Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9435
OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13.OVG (https://dejure.org/2014,9435)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.04.2014 - 2 A 10894/13.OVG (https://dejure.org/2014,9435)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13.OVG (https://dejure.org/2014,9435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 Nr 2 MedienG RP, § 27 Abs 1 MedienG RP, § 35 Abs 2 RdStVtr, § 35 Abs 9 S 3 RdStVtr, § 35 Abs 9 S 4 RdStVtr
    Trennung von Werbeeinblendungen und redaktionellen Inhalten - Sat1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Medienaufsichtliche Beanstandung zweier Einblendungen zur Einleitung von Werbeblöcken; Anforderungen des rundfunkrechtlichen Trennungsgebots des § 7 Abs. 3 S. 3 RStV im Fall der Fernsehwerbung; Kennzeichnung des Beginns der Werbung durch ein optisches Mittel

  • kanzlei.biz

    Eigene Programmhinweise eines Senders in Werbetrenner sind nicht erlaubt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Medienaufsichtliche Beanstandung zweier Einblendungen zur Einleitung von Werbeblöcken; Anforderungen des rundfunkrechtlichen Trennungsgebots des § 7 Abs. 3 S. 3 RStV im Fall der Fernsehwerbung; Kennzeichnung des Beginns der Werbung durch ein optisches Mittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Fernseh-Werbetrenner mit Hinweis auf weitere Programme verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Programmhinweise bei Sat.1-Werbetrenner unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    OVG Koblenz erklärt Programmhinweise bei Sat.1-Werbetrenner für unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Trennungsgebot von Fernsehwerbung und Fernsehprogramm

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fernsehwerbung - Werbetrenner dürfen keine Programmhinweise enthalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Werbetrenner zur Einleitung eines Werbeblocks mit Programmhinweis verstößt gegen Trennungsgebot

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzureichende Trennung von Fernsehprogramm und Werbung bei Sat.1-Werbetrenner

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Werbung und Recht: Müssen Fernsehsender Werbung von Programmhinweisen trennen?

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbetrenner von Sat.1 beanstandet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sat.1-Werbetrenner verletzen Rundfunkstaatsvertrag: Optischer Hinweis zum Beginn einer Fernseh-Werbepause darf nicht mit Programmankündigung verbunden sein - Werbung muss sich angemessen räumlich oder durch optische oder akustische Mittel eindeutig von anderen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 634
  • DVBl 2014, 926
  • DÖV 2014, 761
  • ZUM 2014, 739
  • afp 2014, 378
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Hamburg, 03.03.1993 - 315 O 287/92

    Erkennbarkeit einer Werbung im Fernsehen vor Beginn einer Nachrichtensendung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Ist folglich im Fernsehen eine allein akustische Trennung nicht ausreichend, sondern verlangt § 7 Abs. 3 Satz 3 RStV ein optisches Mittel zur Absetzung der Fernsehwerbung vom Programm, steht damit zugleich fest, dass es nicht ausreichend ist, wenn die Werbung dem Programm lediglich zeitlich nachfolgt (vgl. ferner LG Hamburg, Urteil vom 3. März 1993 - 315 O 287/92 -, AfP 1993, 664 [665]).

    Denn alles, was nicht bezahlte Wirtschaftswerbung ist, ist Programm (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 3. März 1993 - 315 O 287/92 -, AfP 1993, 664 [665]).

    Eine Trennung ist mit anderen Worten auch dann geboten, wenn Werbung als solche erkennbar ist (in diese Richtung auch LG Hamburg, Urteil vom 3. März 1993 - 315 O 287/92 -, AfP 1993, 664 [665]).

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Dieses bezweckt unter anderem, den Fernsehzuschauer und damit die Allgemeinheit vor einer Täuschung über den werbenden Charakter des fraglichen Programmteils zu bewahren (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88 -, BGHZ 110, 278 [289 ff.]).

    Es trägt damit dem Umstand Rechnung, dass Zuschauer zum einen den Wahrheitsgehalt von Werbung und von Programminhalten unterschiedlich bewerten und zum anderen gegenüber Reklame eine Abwehrhaltung einnehmen (vgl. BGHZ 110, 278 [291]).

