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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92   

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OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92 (https://dejure.org/1992,6091)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.08.1992 - 2 A 10826/92 (https://dejure.org/1992,6091)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. August 1992 - 2 A 10826/92 (https://dejure.org/1992,6091)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlaß eines Verwaltungsaktes; Anhörung; Vorverfahren; Einkommen; Dienstunfähigkeit; Soldat auf Zeit; Rückforderungsanspruch

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Zwar hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - (BVerwGE 66, 184 = Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 6 = DÖV 1983, 337) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 8. Senates (BVerwGE 27, 295; 37, 307) die Auffassung vertreten, daß bei Ermessensentscheidungen die Schutzfunktion der §§ 28 Abs. 1, 45 Abs. 1 VwVfG es erfordere, daß die nachträgliche Anhörung von derjenigen Behörde vorgenommen werde, welche die Ermessensentscheidung getroffen habe.

    Insbesondere weicht das Urteil nicht von dem des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1982 (BVerwGE 66, 184) ab, da dieses §§ 28, 45 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hatte.

  • BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67

    Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Zwar hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 14. Oktober 1982 - 3 C 46.81 - (BVerwGE 66, 184 = Buchholz 316 § 28 VwVfG Nr. 6 = DÖV 1983, 337) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 8. Senates (BVerwGE 27, 295; 37, 307) die Auffassung vertreten, daß bei Ermessensentscheidungen die Schutzfunktion der §§ 28 Abs. 1, 45 Abs. 1 VwVfG es erfordere, daß die nachträgliche Anhörung von derjenigen Behörde vorgenommen werde, welche die Ermessensentscheidung getroffen habe.

    Es sei also nicht auszuschließen, daß in Fällen vorheriger Anhörung eine für den Betroffenen günstigere Entscheidung ergehe, wie er sie im Widerspruchsverfahren nicht mehr erreichen könne (vgl. auch BVerwGE 37, 307).

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66

    Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Einschränkungen, die ungerechtfertigte Vorteile ausschließen sollen, sind jedoch möglich, bedürfen aber einer positiv-rechtlichen Anrechnungsregelung (vgl. BVerwGE 21, 45; 31, 253, 257 f.; 40, 33, 41; Schwegmann/Rometsch, ZBR 1981, 1, 14).
  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 30.68

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Einschränkungen, die ungerechtfertigte Vorteile ausschließen sollen, sind jedoch möglich, bedürfen aber einer positiv-rechtlichen Anrechnungsregelung (vgl. BVerwGE 21, 45; 31, 253, 257 f.; 40, 33, 41; Schwegmann/Rometsch, ZBR 1981, 1, 14).
  • BVerwG, 31.03.1965 - VI C 116.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Einschränkungen, die ungerechtfertigte Vorteile ausschließen sollen, sind jedoch möglich, bedürfen aber einer positiv-rechtlichen Anrechnungsregelung (vgl. BVerwGE 21, 45; 31, 253, 257 f.; 40, 33, 41; Schwegmann/Rometsch, ZBR 1981, 1, 14).
  • BVerwG, 08.02.1968 - II C 6.67

    Offensichtlichkeit des Mangels des rechtlichen Grundes an der Zahlung - Auslegung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Offensichtlich ist von daher der Mangel des rechtlichen Grundes auch, wenn er durch Nachdenken, logische Schlußfolgerungen oder Erkundigungen in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. BVerwG, ZBR 1968, 183).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1989 - 2 A 27/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Dies kann allenfalls im Rahmen eines - hier nicht geltend gemachten - Schadensersatzanspruchs Bedeutung erlangen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 24. Mai 1989 - 2 A 27/89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 3 C 6.82

    Aufrechnung der Behörde - Analoge Anwendung der §§ 387 ff BGB im öffentlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Die Behörde darf nur keine Maßnahmen treffen, die rechtlich als Vollziehung des nach wie vor wirksamen Verwaltungsakts zu qualifizieren sind (vgl. BVerwGE 66, 218, 222).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91

    Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Sie hat die gleiche Entscheidungskompetenz, die die Erstbehörde hätte, wenn sie erst im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung den Verwaltungsakt erlassen würde (vgl. Urteil des Senats vom 02.Oktober 1991, DVBl 1992, 787).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.1992 - 2 A 10826/92
    Dem genannten Schutzzweck wird auch dann genügt, wenn die zur vollen Ermessensentscheidung befugte Widerspruchsbehörde die mit dem Widerspruch vorgetragenen Tatsachen würdigt (vgl. auch BVerwGE 66, 111, 114; Obermayer, Kommentar zum VwVfG, 2. Aufl., § 45 Rdnr. 18).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67

    Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 45.74

    Versorgungsansprüche eines Soldaten - Ausschluss einer doppelten Alimentierung -

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Dadurch soll verhindert werden, dass der Beamte, Richter oder Soldat für die Zeit, in der er keinen Dienst geleistet hat, durch die Nachzahlung der auf diese Zeit entfallenden Dienstbezüge bei Unterlassung der Anrechnung besser stünde, als er im Falle der Dienstleistung gestanden hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.04.1997, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.1992 - 2 A 10826/92 -, ZBR 1993).

    Dies beurteilt sich in aller Regel nach der Höhe des erzielten Einkommens (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.1992, a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 23.10.2014 - Au 2 K 13.1978 -, Juris; Schinkel/Seifert, a.a.O., Bd. III/3, BBesG, K § 9a Rn. 10: Absehen in der Regel nur bei "Bagatelleinkommen"; Buchwald, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht, A II/1, BBesG, § 9a Rn. 36: "im Kern eine Sollvorschrift").

