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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10   

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OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10 (https://dejure.org/2012,4377)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.03.2012 - 2 A 270/10 (https://dejure.org/2012,4377)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. März 2012 - 2 A 270/10 (https://dejure.org/2012,4377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BeamtVG § 35; BVG § 84a, § 31
    Unfallausgleich, abgesenkte Beträge iin den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 - dringe nicht durch, weil die darin maßgeblichen Leistungen für Kriegsopfer mit den Entschädigungsansprüchen für Beamte nicht vergleichbar seien.

    Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 - 1 BvR 1659/96 - zur Verfassungsmäßigkeit der niedrigeren Grundrente für Kriegsbeschädigte im Beitrittsgebiet werde Bezug genommen.

    10 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 - (juris) entschieden, dass § 84a BVG in Verbindung mit der geschilderten Regelung des Einigungsvertrages mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist, soweit die Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 Satz 1 BVG auch nach dem 31. Dezember 1998 im Beitrittsgebiet anders berechnet wird als im übrigen Bundesgebiet.

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Die Frage einer möglichen Verweisung auf § 31 BVG und weitergehend auf § 84a BVG sei auch Gegenstand mehrerer Vorlageverfahren des Bundessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG (Az: 2 BvL 9/08, 2 BvL 11/08 und 2 BvL 12/08; B 5 RS 12/09 R) sowie einer Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 394/09).

    Soweit der Kläger darauf hinweist, dass die Frage einer möglichen Verweisung auf § 31 BVG und weitergehend auf § 84a BVG auch Gegenstand mehrerer Verfahren des Bundessozialgerichts nach Art. 100 GG sei (Az: 2 BvL 9/08, 2BvL 11/08 und 2 BvL 12/08 bzw. B 5 RS 12/09), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung, da die diesen Verfahren zugrunde liegenden Fragen im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolgenverweisung des § 2 Abs. 1 DbAG hier nicht entscheidungserhebliche Probleme, insbesondere zur Rückwirkung von Gesetzen, betroffen.

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 12/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Die Frage einer möglichen Verweisung auf § 31 BVG und weitergehend auf § 84a BVG sei auch Gegenstand mehrerer Vorlageverfahren des Bundessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 GG (Az: 2 BvL 9/08, 2 BvL 11/08 und 2 BvL 12/08; B 5 RS 12/09 R) sowie einer Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 394/09).

    Soweit der Kläger darauf hinweist, dass die Frage einer möglichen Verweisung auf § 31 BVG und weitergehend auf § 84a BVG auch Gegenstand mehrerer Verfahren des Bundessozialgerichts nach Art. 100 GG sei (Az: 2 BvL 9/08, 2BvL 11/08 und 2 BvL 12/08 bzw. B 5 RS 12/09), führt auch dies zu keiner anderen Beurteilung, da die diesen Verfahren zugrunde liegenden Fragen im Zusammenhang mit der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolgenverweisung des § 2 Abs. 1 DbAG hier nicht entscheidungserhebliche Probleme, insbesondere zur Rückwirkung von Gesetzen, betroffen.

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    An dieser Einschätzung, die auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Ländern zugrunde liegt, hat sich nach Auffassung des Senats auch in dem an den Erlass der Entscheidungen anschließenden Zeitraum nichts Grundlegendes geändert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. Februar 2011 - 2 A 54/09 -, juris).
  • BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04

    Höhe der Witwengrundrente von Berechtigten aus dem Beitrittsgebiet

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Januar 2005 - 1 BvR 286/04 - (juris) ausdrücklich entschieden, dass das vom Gesetzgeber gewählte Angleichungskonzept in § 84a BVG verfassungsgemäß ist.
  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09

    Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    An dieser Einschätzung, die auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Ländern zugrunde liegt, hat sich nach Auffassung des Senats auch in dem an den Erlass der Entscheidungen anschließenden Zeitraum nichts Grundlegendes geändert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. Februar 2011 - 2 A 54/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit über den konkreten Fall hinaus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind deshalb anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so infrage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23. Juni 2000, NVwZ 2000, 1164; Kammerbeschl. v. 26. März 2007 -1 BvR 2228/02 -, juris).
  • BVerwG, 10.10.1962 - VI C 180.60

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines Unfallausgleichs gemäß § 129a

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Während die Leistungen für Kriegsopfer ganz überwiegend von ihrem ideellen Gehalt geprägt sind (Genugtuungsfunktion) stellen die Unfallausgleichsleistungen nach § 35 BeamtVG vorrangig eine pauschale Entschädigung echter finanzieller Mehraufwendungen des Beamten sowie eine Kompensation für Ausfälle wirtschaftlicher Vorteile aus einer Betätigung außerhalb des Berufes dar, die einen gewissen Ausgleich erfordern (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1962, BVerwGE 15, 51, 53).
  • BGH, 23.02.1965 - VI ZR 30/64

    Anpassung der Versorgung wehrdienstgeschädigter Soldaten an die Versorgung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10
    Soweit der Unfallausgleich darüber hinaus zwar auch sonstige immaterielle Einbußen und Unannehmlichkeiten, die durch eine Minderung der Erwerbstätigkeit des unfallgeschädigten Beamten eingetreten sind, abgelten soll, stellt dieses dem Unfallausgleich anhaftende ideelle Moment aber keinen bezifferbaren Faktor im Rahmen der Unfallfürsorgeleistung dar und erlangt dadurch nicht den Charakter eines Schmerzensgeldes, sondern ist vielmehr dem Schadensersatzanspruch nach § 843 BGB vergleichbar (vgl. Wilhelm in: GKÖD Bd. I, § 35 Rn. 6.; BGH, Urt. v. 23. Februar 1965 - VI ZR 30/64 -, juris).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 01.12.2010 - 2 A 270/10 MD   

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VG Magdeburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 2 A 270/10 MD (https://dejure.org/2010,79500)
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