    Dass den rundfunkrechtlichen Anforderungen an die Ausstrahlung von Werbung nicht schon allein dann Genüge getan wird, wenn die Werbung als solche erkennbar ist, folgt schließlich auch daraus, dass der Trennungsgrundsatz nicht nur dem Schutz der Verbraucher dient, sondern daneben den Schutz der Rundfunkfreiheit sowie die Erhaltung der Objektivität und Neutralität des Rundfunks gegenüber dem Wettbewerb im Markt bezweckt (vgl. OVG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 A 10327/08 -, AS 37, 103 [113]; BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88 -, BGHZ 110, 278 [289 ff.]; ferner Castendyk, in: Wandtke [Hrsg.], Medienrecht Praxishandbuch, Bd. 3, 2. Aufl. 2011, Kap. 3 § 1 Rn. 39 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 2 A 10327/08

    Irreführende Schleichwerbung durch Sat. 1

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Geschützt wird mithin auch die Freiheit der Willensbildung und -betätigung des Fernsehpublikums: Ihm soll Werbung als solche ausdrücklich bewusst gemacht werden, um es ihm zu ermöglichen, die Aussagen über das Produkt als Anpreisung und nicht als vermeintlich objektive Information einzuordnen (vgl. zum Ganzen OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 A 10327/08.OVG -, AS 37, 103, [113 f.]).

    Dass den rundfunkrechtlichen Anforderungen an die Ausstrahlung von Werbung nicht schon allein dann Genüge getan wird, wenn die Werbung als solche erkennbar ist, folgt schließlich auch daraus, dass der Trennungsgrundsatz nicht nur dem Schutz der Verbraucher dient, sondern daneben den Schutz der Rundfunkfreiheit sowie die Erhaltung der Objektivität und Neutralität des Rundfunks gegenüber dem Wettbewerb im Markt bezweckt (vgl. OVG, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 A 10327/08 -, AS 37, 103 [113]; BGH, Urteil vom 22. Februar 1990 - I ZR 78/88 -, BGHZ 110, 278 [289 ff.]; ferner Castendyk, in: Wandtke [Hrsg.], Medienrecht Praxishandbuch, Bd. 3, 2. Aufl. 2011, Kap. 3 § 1 Rn. 39 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2013 - 2 A 10002/13

    Produktplatzierung im Fernsehprogramm von Sat.1 unzulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Hierbei handelt es sich, wie die Beklagte dargelegt hat und sich auch aus dem den Beteiligten bekannten Urteil des Senats vom 22. August 2013 (2 A 10002/13.OVG) ergibt, um einen üblichen Sprachgebrauch der ZAK.

    Zwar hat der Gesetzgeber mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in gewissem Umfang Verknüpfungen von Werbung und Programm zugelassen, so vor allem in Form der Produktplatzierung (vgl. hierzu auch OVG RP, Urteil vom 22. August 2013 - 2 A 10002/13.OVG -, ESOVGRP).

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210

    Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Auf welche Weise dieses Ziel umgesetzt werden soll, obliegt in erster Linie der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (vgl. allgemein hierzu etwa BayVGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - 10 N 13.210 u.a. -, juris).
  • BFH, 26.06.1962 - I 202/60
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    So heißt es sowohl in Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 der AVMD-Richtlinie als auch in Art. 10 Nr. 1 Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABl. EG L 202/60 vom 30. Juli 1997) - der Vorgängerregelung - "Television advertising and teleshopping shall be readily recognisable (...)".
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Sie ist entsprechend §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch aus der Perspektive des Empfängerhorizontes so auszulegen, wie ihre Adressaten nach den ihnen bekannten oder unproblematisch in Erfahrung zu bringenden Umständen ihren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen müssen (vgl. Ruffert, in: Knack/Henneke [Hrsg.], VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 37 Rn. 20; zur Auslegung von Verwaltungsakten und öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 46/12 -, juris; Beschluss vom 22. September 2011 - 6 B 19/11 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1987 - 1 B 213.86

    Ausländerrecht - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik Deutschland -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    In Bezug auf diese ist allgemein anerkannt, dass Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Ruffert, in: Knack/Henneke [Hrsg.], VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 39 Rn. 17; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer [Hrsg.], VwVfG/VwGO, § 39 VwVfG Rn. 19; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG RP, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, juris, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 19.09.2013 - 7 BV 13.196

    Entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung eines Telemedien-Angebots

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    Der vorliegende Fall ist schließlich auch nicht mit dem Sachverhalt vergleichbar, dem der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, juris) zugrunde lag.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2011 - 2 B 10902/11