    Werden Besoldungsleistungen - wie in der Regel - ohne Verwaltungsakt ausgezahlt, ist Bezugspunkt der Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis vom "Mangel des rechtlichen Grundes" daher ebenfalls die Anspruchsberechtigung bzw. im Anwendungsbereich des § 9a BBesG die Anrechenbarkeit des Einkommens (d.h. die "Anfechtbarkeit" des Rechtsgrunds) und nicht, wie das Verwaltungsgericht meint, die spätere Anrechnung (d.h. die "Anfechtung" des Rechtsgrunds; im Ergebnis ebenso - ohne die Anwendbarkeit des § 819 BGB zu problematisieren - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.1992, a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 23.10.2014 - Au 2 K 13.1978 -, Juris; zu § 49 Abs. 2 SVG auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11.05.2005 - 2 L 328/03 -, Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 57).

    Nicht (mehr) ausreichend ist es nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.04.2012, a.a.O.), wenn bloße Zweifel bestehen und es einer Nachfrage bedarf (vgl. ferner BVerwG, Urteile vom 26.04.2012 - 2 C 4.11 -, Schütz BeamtR ES/C V 5 Nr. 84, vom 12.03.1991, a.a.O., vom 28.06.1990, a.a.O.; Senatsurteil vom 24.09.2013 - 4 S 1268/13 - Hessischer VGH, Urteil vom 17.03.1993, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.08.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2004 - 11 LA 380/03

    Anhörung; Aussage; Aussagegenehmigung; Beamter; Beseitigung; Beweiswürdigung;

    Unabhängig hiervon kann eine unterbliebene Anhörung im Laufe des Verwaltungsverfahrens nachgeholt und der Verfahrensmangel dadurch geheilt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.07.1986, NJW 1987, 143; OVG Rheinld.-Pfalz, Urt. v. 12.08.1992, ZBR 1993, 95).
  • VG Freiburg, 16.09.2015 - 7 K 2047/14

    Soldat auf Zeit; besoldungsrechtliche Anrechnung von anderweitigem Einkommen;

    Denn die Anrechnungsnorm des § 9a Abs. 1 BBesG stellt den Vorteilsausgleich zwischen der beamtenrechtlichen Alimentation und den aufgrund unterbliebener Dienstleistung erzielten Einkommen zwar strukturell in das Ermessen des Dienstherren, bindet den hiermit eröffneten Entscheidungsspielraum aber im Hinblick auf den Grundsatz der strengen Gesetzesbindung des Besoldungsrechts an den Zweck der Regelung, eine finanzielle Gleichstellung von dienstleistenden Soldaten mit ihren vom Dienst unter Beibehaltung der Bezüge freigestellten Kameraden sicherzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.04.1997 - 2 C 29.96 -, BVerwGE 104, 230 juris Rn. 19; OVG R-P, Urt. v. 12.08.1992 - 2 A 10826/92 -, juris Rn. 34; Plog/Wiedow, BBG Kommentar, BBesG § 9a Rn. 2; Buchwald, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, (Loseblatt, Stand: 5/2015), § 9a BBesG Rn. 36).

    Diese nach § 9a Abs. 1 Satz 1 BBesG gegebene Möglichkeit einer Anrechnung hätte sich der Klägerin bei Erhalt der trotz des zusätzlichen Bezugs einer Ausbildungsvergütung ungekürzten Soldzahlungen bei einfachem und ihrem konkreten Kenntnisstand angemessenem Nachdenken unmittelbar und zweifelsfrei aufdrängen müssen (zum Maßstab des offensichtlichen Mangels im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 -, NVwZ-RR 2012, 930 juris Rn. 16 f sowie - 2 C 4.11 -, juris Rn. 10 f; Nds. OVG, Urt. v. 28.04.2015 - 5 LB 149/14 -, juris Rn. 41; OVG R-P, Urt. v. 12.08.1992 - 2 A 10826/92 -, juris Rn. 39, jew. mwN.).

  • VG Mainz, 26.07.2018 - 1 K 1001/17

    Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung; Verantwortlichkeit des

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 12. August 1992 - 2 A 10826/92 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 23 ff.) ist eine versäumte Anhörung im Vorverfahren wirksam nachgeholt, wenn die Widerspruchsbehörde zur vollen Überprüfung des Verwaltungsaktes befugt ist und die mit dem Widerspruch vorgetragenen Tatsachen gewürdigt hat.
  • VG Mainz, 17.05.2018 - 1 K 1367/17

    Ausbildungsförderungrecht; Änderung eines Bewilligungsbescheides nach

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 12. August 1992 - 2 A 10826/92 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 23 ff.) ist eine versäumte Anhörung im Vorverfahren wirksam nachgeholt, wenn die Widerspruchsbehörde zur vollen Überprüfung des Verwaltungsaktes befugt ist und die mit dem Widerspruch vorgetragenen Tatsachen gewürdigt hat.
  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 12. August 1992 - 2 A 10826/92 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 26 ff.) ist eine versäumte Anhörung im Vorverfahren wirksam nachgeholt, wenn die Widerspruchsbehörde zur vollen Überprüfung des Verwaltungsaktes befugt ist und die mit dem Widerspruch vorgetragenen Tatsachen gewürdigt hat.
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