1 A 312/14

    Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion

    Urteile vom 28.5.2008 - 2 C 10.07 -, - 2 C 24.07 - und - 2 C 108.07 -, zitiert nach juris, das letztgenannte Urteil betreffend im Übrigen das dem Kläger verschriebene Präparat "Viridal"- außerdem aus der im Anschluss hieran ergangenen Rechtsprechung: OVG Bautzen, Urteil vom 13.4.2010 - 2 A 741/08 - OVG Koblenz, Urteil vom 11.3.2011 - 2 A 10066/11 - OVG Münster, Urteile vom 25.2.2015 - 1 A 220/14 - und vom 10.12.2010 - 1 A 565/09 -, sämtlich zitiert nach juris,.

    hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 11.3.2011 - 2 A 10066/11 -, zitiert nach juris.

  • VG Saarlouis, 12.06.2014 - 6 K 760/13

    Beihilfe zu den Aufwendungen für das Mittel Viridal im Anschluss an die Operation

    OVG Koblenz, Urteil vom 11.03.2011 - 2 A 10066/11.OVG -, AS 40, 13 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 1 A 220/14

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Beihilfe zu Aufwendungen für den Erwerb

    Ebenso OVG Rh.-Pf., Urteil vom 11. März 2011 - 2 A 10066/11 -, ZBR 2011, 317 = juris, Rn. 18, 23, zu einem Fall, in dem die durch ein Prostatakarzinom verursachten Erektionsstörungen zu Depressionen führten.
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 21 K 4324/19

    Beihilfe für eine Schwellkörperprothese

    Ferner scheint die Annahme fernliegend, dass eine unbehandelte erektile Dysfunktion regelmäßig nicht zu behandlungsbedürftigen Folgeerkrankungen, insbesondere psychischer Art führen kann (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 11.3.2011, 2 A 10066/11, juris, Rn. 23, das im Ergebnis aber die Beihilfefähigkeit eines Arzneimittels zur Behandlung der erektilen Dysfunktion verneint).
  • VG Köln, 13.12.2013 - 19 K 4356/12

    Cialis, Viagra, Beihilfeausschluss

    Zudem ist nicht von vornherein auszuschließen, dass bei einer Behandlung der erektilen Dysfunktion möglicherweise nur teilweise der Auslöser der psychischen Erkrankung beseitigt wird, wohingegen eine psychische Disposition latent fortbesteht und unter veränderten belastenden Umständen erneut auftreten kann, OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 11.03.2011 - 2 A 10066/11, juris Rn. 24; OVG NRW, Urteil vom 24.01.2011 - 1 A 527/08 -, juris Rn. 79.
  • VG München, 21.11.2013 - M 17 K 12.5348

    Erektile Dysfunktion; Levitra; Weitere Diagnosen: Testosteronmangel; Depression

    Ungeachtet dessen, dass nicht vorgetragen wurde, dass diese immer noch zutrifft, hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG RhPf, U.v. 11.3.2011 - 2 A 10066/11 - juris Rn. 18) hierzu Folgendes entschieden: Der Beihilfeausschluss sei auch dann mit höherrangigem Recht vereinbar, wenn das Präparat unmittelbar zur Behebung der Erektionsstörung verordnet wird und eine psychische (Folge-) Erkrankung, etwa eine Depression, allein hierauf beruht.
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