    Lokalfunk Mainz kann auf Sendung gehen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 2 A 10894/13
    In Bezug auf diese ist allgemein anerkannt, dass Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, zulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1987 - 1 B 213/86 -, NVwZ 1987, 504; Ruffert, in: Knack/Henneke [Hrsg.], VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 39 Rn. 17; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer [Hrsg.], VwVfG/VwGO, § 39 VwVfG Rn. 19; speziell zur Zulässigkeit der Bezugnahme auf Beschlussvorlagen bei Kollegialentscheidungen auch OVG RP, Beschluss vom 29. September 2011 - 2 B 10902/11.OVG -, juris, Rn. 18).
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 330/09

    Erkennbarkeit des Willens zum Abschluss einer Vereinbarung durch Einlassung des

  • VG Berlin, 22.05.2012 - 27 K 339.10

    Antrag auf Erlaubnis zu einem bestimmten zukünftigen Verhalten bei der

  • BVerwG, 18.07.2013 - 3 B 84.12

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Kartoffelerzeuger; Wirksamkeit der

  • OVG Hamburg, 22.06.2017 - 4 Bf 160/14

    Erlaubnis für die Vermittlung von Lotterien im Internet ohne beschränkende

    Adressat der verwaltungsinternen Beschlüsse ist der Beklagte (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.4.2014, 2 A 10894/13, juris Rn. 40 - zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht [ZAK] nach § 35 Abs. 9 Sätze 3 und 4 RStV).

    Dementsprechend kommt es maßgeblich darauf an, dass für den Beklagten erkennbar ist, mit welchen Erwägungen der Beschluss begründet werden soll (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 29.4.2014, 2 A 10894/13, juris Rn. 40 - zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht [ZAK] nach § 35 Abs. 9 Sätze 3 und 4 RStV).

  • VG Neustadt, 21.02.2018 - 5 K 772/17

    Beanstandung einer Dauerwerbesendung - Trennung zwischen Programm und

    Es muss nämlich nicht Gleiches ständig wiederholt werden (vgl. Urteil der Kammer vom 4. Juni 2013, a.a.O. und nachfolgend OVG RP, Urteil vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13.OVG - VG München, Urteil vom 11. Oktober 2012 - M 17 K 10.6273 - VG Hannover, Urteil vom 8. Juli 2014 - 7 A 4679/12 -, m.w.N., alle juris).

    Der Beschluss der ZAK ist entsprechend §§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - aus der Sicht des Empfängerhorizonts, hier also der Beklagten, auszulegen (vgl. OVG RP, Urteil vom 29. April 2014, a.a.O.).

    Die Beklagten hat die Bezugnahme erkennbar dahin verstanden, dass die ZAK sowohl dem Urteil (Votum) als auch der hierzu gegebenen Begründungen der Vorlage in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in vollem Umfang gefolgt ist (vgl. zum Aspekt des üblichen Sprachgebrauchs der ZAK auch OVG RP, Urteil vom 29. April 2014, a.a.O.).

  • VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 280/15

    Free TV; Kombispot; Programmhinweis; Trennungsgebot; Werbetrenner; Werbung

    Allerdings müssen eine solche Verweisung und der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - u.a. DVBl. 2014, S. 926, zitiert nach juris Rdnrn 36ff. m.w.N.; erk. Kammer, Urteil vom 8.7.2014 - 7 A 4679/12 - ZUM-RD 2015, S. 325 mwN).

    Das OVG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 29.4.2014 (aaO, Rdnr. 60 mwN) ausgeführt, dass es sich bei einer Programmankündigung um einen Teil des Programms handelt, von dem sich die Werbung abzusetzen hat.

  • VG Berlin, 22.03.2021 - 27 K 309.16
    Die Bezugnahme ist in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB aus der Perspektive des Empfängerhorizontes so auszulegen, wie ihre Adressaten nach den ihnen bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen ihren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen müssen; die hierdurch gegebene Begründung ist hinreichend bestimmt, wenn sie sich unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, AfP 2014, 378, juris Rn. 39 und - zu § 37 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - juris Rn. 14).

    Die Bezugnahme ist erkennbar dahin zu verstehen (und auch verstanden worden), dass die ZAK sowohl dem Tenor (Votum) als auch der hierzu gegebenen - wenn auch nicht so betitelten - Begründung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht in vollem maßgeblichen Umfang gefolgt ist (vgl. VG Köln, Urteil vom 9. Juni 2020 - 6 K 14278/17 - juris Rn. 24 ff.; VG Hannover, Urteil vom 3. September 2019 - 7 A 7146/17 - juris Rn. 78; VG Neustadt [Weinstraße], Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 K 772/17.NW - juris Rn. 31; s. zum Aspekt des üblichen Sprachgebrauchs der ZAK auch OVG Koblenz, Urteil vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 - AfP 2014, 378, juris Rn. 41 f.).

  • VG Berlin, 13.03.2018 - 27 K 258.14

    Beanstandung der Ausstrahlung einer Sendung zu einer bestimmten Tageszeit wegen

    Die Bezugnahme ist in entsprechender Anwendung der §§ 133, 157 BGB aus der Perspektive des Empfängerhorizontes so auszulegen, wie ihre Adressaten nach den ihnen bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen ihren materiellen Gehalt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen müssen; die hierdurch gegebene Begründung ist hinreichend bestimmt, wenn sie sich unzweifelhaft erkennen lässt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 39 und - zu § 37 VwVfG - BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 8 C 18.16 - juris Rn. 14).

    Das von der Beklagten angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 - (juris insbesondere Rn. 44 f.) steht dieser Bewertung schon deswegen nicht entgegen, weil dieses Urteil nicht Entscheidungen der KJM, sondern Entscheidungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) betrifft.

  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 7 B 14.1605

    Schleichwerbung

    Allein aufgrund der fehlenden Kennzeichnung als Werbung wird die Eignung, über den Zweck der Darstellung zu täuschen, begründet (OVG RhPf B.v. 17.12.2008 - 2 A 10327/08 - ZUM 2009, 507-513 = juris Rn. 56 und U.v. 29.4.2014 - 2 A 10894/13 - juris Rn. 67 f.).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Berlin, 19.03.2015 - 23 K 261.13

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Hamburg, 13.09.2016 - 4 K 303/13

    Lotterie mit geringerem Gefährdungspotential; isolierte Anfechtbarkeit von

    Bezugnahmen auf Unterlagen, auf vorangegangene Verwaltungsakte sowie auf Schreiben der Behörde oder Gutachten, die an den Adressaten ergangen oder diesem zumindest ohne weitere Umstände zugänglich sind, sind grundsätzlich zulässig und können - je nach Einzelfall - dem formellen Begründungserfordernis nach § 39 VwVfG Rechnung tragen (OVG Koblenz, Urt. v. 29.4.2014, 2 A 10894/13, juris - Rn. 38; vgl. auch VGH München, Urt. v. 19.9.2013, 7 BV 13.196, juris - Rn. 42ff).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 K 2472/14

    Werbeerlaubnis für Lotterien im Internet; Begründungspflicht;

    Nach der Rechtsprechung zur Begründungspflicht der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) nach § 35 Abs. 9 S. 3 und S. 4 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) genügt es, wenn sich die Kommissionsmitglieder eine Beschlussvorlage im Wege der Verweisung oder Bezugnahme zu eigen machen, wobei allerdings die Verweisung wie auch der Wille, sich die Begründung zu eigen zu machen, aus der Niederschrift klar und unmissverständlich hervorgehen muss (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 A 10894/13 -, Rn. 35 ff.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. September 2013 - 7 BV 13.196 -, Rn. 42 ff.; VG Berlin, Urteil vom 22. Mai 2012 - VG 27 K 339.10 -, Rn. 27; juris).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 3 K 4182/15

    Anspruch eines gewerblichen Vermittlers staatlicher Lotterieprodukte auf eine

  • VG Neustadt, 10.10.2018 - 5 L 1045/18

    Fernsehausstrahlung - SAT 1 - einer Werbung für unerlaubtes Glücksspiel;

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2018 - 11 ME 541/18

    Aktivierungscodes; gewerbliche Spielvermittlung; Glücksspielaufsichtsbehörde;

  • VG Berlin, 18.05.2018 - 27 K 512.14

    Einwände der Kommission für Jugendmedienschutz gegen die Ausstrahlung des

  • VG Hamburg, 03.07.2014 - 4 K 1368/13

    Zur Rechtmäßigkeit von "Inhalts- und Nebenbestimmungen" für eine Werbeerlaubnis

  • VG Hannover, 17.11.2016 - 7 A 430/16

    Cross Promotion; Free TV; Programmhinweis; Trennungsgebot; Werbetrenner; Werbung

  • VG Berlin, 24.02.2015 - 23 K 390.14

    Anfechtungsklage gegen die Nebenbestimmungen einer Werbeerlaubnis für Lotterien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2022 - 11 N 58.18

    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV); Beanstandung;

  • VG München, 08.11.2018 - M 17 K 17.1664

    Verstoß gegen das Erkennbarkeitsgebot von Werbung im Fernsehprogramm

  • VG München, 11.07.2019 - M 17 K 17.5395

    Medienrechtliche Beanstandung wegen Schleichwerbung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht