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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,34210
BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14 (https://dejure.org/2016,34210)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.2016 - 2 A 2.14 (https://dejure.org/2016,34210)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 (https://dejure.org/2016,34210)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Dienstpostenbewertung; Funktionsamt; Fürsorgepflicht; Klagebefugnis; Manipulation; Organisationsgewalt; Rechtsschutzinteresse; Tätigkeitsbeschreibung; amtsangemessene Beschäftigung; dienstliche Beurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 BBG, § 18 BBesG, Art 33 Abs 2 GG, § 42 Abs 2 VwGO, § 44a VwGO
    Keine Klagebefugnis gegen Dienstpostenbewertung

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Interesse an der Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung; Ermessensspielraum des Dienstherrn bei Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung

  • doev.de PDF

    Keine Klagebefugnis gegen Dienstpostenbewertung

  • rewis.io

    Keine Klagebefugnis gegen Dienstpostenbewertung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstpostenbewertung; Tätigkeitsbeschreibung; Klagebefugnis; Rechtsschutzinteresse; Organisationsgewalt; Funktionsamt; dienstliche Beurteilung; amtsangemessene Beschäftigung; Fürsorgepflicht; Manipulation

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; BBesG § 18 ; VwGO § 44a
    Öffentliches Interesse an der Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung; Ermessensspielraum des Dienstherrn bei Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung

  • datenbank.nwb.de

    Keine Klagebefugnis gegen Dienstpostenbewertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die höhere Bewertung des Dienstpostens - und die Klage des Beamten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dienstpostenbewertung von Beamten: Klage von BND-Beamtem unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage eines Beamten auf höhere Bewertung des Dienstpostens unzulässig

  • weka.de (Kurzinformation)

    Keine Klage gegen eine Dienstpostenbewertung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis bei Dienstpostenbewertung

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt bisherige Rechtsprechung zur Klagebefugnis bei Dienstpostenbewertung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 193
  • NVwZ-RR 2017, 423
  • DÖV 2017, 471
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Diese Statusämter wiederum sind vom Besoldungsgesetzgeber einer Besoldungsgruppe zugeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 27).

    Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 11, vom 23. Mai 2002 - 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 28 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 20).

    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Relation zu anderen Ämtern sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung werden abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 - BVerwGE 98, 334 , vom 3. März 2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 28).

  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 A 6.13

    Beamter; BND; Auslandsresidentur; Behörde; Dienstposten; ämtergleiche Umsetzung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Dasselbe gilt bei einem - wie hier - mit einer allgemeinen Leistungsklage zu verfolgenden sonstigen Verwaltungshandeln (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 15 m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn die vom Kläger geltend gemachte Rechtsposition offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 15 m.w.N.).

    In einem solchen Fall erfordert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 78 BBG) eine Klagemöglichkeit auch bei dessen Organisationsakten (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 18, 26).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Die Zuordnung der Dienstposten zu einem statusrechtlichen Amt einer bestimmten Besoldungsgruppe unterliegt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts der organisatorischen Gestaltungsfreiheit des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 11, vom 23. Mai 2002 - 2 A 5.01 - Buchholz 240 § 18 BBesG Nr. 27 S. 2, vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 28 und vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 20).

    b) Ausnahmsweise kann dem Beamten die analog § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis gegen eine Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung dann zustehen, wenn er eine Manipulation des Dienstherrn oder sonstige Willkür des Dienstherrn zu seinen Lasten geltend macht und diese nicht offensichtlich ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 4 = juris Rn. 24 und vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 11 f. = juris Rn. 19 ff.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 3. Juni 2010 - 5 LA 82/09 - RiA 2010, 272 = juris Rn. 7 und vom 18. September 2012 - 5 ME 122/12 - DÖD 2012, 281 = juris Rn. 18 f.; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 - ZBR 2013, 169 = juris Rn. 30 und vom 17. November 2015 - 1 B 158/15 - BeckRS 2015, 55852 Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 6 A 359/14 - IÖD 2014, 270 = juris Rn. 3).

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Eine Dienstpostenbewertung ist keine Regelung mit Außenwirkung und deshalb kein Verwaltungsakt (stRspr seit BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1970 - 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 = juris Rn. 33 ff. und - 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 = juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Relation zu anderen Ämtern sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung werden abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 - BVerwGE 98, 334 , vom 3. März 2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 28).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Relation zu anderen Ämtern sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung werden abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 - BVerwGE 98, 334 , vom 3. März 2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - BVerwGE 140, 83 Rn. 28).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    Hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Beamten wahr; ein subjektives Recht auf Ausbringung einer bestimmten Planstelle oder eines bestimmten Funktionsamtes gibt es nicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265 = juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2012 - 5 ME 122/12

    Verletzung des Auswahlverfahrensanspruchs eines Beamten im Konkurrentenstreit um

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    b) Ausnahmsweise kann dem Beamten die analog § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis gegen eine Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung dann zustehen, wenn er eine Manipulation des Dienstherrn oder sonstige Willkür des Dienstherrn zu seinen Lasten geltend macht und diese nicht offensichtlich ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 4 = juris Rn. 24 und vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 11 f. = juris Rn. 19 ff.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 3. Juni 2010 - 5 LA 82/09 - RiA 2010, 272 = juris Rn. 7 und vom 18. September 2012 - 5 ME 122/12 - DÖD 2012, 281 = juris Rn. 18 f.; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 - ZBR 2013, 169 = juris Rn. 30 und vom 17. November 2015 - 1 B 158/15 - BeckRS 2015, 55852 Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 6 A 359/14 - IÖD 2014, 270 = juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2014 - 6 A 359/14

    Aufgaben; Stelle; Stellenbewertung; Dienstposten; Dienstpostenbewertung;

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    b) Ausnahmsweise kann dem Beamten die analog § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis gegen eine Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung dann zustehen, wenn er eine Manipulation des Dienstherrn oder sonstige Willkür des Dienstherrn zu seinen Lasten geltend macht und diese nicht offensichtlich ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 4 = juris Rn. 24 und vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 11 f. = juris Rn. 19 ff.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 3. Juni 2010 - 5 LA 82/09 - RiA 2010, 272 = juris Rn. 7 und vom 18. September 2012 - 5 ME 122/12 - DÖD 2012, 281 = juris Rn. 18 f.; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 - ZBR 2013, 169 = juris Rn. 30 und vom 17. November 2015 - 1 B 158/15 - BeckRS 2015, 55852 Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 6 A 359/14 - IÖD 2014, 270 = juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 LA 82/09

    Pflicht eines Dienstherrn zur Abdeckung sämtlicher statusrechtlicher Ämter einer

    Auszug aus BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.14
    b) Ausnahmsweise kann dem Beamten die analog § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis gegen eine Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung dann zustehen, wenn er eine Manipulation des Dienstherrn oder sonstige Willkür des Dienstherrn zu seinen Lasten geltend macht und diese nicht offensichtlich ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 16.89 - Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1 S. 4 = juris Rn. 24 und vom 28. November 1991 - 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 11 f. = juris Rn. 19 ff.; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 3. Juni 2010 - 5 LA 82/09 - RiA 2010, 272 = juris Rn. 7 und vom 18. September 2012 - 5 ME 122/12 - DÖD 2012, 281 = juris Rn. 18 f.; OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 7. September 2012 - 1 B 213/12 - ZBR 2013, 169 = juris Rn. 30 und vom 17. November 2015 - 1 B 158/15 - BeckRS 2015, 55852 Rn. 13; OVG Münster, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 6 A 359/14 - IÖD 2014, 270 = juris Rn. 3).
  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

  • OVG Saarland, 07.09.2012 - 1 B 213/12

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren; erfolgreiche Dienstpostenwahrnehmung;

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung;

  • OVG Saarland, 17.11.2015 - 1 B 158/15

    Organisationsgrundsatzentscheidung - Begrenzung des Bewerberkreises

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

  • BVerwG, 12.12.2002 - 7 C 22.02

    Grundstücksrestitution; Ablösebetrag; Bundesfinanzvermögen;

  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, juris, Rn. 19 m. w. N.
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Behördliche Verfahrenshandlungen i.S.d. § 44a Satz 1 VwGO sind - ungeachtet dessen, ob sie Verwaltungsakt-Charakter haben oder nicht - behördliche Handlungen, die im Zusammenhang mit einem schon begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahren stehen und der Vorbereitung einer regelnden Sachentscheidung dienen (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 - BVerwGE 156, 193 Rn. 14 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Dienstherr bei der Erstellung von Aufgabenbeschreibungen und Dienstpostenbewertungen im Rahmen seiner Organisationsgewalt und damit in einem Bereich handelt, in dem subjektive Rechte des Beamten grundsätzlich nicht betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.14 -, juris Rn. 19 f.).

    Die Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben; hierdurch nimmt der Dienstherr keine Verpflichtung gegenüber seinen Beamten wahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016, a. a. O. Rn. 20).

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12973
OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14 (https://dejure.org/2014,12973)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.05.2014 - 2 A 2/14 (https://dejure.org/2014,12973)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 2 A 2/14 (https://dejure.org/2014,12973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses i.R. sog. Drittwidersprüche; Qualifizierung der "näheren" Umgebung des Baugrundstücks zur Beantwortung der Frage des Einfügens

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses i.R. sog. Drittwidersprüche; Qualifizierung der "näheren" Umgebung des Baugrundstücks zur Beantwortung der Frage des Einfügens

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist die Frage nach dem "Einfügen" zu beantworten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen stellt in unterschiedlich bebauter Innenbereichslage keinen Fremdkörper dar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen stellt in unterschiedlich bebauter Innenbereichslage keinen Fremdkörper dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Sachlage ist für die Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung maßgeblich? (IBR 2014, 1167)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilungsmaßstab des Einfügens in die nähere Umgebung (IBR 2014, 1335)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Das Verwaltungsgericht hat dem Aussetzungsantrag der Beigeladenen im Januar 2011 entsprochen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 17.1.2011 - 5 L 2428/10 -) Im März 2011 wurde die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168 = BRS 78 Nr. 164) In der Begründung dieser Entscheidung ist unter anderem ausgeführt, nach dem bei den Baugenehmigungsunterlagen befindlichen Ergänzungslageplan, spreche eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass das genehmigte Bauvorhaben auch in der gegenüber der ursprünglichen Planung reduzierten Form nach dem städtebaulichen Kriterium des Maßes der baulichen Nutzung und hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche (Bautiefe) den aus der für das Baugrundstück prägenden Umgebungsbebauung zu entwickelnden Rahmen überschreite und sich nicht in der von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB geforderten Weise in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Verfahren VG 5 L 2428/10, OVG 2 B 100/11 und VG 5 K 550/12 verwiesen.

    Entgegen der dem Erlass des Widerspruchsbescheids zugrunde liegenden Ansicht des Beklagten und des Verwaltungsgerichts und der entsprechenden Vermutung des Senats aufgrund der Aktenlage im Beschwerdeverfahren(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164) ist auch das sich auf dem übernächsten Grundstück (Parzelle Nr. 3346) südlich der W-Straße befindende, sieben Wohneinheiten umfassende Mehrfamilienhaus (Nr. 25) noch zur näheren Umgebung des Baugrundstücks im Verständnis des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu rechnen.

    Bezogen auf dieses Gebäude hat sich bei der Einsichtnahme der Örtlichkeit der bereits im Beschluss des Senats vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 - (dort Seite 12) vermutete Ausschluss nicht bestätigt.

  • OVG Saarland, 29.05.1985 - 2 R 358/83
    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Entsprechend der Wertungsvorgabe in § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO sind dabei in rückwärtigen Grundstücksteilen vorfindliche Gebäude, die räumlich und funktional als untergeordnete Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) zu qualifizieren sind beziehungsweise die nach dem - hier einschlägigen - saarländischen Bauordnungsrecht (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Sätze 3 bis 7 LBO 2004) abstandsflächenrechtlich privilegiert sind (§ 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO 1990), nicht in die Betrachtung mit einzubeziehen.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.5.1985 - 2 R 358/83 -, BRS 44 Nr. 61).
  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO 1990 genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BRS 71 Nr. 83, unter Bestätigung von OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2006 - 2 R 11/05 -, SKZ 2007, 39, Leitsatz Nr. 21) Entgegen der von der Klägerin nach wie vor vertretenen Auffassung sind bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 -, BRS 69 Nr. 98) Deswegen kommt es nicht darauf an, ob ein Gebäude in der maßgeblichen Umgebung von der Höhenentwicklung und (nur) ein anderes von der Grundfläche her vergleichbare Ausmaße erreichen.
  • OVG Saarland, 19.09.2005 - 2 R 7/05

    Gemeindegebietsübergreifender Bebauungszusammenhang; überbaubare

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Dabei kommt es - wie auch sonst bei dem an faktische bauliche Gegebenheiten anknüpfenden § 34 BauGB - auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen nicht an.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.9.2005 - 2 R 7/05 -, SKZ 2006, 137, BRS 69 Nr. 99) Als Vergleichsmaßstab kommt im konkreten Fall die auf den südlich an die W-Straße angrenzenden Grundstücken vorhandene Bebauung in Betracht.
  • OVG Saarland, 11.12.1998 - 2 Y 7/98

    Beigeladener; Entscheidung; Urteil; Kostenerstattungsanspruch;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Die Klägerin war als Bauherrin nur Beigeladene des Widerspruchsverfahrens und musste sich nicht unmittelbar gegen eine sie belastende Entscheidung zur Wehr setzen, sondern trat neben die sach- und fachkundige Untere Bauaufsichtsbehörde (Widerspruchsgegnerin).(vgl. dazu grundlegend OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.12.1998 - 2 Y 7/98 - und vom 30.3.1999 - 2 Y 1/99 -) Besonderheiten sind insoweit im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO 1990 genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an.(vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BRS 71 Nr. 83, unter Bestätigung von OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.11.2006 - 2 R 11/05 -, SKZ 2007, 39, Leitsatz Nr. 21) Entgegen der von der Klägerin nach wie vor vertretenen Auffassung sind bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 -, BRS 69 Nr. 98) Deswegen kommt es nicht darauf an, ob ein Gebäude in der maßgeblichen Umgebung von der Höhenentwicklung und (nur) ein anderes von der Grundfläche her vergleichbare Ausmaße erreichen.
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Zur Beantwortung der Frage des Einfügens ist danach zunächst erstens - jeweils gesondert bezogen auf das untersuchte städtebauliche Kriterium(vgl. dazu zuletzt BVerwG, Beschluss vom 13.5.2014 - 4 B 38.13 -) - eine Qualifizierung der "näheren" Umgebung des Baugrundstücks anhand einer Bewertung der in ihr vorhandenen baulichen Gegebenheiten vorzunehmen, zweitens im Anschluss daran nach den Maßstäben wechselseitiger Prägung die "Eigenart" des so abgegrenzten baulichen Umfelds zu bestimmen und drittens das konkrete Bauvorhaben zu diesem Umgebungsrahmen "vergleichend" in Bezug zu setzen.
  • OVG Saarland, 14.04.2014 - 2 B 207/14

    Nutzungsuntersagung bei formeller Baurechtswidrigkeit eines über Jahre geduldeten

    Auszug aus OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14
    Inwieweit die Festsetzungen des Bebauungsplans in konkreten Fall eingehalten sind und das Vorhaben mithin "plankonform" ist, bedarf in dem Zusammenhang von daher keiner Vertiefung.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.4.2014 - 2 B 207/14 -, SKZ 2014, 96).
  • BVerwG, 12.08.2019 - 4 B 1.19

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen

    "Tatsächliche Straßengrenze" ist die Grenze der als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 A 2/14 - juris Rn. 42; siehe auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 23 Rn. 17 "öffentliche Verkehrsfläche").
  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22

    Einfügen eines Erweiterungsbaus nach dem Maß der baulichen Nutzung

    Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.9.2005 - 2 R 7/05 -, und vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und im Volltext bei juris] Die Annahme eines Fremdkörpers ist dabei umso eher gerechtfertigt, je homogener sich die übrige Bebauung darstellt.

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und im Volltext bei juris].

  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    (Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der

    Dabei ist hinsichtlich so genannter faktischer rückwärtiger Baugrenzen entsprechend dem Rechtsgedanken des § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO die vorhandene Bebauungstiefe von der tatsächlichen Grenze der jeweils als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße aus zu ermitteln, wobei die Bautiefe dem jeweiligen Straßenverlauf folgt und gegebenenfalls entsprechend von Straßengrenzen gebildeten Kurven und Winkeln verspringt.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, vom 19.9.2005 - 2 R 7/05 -, BRS 69 Nr. 99) Das bedeutet, dass es dabei für die Abgrenzung der hinsichtlich jedes der vier in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgeführten städtebaulichen Kriterien gesondert zu bestimmenden maßgeblichen, weil unter dem jeweiligen Aspekt prägenden Umgebungsbebauung hierfür in aller Regel auf die konkrete Erschließungsstraße und regelmäßig auch (nur) auf die Straßenseite ankommt, der das jeweilige Baugrundstück zugeordnet ist.
  • VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19

    Baugenehmigung und Vorbescheid; Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich;

    Dabei kommt es vornehmlich auf die in § 16 Abs. 2 BauNVO genannten absoluten Größenmaße des Baukörpers an; dazu zählen die Länge und Breite der Grundfläche, die Geschosszahl und die Höhe der Gebäude (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 B 8.07 -, Rn. 5, juris; SaarlOVG, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 A 2/14 -, Rn. 50, juris; Söfker a.a.O., BauGB § 34 Rn. 40).
  • OVG Saarland, 01.02.2018 - 2 A 185/16

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Bestand und Nutzung einer Lagerhalle

    Letzteres beurteilt sich im Wesentlichen nach qualitativen Merkmalen und setzt voraus, dass die in Rede stehende Nutzung nach ihrer Qualität völlig aus dem Rahmen der ansonsten in der Umgebung anzutreffenden Bebauung heraus fällt, beispielsweise, wenn eine singuläre Anlage in einem "auffälligen Kontrast" zur übrigen Bebauung steht.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, juris) Das landwirtschaftliche Anwesen des Beigeladenen bildet nach dem Eindruck der Örtlichkeit in seiner Umgebung einen natürlichen Mittelpunkt.
  • OVG Saarland, 02.01.2018 - 2 B 820/17

    Nachbarschutz gegen Genehmigung eines Wohnhausneubaus; örtliche Bauvorschrift;

    Die Eigentümer von Grundstücken in innerörtlichen Lagen haben hingegen generell keinen Anspruch auf die Vermeidung der Schaffung solcher Einsichtsmöglichkeiten in ihr Grundstück.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und bei juris unter Verweis auf Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 192, mit Rechtsprechungsnachweisen; Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, BauR 2013, Seiten 442 ff., vom 11.8.2010 - 2 B 217/10 -, SKZ 2011, 41, Leitsatz Nr. 23) Die zuvor genannten Beispiele aus der Rechtsprechung des Senats verdeutlichen zudem, dass im konkreten Fall, in dem sich das vom Antragsteller beanstandete "Fensterband" nach den genehmigten Bauvorlagen (10,25 m + 4,05 m =) 14, 30 m von seiner Grundstücksgrenze (Flurstück Nr. ...13) und noch einmal zusätzlich die Breite der dort auf seinem Grundstück vorhandenen Garage von der nordwestlichen Außenwand seines Hauses entfernt befindet, offensichtlich die Annahme einer Rücksichtslosigkeit des Vorhabens aus Sicht des Antragstellers nicht in Betracht kommt.
  • VG Gelsenkirchen, 17.07.2014 - 5 K 3060/13

    Kfz-Ausstellungsfläche; Allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Rücksichtnahmegebot;

    vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 2014 - 2 A 2/14; Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2004 - 2 B 01.1195 - mit weiteren Nachweisen; zitiert nach juris.
  • VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    [Ständige Rechtsprechung: OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.2014 - 2 A 2/14 -, und Beschluss vom 20.05.2010 - 2 A 3/10 - VG des Saarlandes, Urteil vom 30.06.2021 - 5 K 62/20 -.] Der Antragsteller muss es hinnehmen, dass sich die bisherige bauliche Situation auf dem Nachbargrundstück durch die Errichtung des Bauvorhabens verändert.
  • VG Saarlouis, 28.10.2021 - 5 L 1081/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung bezüglich des

    [Ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.2014 - 2 A 2/14 -, und Beschluss vom 20.05.2010 - 2 A 3/10 - VG des Saarlandes, Urteil vom 30.06.2021 - 5 K 62/20 -.] Der Antragsteller muss es hinnehmen, dass sich die bisherige bauliche Situation auf dem Nachbargrundstück durch die Errichtung des Bauvorhabens verändert.
  • VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung

    [ständige Rechtsprechung, vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.05.2014 - 2 A 2/14 -, und Beschluss vom 20.05.2010 - 2 A 31/10 -] Die Antragstellerin muss es daher voraussichtlich hinnehmen, dass die bisherige bauliche Situation auf dem Nachbargrundstück sich durch die Errichtung des Bauvorhabens verändert.
  • OVG Saarland, 05.09.2023 - 2 B 96/23

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (Aussetzungsverfahren)

  • VG Saarlouis, 25.06.2019 - 5 L 799/19

    Im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung für einen Carport, der

  • VG München, 11.07.2018 - M 29 K 17.4194

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Mangelndes Einfügen in die

  • VG Saarlouis, 09.06.2016 - 5 L 477/16

    Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebäudes für Asylsuchende angrenzend an ein

  • VG Freiburg, 14.08.2019 - 3 K 6647/17

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch einen

  • VG Greifswald, 19.05.2016 - 5 A 792/14

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wochenendhauses

  • VG Trier, 02.03.2021 - 7 K 3831/20

    Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 03.06.2014 - 2 A 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13484
OVG Saarland, 03.06.2014 - 2 A 2/14 (https://dejure.org/2014,13484)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03.06.2014 - 2 A 2/14 (https://dejure.org/2014,13484)
OVG Saarland, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 2 A 2/14 (https://dejure.org/2014,13484)
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