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   OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10 (https://dejure.org/2011,1326)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2011 - 2 A 38/10 (https://dejure.org/2011,1326)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 (https://dejure.org/2011,1326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie, medizinische Fußpflege und medizinische Fachkosmetik in einem reinen Wohngebiet; Verhinderung eines Eindringens einer gebietsfremden Nutzung im Rahmen des durch eine Baugebietsfestsetzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie, medizinische Fußpflege und medizinische Fachkosmetik in einem reinen Wohngebiet; Verhinderung eines Eindringens einer gebietsfremden Nutzung im Rahmen des durch eine Baugebietsfestsetzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Fußpflegeinstitut" in reinem Wohngebiet unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 132
  • BauR 2012, 58
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (38)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 7 A 270/07

    Anspruch auf Gewährleistung der Eigenart eines faktischen reinen Wohngebiets;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10
    Mit Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 - änderte das erkennende Gericht das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts und hob die Nachtragsbaugenehmigung vom 9. Februar 2006 wegen einer Verletzung des sog. Gebietsgewährleistungsanspruchs und der nachbarschützenden Vorschrift des § 51 Abs. 7 BauO NRW auf.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 9 K 558/06 (7 A 270/07) und der von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    vgl. hierzu auch (aus dem vorangegangenen Rechtsstreit zwischen den Beteiligten) OVG NRW, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 34.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 1995 - 4 B 245.95 -, BRS 57 Nr. 79 = juris Rn. 5; OVG NRW, Urteile vom 30. Oktober 2009 - 7 A 2658/07 -, BRS 74 Nr. 189 = juris Rn. 35, und vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 38 ff., Beschluss vom 18. Dezember 1998.

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10
    - 4 C 56.80 -, BRS 42 Nr. 56 = juris Rn. 10.

    - 4 C 56.80 -, BRS 42 Nr. 56 = juris Rn. 10 (unter Verweis auf BR-Drucks. 53/62 vom 25. Mai 1962, Anlage S. 8).

    - 4 C 56.80 -, BRS 42 Nr. 56 = juris Rn. 10 (unter Verweis auf BR-Drucks. 53/1/62 vom 17. Mai 1962 zu Punkt 15 der 246. Sitzung des Bundesrats, S. 22).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2007 - 10 A 4372/05

    Unbestimmte Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10
    - 10 B 846/10 -, juris Rn. 3, vom 20. September 2007 - 10 A 4372/05 -, BRS 71 Nr. 152 = juris Rn. 2 f., und vom 30. Mai 2005 - 10 A 2017/03 -, BRS 69 Nr. 163 = juris Rn. 4.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. März 2009 - 7 A 975/08 -, juris Rn. 6, und vom 20. September 2007 - 10 A 4372/05 -, BRS 71 Nr. 152 = juris Rn. 10; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 4. Mai 2006 - 2 M 132/06 -, BauR 2006, 2107 (LS) = juris Rn. 4; OVG Nds., Urteile vom 18. November 1993 - 1 L 355/91 -, UPR 1994, 345 = juris Rn. 6, und vom 26. April 1993 - 6 L 169/90 -, OVGE 43, 430 = MDR 1993, 759 = Rn. 27 m.w.N.

  • VGH Bayern, 29.05.2015 - 9 ZB 14.2580

    Nutzungsuntersagung; Nagelstudio in reinem Wohngebiet; freier Beruf (verneint);

    Gleichwohl bedarf es auch vor dem Hintergrund des hergebrachten Verständnisses der wesensprägenden Merkmale freier Berufe eines gewissen, nicht allgemeingültig definierbaren Standards an individueller - namentlich geistiger oder schöpferischer - Qualifikation der Tätigkeit, um den Anwendungsbereich des § 13 BauNVO zu eröffnen, was bei einer Ausbildung mit einer Dauer von nur wenigen Tagen nicht erfüllt ist (OVG NW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris Rn. 75, 85, 92).

    Eine den freien Berufen vergleichbare Ausbildungsdauer oder ein gleichermaßen festgelegter Ausbildungsstandard oder ein Berufsbild - wie z.B. bei Physiotherapeuten oder Podologen (vgl. OVG NW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris Rn. 83) - lässt sich aus den vorgelegten Unterlagen der durch private Ausbilder angebotenen Kurse im Bereich Nageldesign nicht entnehmen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Sie gewährt dem Nachbarn innerhalb des Baugebietes ein subjektives Abwehrrecht gegen unzulässige freiberufliche und vergleichbare gewerbliche Nutzungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.1995 - 4 B 245.95 -, juris RdNr. 5; Urt. v. 12.12.1996 - 4 C 17.95 -, a.a.O. RdNr. 34; OVG NW, Urt. v. 25.08.2011 - 2 A 38/10 -, juris Rdnr. 61; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 13 BauNVO RdNr. 88).
  • VG Trier, 17.09.2015 - 5 L 2377/15

    Yogaunterricht im reinen Wohngebiet zulässig!

    Die Antragstellerin verfügt auch über das für freie Berufe typischermaßen erforderliche Mindestmaß an individueller Qualifikation (vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.2011 - 2 A 38/10 -).
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.733

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Hobbyraums in einen

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs sind - allerdings in anderem rechtlichen Zusammenhang - als hervorgehobene Merkmale freiberuflicher Tätigkeit "Leistungen höherer Art" bzw. eine "hohe Qualifikation" benannt (OLG NRW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris Rn. 64; BVerfG, B.v. 25.11.1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 - juris Rn. 45;.

    Zwar setzt die Annahme einer solchen Tätigkeit nicht zwingend voraus, dass sie auf der Grundlage einer besonders qualifizierten Ausbildung betrieben wird, auch wenn dies herkömmlich mit dem Begriff des freien Berufs verbunden wird (OLG NRW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris Rn. 73 mit Verweis auf VGH Bad.-Württ., B.v. 1.8.2005 - 5 S 1117/05 - juris Rn. 5).

    Diesem Standard genügen beispielhaft nicht der Betrieb eines Pudelsalons oder eines Bräunungsstudios (OLG NRW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris Rn. 75 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 26.9.1984 - 4 B 219.84 - juris Rn. 4).

    Auch einer Tätigkeit im Bereich der kosmetischen Fußpflege, die auf Grundlage einer Ausbildung mit einer Dauer von wenigen Tagen erbracht wird, fehlt das erforderliche Mindestmaß an individueller Qualifikation der Dienstleistung (OLG NRW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris Rn. 85, 92).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21

    Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -;

    Gleichwohl bedarf es, auch vor dem Hintergrund des hergebrachten Verständnisses der wesensprägenden Merkmale freier Berufe, eines gewissen, nicht allgemeingültig definierbaren Standards an individueller - namentlich geistiger oder schöpferischer - Qualifikation der Tätigkeit, um den Anwendungsbereich des § 13 BauNVO zu eröffnen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.8.2011 - 2 A 38/10 - NVwZ-RR 2012, 132, juris Rn. 75).
  • VG Neustadt, 14.01.2016 - 4 K 396/15

    Nachbarklage gegen "Aufenthaltsraum für Vereinsmitglieder" des Angelsportvereins

    In Fällen von Nutzungskonflikten mit Nachbarn bedarf eine Baugenehmigung gegebenenfalls einer weitergehenden Konkretisierung durch Aufnahme von Nebenbestimmungen im Hinblick auf nachbarrechtsrelevante Merkmale, um dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 1 LVwVfG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG Genüge zu tun (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, NVwZ-RR 2012, 132; Jeromin, in: Jeromin/Schmidt/Lang, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 70 Rn. 39a).

    Eine dem Bestimmtheitsgebot genügende Aussage muss aus dem Bauschein selbst - gegebenenfalls durch Auslegung - ersichtlich sein, wobei die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen (grüngestempelten) Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden können (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, NVwZ-RR 2012, 132).

    Bei diesem ist das zur Genehmigung gestellte bzw. schon genehmigte Bauvorhaben nur vorgeschoben, um der eigentlich beabsichtigten - unzulässigen - Nutzung einen genehmigungsfähigen Anschein zu verleihen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, NVwZ-RR 2012, 132; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 MB 11/08 -, juris) .

    Anderes gilt jedoch, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die genehmigte Nutzung in Wahrheit gar nicht beabsichtigt ist, sondern lediglich deklariert wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, NVwZ-RR 2012, 132; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - 1 A 10503/14.OVG -, wonach Ausnahmen denkbar sind, in denen Fragen der tatsächlichen Nutzung auch auf die Ebene der Rechtmäßigkeit der Genehmigung durchschlagen können, beispielsweise in Fällen, in denen die genehmigte Baulichkeit für die zur Genehmigung gestellte Nutzung objektiv ungeeignet ist und mithin für diesen Zweck von vorneherein gar nicht genutzt werden könnte).

  • VG Würzburg, 05.09.2023 - W 4 K 22.1905

    Drittanfechtungsklage gegen Baugenehmigung zum Anbau einer Betriebsleiterwohnung,

    In Fällen von Nutzungskonflikten mit Nachbarn bedarf eine Baugenehmigung grundsätzlich der Konkretisierung, um dem Bestimmtheitsgrundsatz Genüge zu tun (vgl. OVG NW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - NVwZ-RR 2012, 132).

    Eine dem Bestimmtheitsgebot genügende Aussage muss aus der Baugenehmigung selbst, gegebenfalls durch Auslegung, ersichtlich sein, wobei die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenden Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden können (vgl. OVG NW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - juris).

    Bei diesem ist das zur Genehmigung gestellte bzw. das schon genehmigte Bauvorhaben nur vorgeschoben, um der eigentlich beabsichtigten - unzulässigen - Nutzung einen genehmigungsfähigen Anschein zu verleihen (vgl. OVG NW, U.v. 25.7.2011 - 2 A 38/10; OVG SH, B.v. 24.7.2008 - 1 MB 11/08 - jeweils juris).

    Anderes gilt aber, wenn bereits den Bauvorlagen, aber auch der Baugenehmigung zu entnehmen ist, dass die genehmigte Nutzung in Wahrheit gar nicht beabsichtigt ist, sondern lediglich deklariert wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (OVG NW, U.v. 25.8.2011 - 2 A 38/10; OVG RhPf, B.v. 15.12.2014 - 1 A 10503/14.OVG - jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2017 - 3 S 1102/17

    Baurechtlich Abgrenzung von Wettbüros und Wettannahmestellen

    Das Gleiche gilt, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die angegebene Nutzung in Wahrheit gar nicht beabsichtigt ist, sondern lediglich vorgeschoben wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25.8.2011 - 2 A 38/10 - BauR 2012, 58; Urt. v. 25.3.2009 - 7 A 975/08 - juris).
  • VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14

    Keine Wohnungsprostitution in Trier

    (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - 2 B 1393/23

    Baugenehmigung Kindergarten in Kombination mit Wohnnutzung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, BauR 2012, 58 = juris Rn. 46 f. m. w. N.

    Soweit in dem "grüngestempelten" Barrierefrei-Konzept Kindergarten des Ingenieur- und Architekturbüros Z. vom 10. März 2023 auf Seite 8 unten, 9 oben, 14 oben, 22 unten und 27 oben davon die Rede ist, dass der Betreiber des Kindergartens - also die Stadt V. - eine ergänzende Nutzung des Objekts als sog. Familienzentrum mit Veranstaltungen für externe Besucher "vorgesehen" hat, dürfte es sich wohl lediglich um eine dort referierte Absichtserklärung der Kindergartenbetreiberin für die Zukunft handeln, die allerdings keinen Niederschlag im Regelungsgehalt der Baugenehmigung gefunden hat, so dass insoweit auch kein unzulässiger sog. Etikettenschwindel, vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 25. August 2011 - 2 A 38/10 -, BauR 2012, 58 = juris Rn. 49 f. m. w. N., gegeben sein dürfte.

