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   OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10   

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OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10 (https://dejure.org/2010,21741)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12.10.2010 - 2 A 170/10 (https://dejure.org/2010,21741)
OVG Bremen, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - 2 A 170/10 (https://dejure.org/2010,21741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Täuschung über die Leistungsfähigkeit in einer schriftlichen Examenshausarbeit durch eine wörtliche oder im Wesentlichen wörtliche Übernahme von Stellen aus anderen Werken ohne Kennzeichnung als solche; Ersetzung der genauen Angabe einer übernommenen Textstelle durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschung über die Leistungsfähigkeit in einer schriftlichen Examenshausarbeit durch eine wörtliche oder im Wesentlichen wörtliche Übernahme von Stellen aus anderen Werken ohne Kennzeichnung als solche; Ersetzung der genauen Angabe einer übernommenen Textstelle durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Täuschung bei Prüfungen - Zitierungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 67 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • VGH Bayern, 24.07.2008 - 7 C 08.1618

    Prozesskostenhilfe; Täuschung bei Prüfung; "Spickzettel" im Federmäppchen

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    Auch ein solcher Versuch beinhaltet einen schweren Verstoß gegen die Prüfungsordnung und auch in einem solchen Fall ist aus generalpräventiven Gründen eine Sanktion angezeigt (vgl. Niehues, a.a.O., Rn. 453 m.w.N.; BayVGH, B. v. 24.07.2008 - 7 C 08.1618 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • VGH Hessen, 20.06.1989 - 6 UE 2779/88

    Erstes Juristisches Staatsexamen: Täuschung bei Examenshausarbeit

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    In subjektiver Hinsicht ist - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - nicht unbedingte Täuschungsabsicht erforderlich, vielmehr genügt der bedingte Vorsatz (VGH Kassel, B. v. 20.06.1989 -6 UE 2779/88 - Niehues, a.a.O., Rn. 454 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2008 - 9 S 494/08

    Plagiat in einer Dissertation

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    Aus diesem Grunde kann auch kein Verfahrensfehler darin gesehen werden, dass das Verwaltungsgericht den Sachverhalt insoweit nicht weiter aufgeklärt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.10.2008 - 9 S 494/08 -).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein die Entscheidung tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens zumindest möglich erscheint (BVerfG, Beschlüsse vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 f. und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 f., sowie BVerwG, B. v. 10.03.2004 -7 AV 4/03 - DVBl. 2004, 883).
  • VG Augsburg, 24.04.2009 - Au 3 K 09.10

    Magister-Hausarbeit; Internet; Täuschung

    Auszug aus OVG Bremen, 12.10.2010 - 2 A 170/10
    Auch aus den in der Zulassungsschrift angeführten Entscheidungen des OVG Bremen (B. v. 24.02.2007 - 2 B 379/05) und des VG Augsburg (U. v. 24.04.2009 - Au 3 K 09.10) ergeben sich insoweit keine ernstlichen Zweifel an der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • VG Gießen, 22.08.2019 - 3 K 2499/17

    Entziehung des Doktorgrades bestätigt

    Erforderlich ist alleine die billigende Inkaufnahme eines Irrtums der Gutachter im Promotionsverfahren über Tatsachen, deren Unrichtigkeit der Doktorand kennt oder hätte kennen müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Juni 1989 - 6 UE 2779/88; OVG Münster Urteil vom 10. Februar 2016 - 19 A 991/12; OVG Bremen, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 2 A 170/10; VG Darmstadt, Urteil vom 14. April 2011 - 3 K 899/10; VG Frankfurt a.M., Urteil vom 23. Mai 2007 - 12 E 2262/05).
  • VG Schleswig, 28.06.2016 - 7 A 230/14
    Hieraus folgt insbesondere die Verpflichtung des Doktoranden, sämtliche von ihm verwendeten Fremdtexte durch Zitate auszuweisen und zweifelsfrei kenntlich zu machen, welche Stellen seiner Arbeit im Wortlaut oder nach ihrem wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen sind (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2010 - 2 A 170/10 -, in juris Rn. 28; Ziff. 1 VDStRL-Leitsätze).
  • VG Karlsruhe, 16.02.2021 - 11 K 517/20

    Informationsanspruch eines Schülers hinsichtlich der Art und Weise der

    Während sich das Erfordernis eines ordnungsgemäßen Zitierens bei wissenschaftlichen, schriftlichen Arbeiten geradezu aufdrängt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2010 - 2 A 170/10 - BeckRS 2010, 55137), ist dies bei mündlichen Vorträgen nach Kenntnis des Gerichts nicht allgemein üblich.
  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 65/19

    Hochschulrecht

    Aus den in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens folgt die Verpflichtung des Doktoranden, sämtliche von ihm verwendeten Fremdtexte durch Zitate auszuweisen und zweifelsfrei kenntlich zu machen, welche Stellen seiner Arbeit im Wortlaut oder nach ihrem wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen sind (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 12.10.2010 - 2 A 170/10 - juris Rn. 28).
  • VG München, 20.03.2012 - M 3 K 10.816

    Anfertigung einer Diplomarbeit außerhalb der Fakultät

    Da nur die eigene Leistung des Kandidaten bewertet werden darf, muss aus einer Prüfungsarbeit klar hervorgehen, welche Leistungen vom Kandidaten selbst erbracht wurden; die Aufnahme fremder Experimente oder Literaturstellen ohne deren Kennzeichnung stellt daher eine Täuschung dar (vgl. VG Augsburg vom 24.4.2009, Az. Au 3 K 09.10; OVG Bremen vom 12.10.2010, Az. 2 A 170/10).
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