Rechtsprechung
   VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13896
VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10 (https://dejure.org/2011,13896)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.04.2011 - 2 A 1593/10 (https://dejure.org/2011,13896)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. April 2011 - 2 A 1593/10 (https://dejure.org/2011,13896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,13896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Abs 1 S 5 PBefG, § 13 Abs 1 PBefG, § 8 Abs 4 PBefG, § 45a PBefG, § 12 Abs 1 PBefG
    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Überprüfung der Eigenwirtschaftlichkeit eines Genehmigungsantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    § 15 Abs. 1 S. 5 PBefG über die Genehmigungsfiktion ist im Falle mehrerer konkurrierender Genehmigungsanträge anwendbar; Ein Genehmigungsbewerber ist zur substantiierten Darlegung bzgl. der Deckung eines Aufwands i.S.d. § 8 Abs. 4 S. 2 PBefG verpflichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 916
  • DÖV 2011, 658
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1476/07

    Verkehrsunternehmen; Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Hieraus ergibt sich im Zusammenspiel mit den Vorschriften über die Genehmigungserteilung in §§ 13, 13a PBefG der Vorrang eines eigenwirtschaftlich gestellten Genehmigungsantrags gegenüber gemeinwirtschaftlich zu erteilenden Genehmigungen nach § 13a PBefG (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 6. April. 2000 - 3 C 7.99 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - DVBl. 2009, 196).

    Die Genehmigungsbehörde darf sich bei ihrer Bewertung dieser Darlegung allerdings nicht gebunden fühlen an eine etwaige Einschätzung von Aufgabenträgern, dass eine eigenwirtschaftliche Verkehrsbedienung nicht möglich sei, sondern muss eine eigene Beurteilung vornehmen (s. bereits Senatsurteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - a.a.O.).

    Der Genehmigungsbehörde kommt die Kompetenz zu, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsanträge gemäß §§ 13, 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG festzustellen, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung durch die beantragte Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen möglich ist (so bereits Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 5. September 2006 - 5 K 1367/05 -, Rn. 54 und 65).

    Dieser Beurteilungsspielraum ist eigenständig von der Genehmigungsbehörde auch unter Berücksichtigung von Vorgaben ordnungsgemäß zustande gekommener und für den räumlichen Geltungsbereich der Genehmigung anzuwendender Nahverkehrspläne auszufüllen (§ 8 Abs. 3 Satz 2 PBefG, s. a. Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, a.a.O.).

    Dagegen sind als Maßstab für die behördliche Prüfung nicht eventuelle Ausschreibungsbedingungen von Aufgabenträgern, die über die Vorgaben der Nahverkehrspläne hinausgehen, heranzuziehen (Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Beschluss vom 14. September 2009 - 6 B 174/09 -, S. 8) entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006 (- 3 C 33.05 -, BVerwGE 127, 42) die Aussage, im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr nach § 13 i. V. m § 8 Abs. 4 PBefG sei nicht zu prüfen, ob die angebotene Verkehrsleistung tatsächlich eigenwirtschaftlich erbracht werden kann.

    Diese Auffassung widerspricht aber der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006 (- 3 C 33.05 -, juris).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, juris, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 16) ist bei einem Verpflichtungsantrag im Personenbeförderungsrecht, der mit der Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung verbunden werden muss, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen.

    Hieraus ergibt sich im Zusammenspiel mit den Vorschriften über die Genehmigungserteilung in §§ 13, 13a PBefG der Vorrang eines eigenwirtschaftlich gestellten Genehmigungsantrags gegenüber gemeinwirtschaftlich zu erteilenden Genehmigungen nach § 13a PBefG (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 6. April. 2000 - 3 C 7.99 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - DVBl. 2009, 196).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Die Klägerin kann die Aufhebung der zugunsten der Beigeladenen zu 3) eingetretenen fingierten Genehmigung unabhängig von deren Rechtmäßigkeit deshalb nicht verlangen, weil sie durch diese Genehmigung nicht in ihren eigenen Rechten verletzt wird (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. April 2000 - 3 C 6.99 -, juris, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 16) ist bei einem Verpflichtungsantrag im Personenbeförderungsrecht, der mit der Anfechtung der einem Konkurrenten erteilten Genehmigung verbunden werden muss, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen.

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Die nach § 45a Abs. 2 Satz 3 PBefG (in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 - BGBl. I, S. 3076, 3091) vorzunehmende prozentuale Kürzung des Ausgleichsbetrags ist nicht zu berücksichtigen, weil diese vom Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages noch in den Gesetzentwurf eingefügte Normierung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 2009 (2 BvR 758/07, Entscheidungsformel in BGBl. I 2010, S. 68) formell verfassungswidrig ist.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Der Genehmigungsbehörde kommt die Kompetenz zu, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsanträge gemäß §§ 13, 8 Abs. 4 Satz 1 und 3 PBefG festzustellen, ob eine ausreichende Verkehrsbedienung durch die beantragte Erbringung eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen möglich ist (so bereits Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 5. September 2006 - 5 K 1367/05 -, Rn. 54 und 65).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 3545/01

    Prüfung der künftigen Finanzierung von beantragtem Linienverkehr im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist es grundsätzlich nicht Aufgabe der Genehmigungsbehörde zu prüfen, ob der Wille des Unternehmers, einen Verkehr eigenwirtschaftlich zu erbringen, auf fundierten betriebswirtschaftlichen Überlegungen beruht (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 -, juris Rn. 44).
  • VG Freiburg, 18.12.2002 - 1 K 2400/99

    Kein Schutz des Altunternehmers bei Genehmigung für neues Stadtbuskonzept

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Dies kann etwa auch dann der Fall sein, wenn der Unternehmer nachvollziehbar darlegt, wirtschaftlich in der Lage zu sein, eine Linie über eine begrenzte Zeit mit Kostenunterdeckung zu betreiben, um sich beispielsweise erstmals Marktzutritt zu verschaffen (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 18. Dezember 2002 - 1 K 2400/99 -, juris Rn. 41).
  • VG Braunschweig, 14.09.2009 - 6 B 174/09

    Konkurrentenschutz bei der Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für eine

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Beschluss vom 14. September 2009 - 6 B 174/09 -, S. 8) entnimmt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2006 (- 3 C 33.05 -, BVerwGE 127, 42) die Aussage, im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr nach § 13 i. V. m § 8 Abs. 4 PBefG sei nicht zu prüfen, ob die angebotene Verkehrsleistung tatsächlich eigenwirtschaftlich erbracht werden kann.
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 1593/10
    Hieraus ergibt sich im Zusammenspiel mit den Vorschriften über die Genehmigungserteilung in §§ 13, 13a PBefG der Vorrang eines eigenwirtschaftlich gestellten Genehmigungsantrags gegenüber gemeinwirtschaftlich zu erteilenden Genehmigungen nach § 13a PBefG (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 2.09 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 6. April. 2000 - 3 C 7.99 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 18. November 2008 - 2 UE 1476/07 - DVBl. 2009, 196).
  • BVerwG, 27.07.2005 - 8 C 15.04

    Verwirkung prozessualer Rechte im Vermögensrecht.

  • VG München, 11.02.2010 - M 23 K 08.5960

    Dauerhafte Kostendeckung beim Betrieb einer Linie ist Gegenstand des öffentlichen

  • VGH Bayern, 24.01.2003 - 11 ZB 01.3188
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 26.16

    Anfechtbarkeit einer Genehmigung; Aushändigung der Genehmigungsurkunde;

    Grundsätzlich ist ebenso wie eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 PBefG schriftlich erteilte auch eine gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG fingierte Genehmigung im Wege des Widerspruchs und/oder der Klage anfechtbar, wenn durch sie subjektive Rechte Dritter, etwa solche von Konkurrenten des Antragstellers, verletzt sein können (so u.a. VGH Kassel, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 - VRS 121, 171 ; Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 15 Rn. 30 m.w.N.).

    Ohne Bekanntgabe der Genehmigung an anfechtungsberechtigte Konkurrenten wird ihnen gegenüber weder die Monatsfrist des § 70 VwGO noch die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Lauf gesetzt (so auch VGH Kassel, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 - VRS 121, 171 ; ebenso allgemein zu fiktiven Genehmigungen: Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 42a Rn. 21).

  • VGH Hessen, 18.11.2020 - 2 A 611/16

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Vollständigkeit der Antragsunterlagen;

    Dazu gehören bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 c) PBefG Angaben über die Zahl, die Art und das Fassungsvermögen (Sitz- und Stehplätze) der zu verwendenden Fahrzeuge (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. November 2018, a.a.O., juris Rn. 23 zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen; Hess. VGH, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 - juris Rn. 84 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2020 - 13 B 1432/19 -, juris Rn. 10 ff. unter Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. Oktober 2015 - 13 B 875/15 - juris Rn. 5 ff.).

    Ein solcher muss, wie jeder Antragsteller vor Stellung seines Antrags, jedenfalls spätestens bis zur Bescheidung seines Antrags geplant haben, wie viele Fahrzeuge er bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen einzusetzen beabsichtigt und welches Fassungsvermögen diese aufweisen werden (vgl. hierzu Hess. VGH, Urteil vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 88).

    Dem geltend gemachten Genehmigungsanspruch steht bereits entgegen, dass der Genehmigungsantrag nicht bescheidungsfähig ist, da die Genehmigungsvoraussetzungen aufgrund der vorgenannten unzureichenden Angaben u.a. hinsichtlich der subjektiven Zulässigkeitsvoraussetzungen im Sinne des § 13 Abs. 1 S.1 Nr. 1 PBefG in Gestalt der Leistungsfähigkeit des Betriebs im maßgeblichen Zeitpunkt einer Prüfung nicht zugänglich waren (vgl. hierzu eingehend Hess. VGH, Urteil vom 5. April 2011, a.a.O., juris Rn. 84 ff. und Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, a.a.O., § 12 Rn. 3; Heinze/Fehling/Fiedler, a.a.O., Personenbeförderungsrecht, § 12 Rn. 5).