  • VG Neustadt, 08.09.2022 - 4 K 1122/21

    Baugenehmigung zur Errichtung eines Vereinsheims für die Lingenfelder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 2 B 1263/20

    Fehlender Standsicherheitsnachweis begründet keine Nachbarrechtsverletzung!

  • OVG Hamburg, 08.10.2021 - 2 Bs 192/21

    Prüfungsgegenstand einer baunachbarrechtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle;

  • VG Köln, 14.12.2023 - 8 K 80/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 2 A 326/15

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2021 - 2 M 22/21

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Weide- und Reitplatzes mit

  • VGH Bayern, 29.04.2015 - 2 ZB 14.1164

    Bezirkskrankenhaus; Bewährung; Bestimmtheitsgebot; Wohnen; Rücksichtnahmegebot;

  • VG Minden, 13.06.2013 - 9 K 2399/12

    Nachbarklage gegen Technisches Dienstleistungszentrum in Bielefeld bleibt ohne

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 2809/11

    Bauplanungsrechtlich relevante Änderung bzw. Nutzungsänderung der vorhandenen

  • VGH Bayern, 11.03.2022 - 15 ZB 21.2871

    Auslegung der Baugenehmigung

  • VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20

    "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2015 - 2 B 909/15

    Erforderliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung; Beurteilung der Auswirkungen

  • VG Köln, 14.12.2023 - 8 K 3715/21
  • VG Augsburg, 29.09.2016 - Au 5 K 14.1051

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Bauvorbescheid und Baugenehmigung für

  • OVG Thüringen, 15.03.2023 - 1 KO 26/20

    Allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit eines Seniorenhotels mit betreutem

  • VG Freiburg, 29.05.2019 - 4 K 5187/18

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 9 K 4792/11

    Schnellrestaurant, Autoschalter, Lärmimmissionen, Rücksichtnahme, nähere

  • VG Cottbus, 20.09.2018 - 3 K 1273/16

    Vorbescheid für den Umbau und die Umnutzung eines ehemaligen Schlosserei-Gebäudes

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2013 - 9 K 5382/11

    Kein "Drive - Thru - Café" in Bottrop

  • VG Neustadt, 08.05.2018 - 5 K 811/17

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen Unbestimmtheit; Anforderungen an die

  • VG München, 19.10.2021 - M 11 SN 21.5422

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für eine Betriebsleiterwohnung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2015 - 2 B 910/15

    Rücksichtnahmegebot hinsichtlich Nutzung der genehmigten Wohnhäuser zur

  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 9 K 5056/11

    Schnelllrestaurant, Autoschalter, Lärmimmissionen, Rücksichtnahme, nähere

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2013 - 5 L 1451/12

    Rücksichtnahmegebot, TA Lärm, Immissionsschutzgutachten

  • VG Minden, 30.08.2012 - 9 K 2696/09

    Vorliegen eines Verlusts des Klagerechts eines Nachbarn gegen einen Baubescheid

  • VG Köln, 04.08.2022 - 8 K 4417/21
  • VG Augsburg, 26.10.2017 - Au 5 K 16.1303

    Erfolgreiche Nachbarklage - Fehlende Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur

  • VG Minden, 18.05.2012 - 9 L 273/12

    Abstandsrechtliche Einordnung eines Kamins

  • VG Minden, 28.01.2016 - 9 K 630/15

    Errichtung einer Zaunanlage unmittelbar an der Grenze zum Nachbarn ohne

  • VG Köln, 04.08.2022 - 8 K 2648/19
  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

  • VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.2218

    Baunachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Künstleragentur als

  • VG München, 06.12.2016 - M 1 K 16.1284

    Erfolglose Nachbarklage gegen Gaststätte mit Freischankfläche -

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