  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 27.16

    Ablehnung der Ersterteilung von zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr

    Grundsätzlich ist ebenso wie eine nach § 15 Abs. 1 Satz 1 PBefG schriftlich erteilte auch eine gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG fingierte Genehmigung im Wege des Widerspruchs und/oder der Klage anfechtbar, wenn durch sie subjektive Rechte Dritter, etwa solche von Konkurrenten des Antragstellers, verletzt sein können (so u.a. VGH Kassel, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 - VRS 121, 171 ; Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 15 Rn. 30 m.w.N.).

    Ohne Bekanntgabe der Genehmigung an anfechtungsberechtigte Konkurrenten wird ihnen gegenüber weder die Monatsfrist des § 70 VwGO noch die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO in Lauf gesetzt (so auch VGH Kassel, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 - VRS 121, 171 ; ebenso allgemein zu fiktiven Genehmigungen: Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 42a Rn. 21).

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1100

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

    42 Von der Identität des Beurteilungszeitpunkts, der sowohl der Entscheidung über das Drittanfechtungs- als auch das Verpflichtungsbegehren des unterlegenen Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung zugrunde zu legen ist, gehen auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 5. April 2011 (Az. 2 A 1593/10 RdNr. 56) sowie - wenngleich nur in Gestalt eines obiter dictums - das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 16. September 2004 (NVwZ-RR 2005, 105/107) aus.

    39 Von der Identität des Beurteilungszeitpunkts, der sowohl der Entscheidung über das Drittanfechtungs- als auch das Verpflichtungsbegehren des unterlegenen Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung zugrunde zu legen ist, gehen auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 5. April 2011 (Az. 2 A 1593/10 RdNr. 56) sowie - wenngleich nur in Gestalt eines obiter dictums - das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 16. September 2004 (NVwZ-RR 2005, 105/107) aus.

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

    Von der Identität des Beurteilungszeitpunkts, der sowohl der Entscheidung über das Drittanfechtungs- als auch das Verpflichtungsbegehren des unterlegenen Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung zugrunde zu legen ist, gehen auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 5. April 2011 (Az. 2 A 1593/10 RdNr. 56) sowie - wenngleich nur in Gestalt eines obiter dictums - das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 16. September 2004 (NVwZ-RR 2005, 105/107) aus.
  • VG Münster, 06.03.2015 - 10 K 2747/13

    Verpflichtungsbegehren eines Personenbeförderungsunternehmens auf Erteilung einer

    vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 5. April 2011, 2 A 1593/10, juris Rn 47; VGH BW, Beschluss vom 2. Januar 2007, 3 S 2675/06, juris Rn 12.
  • VG Köln, 14.08.2020 - 18 K 451/17

    Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien in Leverkusen und im

    vgl. hierzu eingehend VGH Kassel, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 -, juris Rn. 84 ff. und Fielitz/Gräf, PBefG, (AL 66, Mai 2013), § 12 Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2022 - 13 A 2646/20

    Erteilung der Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb der Linienverkehre;

    vgl. Hess. VGH, Urteil vom 5. April 2011 - 2 A 1593/10 -, juris, Rn. 88.
  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

    Die zwischen den Beteiligten kontroverse Frage, ob diese Vorschrift bei konkurrierenden Anträgen gilt, dürfte mit der herrschenden Meinung zu bejahen sein (vergleiche insoweit eingehend: Hess. VGH, Urt. v. 5.4.2011 - 2 A 1593/10 -, juris; ebenso Bauer, PBefG, 1. Aufl. 2010, § 15 Rnr. 4; Werner, GewArch 2004, 89, 92; andere Auffassung: Heinze, PBefG, 1. Aufl. 2007, § 15 Rnr. 6 unter Hinweis auf ein Urt. v. 10.8.1996 des VG Magdeburg,- 1 A 539/94 -, das, soweit ersichtlich, nicht veröffentlicht ist).
  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1113

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Von der Identität des Beurteilungszeitpunkts, der sowohl der Entscheidung über das Drittanfechtungs- als auch das Verpflichtungsbegehren des unterlegenen Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung zugrunde zu legen ist, gehen auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 5. April 2011 (Az. 2 A 1593/10 RdNr. 56) sowie - wenngleich nur in Gestalt eines obiter dictums - das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 16. September 2004 (NVwZ-RR 2005, 105/107) aus.
  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

  • VGH Bayern, 15.03.2012 - 11 B 09.1114

    Linienverkehrsgenehmigung für Omnibusse; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • VG München, 14.08.2019 - M 23 K 19.954

    Konkurrentenklage wegen Linienverkehrsgenehmigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht